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Frage zu Ehevisum (Gelesen: 3.982 mal)
Stefan Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.05.2016 um 18:06:37
 
Hallo Smiley

Ich habe ein paar kleine Frage zur Beantragung des Ehevisums meiner Zukünftigen.
Vorab: Termin zur Hochzeit vom Standesamt im Sept. bestätigt, das heisst, es wurde alles abgesegnet.

Welche Unterlagen braucht Sie nun noch von mir?
Webseite der Dt. Botschaft sagt folgendes:
- Bescheinigung des deutschen Standesamts über
das Vorliegen aller Voraussetzungen zur Eheschließung oder
die Anmeldung der Eheschließung
- Verpflichtungserklärung Original oder per Fax
- formlose Einladung des in Deutschland lebenden zukünftigen Ehepartners zur Eheschließung und zur gemeinsamen Wohnsitznahme in Deutschland (auch per Fax)
- Kopie des Reisepasses des in Deutschland lebenden zukünftigen Ehepartners einschließlich der Seite mit dem Aufenthaltstitel, bei Deutschen - Kopie des Reisepasses oder Personalausweises.

A1 ist bereits vorhanden.

Stimmen diese Angaben so oder kann ich mir etwas sparen?
Sollte ich sowieso mal bei der ABH vorsprechen?
Wie schreibe ich am besten eine formlose Einladung?

Danke schonmal  Zwinkernd
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.05.2016 um 18:24:28
 
Stefan Z schrieb am 14.05.2016 um 18:06:37:
Stimmen diese Angaben so oder kann ich mir etwas sparen?


Hallo,

die stimmen so.

Zitat:
Sollte ich sowieso mal bei der ABH vorsprechen?


Nein. Die melden sich, falls erforderlich.

Zitat:
Wie schreibe ich am besten eine formlose Einladung?


Naja, formlos halt, z.B. so:

"Anrede (bla),  hiermit lade ich meine Verlobte und zukünftige Ehefrau Jutta Meier (oder wie auch immer) zu mir nach Deutschland zur Vornahme der Eheschließung am xx.xx bei dem Standesamt in Entenhausen (oder wo auch immer) ein und bestätige, dass sie nach Eheschließung zusammen mit mir ihren Wohnsitz an meiner derzeitigen Adresse in der Dagobert-Duck-Gasse 9 in Entenhausen (oder wo auch immer...) begründen wird.

Grußformel (bla), Unterschrift."

Das Ganze natürlich mit Deinem Briefkopf.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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deerhunter
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Antwort #2 - 14.05.2016 um 18:25:05
 
Um welches LAnd geht es?
Erstmal brauchst du die Papiere die dein Standesamt will...dann noch die welche die Botschaft verlangt
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.05.2016 um 18:39:08
 
@Deerhunter: Weißrussland
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marquito_88
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Antwort #4 - 14.05.2016 um 20:59:41
 
deerhunter schrieb am 14.05.2016 um 18:25:05:
Erstmal brauchst du die Papiere die dein Standesamt will...dann noch die welche die Botschaft verlangt 


Ich glaube nachdem der TS ja nun seine Eheschließung angemeldet hat, ist das nicht notwendig...

Stefan Z schrieb am 14.05.2016 um 18:06:37:
Vorab: Termin zur Hochzeit vom Standesamt im Sept. bestätigt, das heisst, es wurde alles abgesegnet.


Ansonsten gilt eben das was auf der offiziellen Seite der Botschaft steht wo das Visum zu beantragen ist (Wohnort der Verlobten) und dem Hinweisblatt der Botschaft. T.P.2013 hat das ja schon bestätigt.. Zwinkernd
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Stefan Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.05.2016 um 07:58:37
 
Also, es geht um Russland, genauer gesagt um Moskau.
Dokumente wurden bereits alle übersetzt und dem Standesamt gezeigt bzw. abgegeben. Anschließend ging alles zum OLG München und dann kam die Bescheinigung zur Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses zurück.
Termin wurde jetzt auf den 8.9. gelegt inkl. Bestätigung des Termins.

Zitat:
Zitat:

Sollte ich sowieso mal bei der ABH vorsprechen?


Nein. Die melden sich, falls erforderlich.


Wegen der Verpflichtungserklärung muss ich ja dann eh zu denen, oder liege ich hier falsch?  Smiley

Danke schon einmal für eure Hilfe
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deerhunter
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Antwort #6 - 15.05.2016 um 09:03:59
 
Stefan Z schrieb am 15.05.2016 um 07:58:37:
Wegen der Verpflichtungserklärung muss ich ja dann eh zu denen, oder liege ich hier falsch?Smiley


Nein, das ist richtig
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Stefan Z
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.05.2016 um 06:06:00
 
Wie lange dauert denn ungefähr die Bearbeitung eines solchen Visums?
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 17.05.2016 um 06:17:57
 
I. Wie kam ich nur auf Weißrussland? tz  tz tz

II. Wie kommt die VE und andere Unterlagen nach Moskau, postalisch oder kommt deine Verlobte vorher nochmal her um sie persönlich mitzunehmen?

III. Bearbeitung kann 3 Tage oder 3 Wochen dauern. Kommt auf dein Bundesland (Auslastung der ABH), auf die Jahreszeit (Auslastung der AV) und auf die AV selbst an.
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Stefan Z
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.05.2016 um 17:06:49
 
zu II. Die Unterlagen kommen samt mir am 28.5. per Flugzeug nach Moskau, Termin in der Dt. Botschaft ist gemacht, bin gespannt, ob ich dann da mit darf  Smiley
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 17.05.2016 um 18:31:44
 
Ihr habt alles fertig für das Visum zur Eheschließung in DE und Termin hier am 08.Sept.  Hat sie schon einen Termin für die Visumbeantragung gebucht? Ich stelle diese Frage, weil auf der Seite der Moskauer AV von einer
mehrmonatigen Bearbeitungszeit
gesprochen wird

http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/1-visa/1-antragstell...

https://www.vfsvisaservices-russia.com/Germany-Russia-Appointment/(S(qg5wnumlf5k...
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Antwort #11 - 17.05.2016 um 19:31:14
 
Wir haben das Nationale Visum nach exakt einer Woche erhalten.
Das war im März 2016, ich wohne in NRW.
Kleiner Tip, ich habe mit für den Tag nachdem meine Verlobte das Gespräch bei der Botschaft hatte einen Termin bei der ABH geholt und mal alles an Dokumenten mitgenommen.
Der nette Mensch dort sagte das wäre zwar nicht üblich, hat sich aber Kopien gemauzt, ein paar Fragen gestellt und Vermerke im PC gemacht. Ging alles echt schnell....
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Antwort #12 - 17.05.2016 um 19:43:57
 
Zitat:
Ich stelle diese Frage, weil auf der Seite der Moskauer AV von einer mehrmonatigen Bearbeitungszeitgesprochen wird

Dort steht "müssen Sie zum Teil" mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.

Daraus darf man wohl schließen, dass das nicht grundsätzlich so sein muss.

Zitat:
Bitte stellen Sie ihren Antrag auf ein nationales Visum rechtzeitig. Bei Anträgen auf ein nationales Visum müssen Sie zum Teil mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.
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Stefan Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 18.05.2016 um 16:43:42
 
Also, Standesamt usw. ist alles fertig, Terminbestätigung hab ich hier liegen.
Termin in Moskau bei der Dt. Botschaft ist gemacht und so gelegt, dass ich mit kann, ob die mich dann mit rein lassen, ist die andere Frage.

Ich habe etwas von ca. 4-8 Wochen Bearbeitungszeit gelesen,... Naja, mal schauen  Laut lachend
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Antwort #14 - 23.05.2016 um 21:35:20
 
Guten Abend Stefan Z,
Ich warte auf die Zustimmung für ein Heiratsvisum durch das ABH München nun die 10te Woche. Unterlagen wurden vollständig inkl. Verpflichtungserklärung am 18.3. am zuständigen Konsulat eingereicht. Nach 8 Wochen habe ich mir erlaubt mal anzufragen und mir wurde mitgeteilt, dass die Diplomatenpost 4-6 Wochen brauchen und der Antrag gerade erst eingetroffen ist. Mit dem Tagesdatum meines Anrufes erhielt ich dann ein Schreiben mit einer Arbeitgeberbescheinigung, einem weiteren Formular und die Aufforderung nochmals Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, Kopie des Mietvertrages vorzulegen (war für die VE bereits erforderlich). Also alles eingereicht via Email und 4 Tage später angerufen, ob die Unterlagen eingegangen  und ausreichend sind (Ende 9te Woche). Die Aussage war, dass sie nur Vertretung war und jetzt alles der zuständigen Kollegin zurückgegeben hat, aber ihres Erachtens wären die Unterlagen jetzt vollständig.
Mir langt's und das Verständnis von wegen Überlastung geht gegen Null und dir empfehle ich genauestens informieren, bei uns waren es für RUS deutlich mehr Unterlagen als die von dir aufgeführten und zwar

- VE
- Zustimmung des Standesamtes
- A1 sprachzertifikat
- Kopie ihres nationalen Passes mit Bild und Stempel der lokalen meldebehörde
- Kopie Ihres internationalen Passes Datenseite
- Kopie meines Passes
- meldebescheinigung von mir
- bei Abholung am Konsulat eine Reisekrankenversicherung für 90 Tage ist Pflicht
- Antrag auf Visum
- und eine Bescheinigung nach Paragraph 55 Aufenthaltsgesetz (glaube ich)

Kuckst du hier http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/1-visa/3-nationale-v...
http://www.germania.diplo.de/contentblob/4235074/Daten/6359065/eheschliessung.pd...

Muss alles in 2facher Kopie und nach Vorgabe sortiert beim Konsulat persönlich abgegeben werden. Und beim ABH rechtzeitig nachfragen und dran bleiben.

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