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Falsche Angaben bei der Reisewegsbefragung (Gelesen: 2.794 mal)
carlacarbonara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Falsche Angaben bei der Reisewegsbefragung
20.05.2016 um 19:24:21
 
Eine afghanische, volljährige Frau ist mit ihrer Mutter und ihrem Bruder eingereist. Sie hat Mitte Juni den Termin für die formelle Asylantragstellung beim BAMF, inclusive Reisewegsbefragung.

Die ganze Familie lebte viele Jahre in Mashad/ Iran.

Nun haben die Mutter und der Bruder schon den Termin der formellen Asylantragstellung hinter sich. Sie haben sich vorher durch einen Anwalt beraten lassen, der scheinbar sagte, die Familie solle angeben aus Afghanistan gekommen zu sein. (!!!)

Mutter und Bruder haben den Rat befolgt und haben das auch so bei der Reisewegsbefragung angegeben.

Die junge Frau sagt, sie will und kann dem Rat des Anwalt nicht folgen, sie möchte die Wahrheit sagten, nämlich, dass die Familie seit Jahren nicht in Afghanistan war.

Sie will aber natürlich nicht Mutter und Bruder mit ihrer Aussage schädigen, sondern vielmehr beide dazu bewegen, die Wahrheit zu sagen.

Inwieweit ist es eurer Meinung nach möglich und sinnvoll die Reisewegsangaben zu korrigieren? Müssen Mutter und Bruder damit rechnen dann von vornerein als nicht glaubwürdig eingestuft zu werden?

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
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schnusl
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #1 - 21.05.2016 um 11:24:09
 
Grundsätzlich würde ich dem Anwalt vertrauen, aber alles wissen die auch nicht. Bei Afghanistan kenne ich mich nicht aus, aber ich weiß dass es zb sein kann, dass wenn die Familie im Iran gelebt hat dann das BAMF sagt, dass sie keinen Fluchtgrund hatten - denn sie waren ja sicher im Iran.

Grundsätzlich würde ich aber meinen dass es sehr problematisch wird, wenn die Tochter der Mutter und dem Bruder widerspricht. Auch im Nachhinein die Aussage zu ändern verursacht meist Probleme - denn dann wird alles in Zweifel gezogen. Gegebenenfalls könnte die Tochter sagen sie hat allein im Iran gelebt?

Was ist das für ein Anwalt? Ist er spezialisiert auf Afghanistan/Iran? Weiß er wovon er redet? Kennt ihr Leute mit ähnlicher Geschichte die Aufenthalt haben? Ehrlichkeit ist immer am Besten, es kann einem aber auch den Aufenthalt langfristig blockieren.
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.05.2016 um 13:12:34
 
Bei der Reisewegbefragung geht es dem BAMF vor allem um die EU-Staaten, die durchquert wurden, um ein Dublin-III-Verfahren (zurückschicken nach z.B. Ungarn) zu prüfen.

Die ersten Stationen (Ausreise aus Afghanistan oder Ausreise aus Iran) sind nur Falschaussagen, die spätere Falschaussagen zur eigentlichen Antragstellung vorbereiten. Da ist es tatsächlich so: Wenn jemand aus dem Iran kommt, kann sie/er dorthin nicht zurückgeschickt werden. Allerdings gibt es auch keine "Verfolgung", weil im Verfahren nur staatliche und nichtstaatliche Verfolgung in Bezug auf Afghanistan überprüft wird. Schwerpunkt in der Anhörung sollte also sein, die drohende Verfolgung bei einer Rückkehr zu schildern, ebenso drohende Gefahren bezüglich der eigenen sozialen und gesundheitlichen Situation bei einer theoretischen Rückkehr.

Ich würde an Stelle der Verwandten die Aussagen zu Afghanistan und Iran in der Anhörung zu den Asylgründen korrigieren, weil man das selten durchhalten kann. Die Anhörer beim BAMF kennen ja die häufiger gezogenen Falschaussagen und können die oft mit einigen Kontrollfragen aufdecken. Insofern sollte der Anfragende bei seiner Reisewegbefragung tatsächlich überlegen, von Anfang an bei der Wahrheit zu bleiben (nützt später bei der Anhörung zum Asylantrag). Und er sollte vorher mit den Verwandten klären, ob die sich nicht auch dazu durchringen können.

Falls der Tipp vom Anwalt gekommen ist, halte ich das für unverantwortlich.

Da dies nur meine Einschätzung ist, solltest Du noch abwarten, ob andere eine andere Einschätzung haben.
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carlacarbonara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.05.2016 um 22:20:19
 
@Reinhard: Ja, dass keine Verfolgungstatbestände geltend gemacht werden können, weiß sie. Ich denke, mit einem Aufenthalt nach §25 (3) AufenthG wäre sie gut bedient und wie du sagst, wird sie in der Anhörung den Fokus darauf legen, zu berichten, welche sozialen und gesundheitlichen Folgen eine Rückkehr hätte.

Kann sie definitiv nicht in den Iran abgeschoben werden, sollte es zu einer Ablehnung kommen (sie hatte da einen Aufenthalt) ?
Heisst es, dass es bei der Anhörung darum geht, herauszuarbeiten, was passiert, wenn sie nach Afghanistan zurückkehrt?

Sollte sie ihre Verwandten umstimmen können: Sollen die das erst in der Anhörung richtig stellen? Oder ggf. schon vorher eine Mitteilung ans BAMF schicken?

Ganz herzlichen Dank schonmal bis hierher!!!
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.05.2016 um 04:47:26
 
carlacarbonara schrieb am 21.05.2016 um 22:20:19:
...Heisst es, dass es bei der Anhörung darum geht, herauszuarbeiten, was passiert, wenn sie nach Afghanistan zurückkehrt?


Reinhard hat deutlich genug geschrieben, daß Gegenstand der Prognose der Iran ist, nicht Afghanistan, wo sie seit Jahren nicht waren.
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reinhard
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Antwort #5 - 22.05.2016 um 12:06:39
 
carlacarbonara schrieb am 21.05.2016 um 22:20:19:
Kann sie definitiv nicht in den Iran abgeschoben werden, sollte es zu einer Ablehnung kommen (sie hatte da einen Aufenthalt) ?


Ja, das ist so. Der Iran nimmt niemanden zurück, und Deutschland versucht es auch nicht. Insofern kann sie gerne auch schildern, weshalb sie den Iran verlassen hat – wenn es nicht zwingend war (viele sind ja dort illegal, es droht jederzeit irgendwie alles von Entführung über Erpressung bis zu Haft und Abschiebung), wird der Rest ihrer Schilderungen bezüglich Afghanistans vermutlich etwas kritischer gesehen. Es ist entscheidend, ob sie 1) schwer krank ist oder/und dort 2) keine (ausreichenden) familiären Strukturen mehr vorfindet, die sie auffangen können.

Zitat:
Heisst es, dass es bei der Anhörung darum geht, herauszuarbeiten, was passiert, wenn sie nach Afghanistan zurückkehrt?


Ja, denn es werden "Abschiebungshindernisse" in Bezug auf Afghanistan geprüft, wenn sie die afghanische Staatsangehörigkeit belegt oder glaubhaft gemacht hat.

Zitat:
Sollte sie ihre Verwandten umstimmen können: Sollen die das erst in der Anhörung richtig stellen? Oder ggf. schon vorher eine Mitteilung ans BAMF schicken?


Ich würde es per Brief richtig stellen, sobald sie sich dazu entschlossen haben. Das ist für sie selbst auch besser: Schriftlich ist es auch für sie einfacher als "Auge in Auge", und sie haben es hinter sich.

Gegenstand der Prognose ist ausschließlich der Staat der Staatsangehörigkeit, also Afghanistan, Berichte über das Leben im Iran sind nur Beiwerk. Die Frage ist ja "Bleiben oder Gehen", und die Ausreise in den Iran steht nicht zur Debatte.
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carlacarbonara
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Antwort #6 - 22.05.2016 um 21:56:37
 
@Reinhard: Ganz ganz lieben Dank für deine Hilfe und deine Einschätzung!
Ich hoffe, dass sich die Verwandten dazu bewegen lassen, die Angaben zu korrigieren..
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