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Frage zu Ehevisum (Gelesen: 4.022 mal)
Stefan Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 26.05.2016 um 07:24:19
 
Hab das ganze jetzt so verfasst, passt das?
Zitat:
Deutsche Botschaft Moskau
Uliza Mosfilmowskaja 56
119 285 Moskau


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich meine Verlobte und zukünftige Ehefrau xxx, geboren am xxx,  zu mir nach Deutschland zur Vornahme der Eheschließung am xxx im Standesamt xxx ein und bestätige, dass sie nach der Eheschließung zusammen mit mir ihren Wohnsitz an meiner derzeitigen Adresse in xxxx begründen wird.



Mit freundlichen Grüßen

xxx

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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 26.05.2016 um 09:25:16
 
und die eheliche Lebensgemeinschaft begründen werden.

Aber ja
Sehr gut
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Stefan Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 26.05.2016 um 10:30:05
 
Hab eh grad das hier gelesen....
Zitat:
Wurde die Verpflichtungserklärung vom zukünftigen Ehepartner abgegeben und sind dort alle Angaben (ggf. einschließlich Gültigkeit des Aufenthaltstitels) eingetragen, sind formlose Einladung und Paßkopien nicht erforderlich.

Machen werde ich das aber trotzdem, sicher ist sicher  Laut lachend
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 26.05.2016 um 10:39:02
 
Du schreibst ja auch keine Einladung sondern eine Erklärung, dass du die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland begründen willst.
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Stefan Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 26.05.2016 um 10:45:22
 
Laut Webseite Botschaft brauche ich bloss das hier
Zitat:
formlose Einladung des in Deutschland lebenden zukünftigen Ehepartners zur Eheschließung und zur gemeinsamen Wohnsitznahme in Deutschland (auch per Fax)


Ansonsten habe ich bereits alles, Verpflichtungserklärung auch, gehe aber lieber auf Nummer sicher und mache alles doppelt und dreifach  Laut lachend
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #20 - 26.05.2016 um 14:45:09
 
Hallo,

eigentlich völlig unerheblich, trotzdem der Korrektheit halber:

Warum schreibst Du als Adressaten die Botschaft selbst (in der Uliza Mosfilmowskaja)?
Visumangelegenheiten werden im Konsulat am Leninski Prospekt 95 a in 119 313 Moskau erledigt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Stefan Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 26.05.2016 um 14:53:41
 
Super, danke, geändert Smiley
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