carlacarbonara schrieb am 21.05.2016 um 22:20:19:Kann sie definitiv nicht in den Iran abgeschoben werden, sollte es zu einer Ablehnung kommen (sie hatte da einen Aufenthalt) ?
Ja, das ist so. Der Iran nimmt niemanden zurück, und Deutschland versucht es auch nicht. Insofern kann sie gerne auch schildern, weshalb sie den Iran verlassen hat – wenn es nicht zwingend war (viele sind ja dort illegal, es droht jederzeit irgendwie alles von Entführung über Erpressung bis zu Haft und Abschiebung), wird der Rest ihrer Schilderungen bezüglich Afghanistans vermutlich etwas kritischer gesehen. Es ist entscheidend, ob sie 1) schwer krank ist oder/und dort 2) keine (ausreichenden) familiären Strukturen mehr vorfindet, die sie auffangen können.
Zitat:Heisst es, dass es bei der Anhörung darum geht, herauszuarbeiten, was passiert, wenn sie nach Afghanistan zurückkehrt?
Ja, denn es werden "Abschiebungshindernisse" in Bezug auf Afghanistan geprüft, wenn sie die afghanische Staatsangehörigkeit belegt oder glaubhaft gemacht hat.
Zitat:Sollte sie ihre Verwandten umstimmen können: Sollen die das erst in der Anhörung richtig stellen? Oder ggf. schon vorher eine Mitteilung ans
BAMF schicken?
Ich würde es per Brief richtig stellen, sobald sie sich dazu entschlossen haben. Das ist für sie selbst auch besser: Schriftlich ist es auch für sie einfacher als "Auge in Auge", und sie haben es hinter sich.
Gegenstand der Prognose ist ausschließlich der Staat der Staatsangehörigkeit, also Afghanistan, Berichte über das Leben im Iran sind nur Beiwerk. Die Frage ist ja "Bleiben oder Gehen", und die Ausreise in den Iran steht nicht zur Debatte.