asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Liebe Forumsmitglieder,
Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Ich werde mit der Familie sprechen und Euch evtl. danach weitere Fragen stellen.
Soweit ich weiß, arbeitet ein Elternteil, ob sozialversicherungspflichtig oder ein 450 Euro Job, kann ich nicht sagen. Evtl. könnte die Familie so krankenversichert sein, und auf dieser Grundlage Anspruch auf die Behandlung haben.
Die Familie ist schon seit mehreren Jahren in Deutschland. Die Duldung wird regelmäßig überprüft, soweit ich weiß, erfolgt die Duldung aufgrund von Krankheit.
Könnte die Duldung, die regelmäßig überprüft wird, Grundlage dafür sein, dass diese Ausnahmeregelung nach 15 Monaten nicht greift?
Ich gehe davon aus, dass die Krankheit, die durch ärztliche Atteste gestützt ist, nicht unter "den langen Aufenthalt selbstverschuldet" fällt. Oder zählt das dazu?
Oder kann es auch sein, dass das Sozialamt diese Regelung nicht kennt, oder anwendet?
Oder muss man sich an die Krankenkasse wenden? Wenn ja, an welche?
Oder, dass die Familie gar nicht weiß, dass sie darauf Anspruch hat?
Vielen Dank noch mal.
Liebe Grüße
Asula
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