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Asylverfahren beendet und Identitätsunterlagen (Gelesen: 1.866 mal)
traute
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29.03.2016 um 09:37:00
 
Das Asylverfahren ist beendet und Aufenthalt gestattet. Können die Identitätsnachweise vom BAMF zurück erhalten werden?
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reinhard
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Antwort #1 - 29.03.2016 um 10:54:41
 
Solange der Aufenthalt gestattet ist, ist das Asylverfahren nicht zu Ende. Das wäre erst der Fall, wenn der Aufenthalt erlaubt wird.

Danach sollte man alles zurück verlangen, das BAMF müsste es an die Ausländerbehörde geschickt haben. Es "hängt" aber oft irgendwo fest.
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traute
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Antwort #2 - 29.03.2016 um 12:59:46
 
Ich habe mich wieder mal falsch ausgedrückt. Aufenthalt ist erlaubt. Dann bin ich mal gespannt, ob die ABH die Unterlagen rausrückt.
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ninnschen
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Antwort #3 - 29.03.2016 um 13:07:44
 
traute schrieb am 29.03.2016 um 12:59:46:
ob die ABH die Unterlagen rausrückt.


Wenn die ABH denn die Unterlagen hat. Im Normalfall liegen die Originaldokumente beim BAMF. Und die brauchen im Moment einige Monate um die Dokumente an die ABH zu schicken. Also bevor ich die ABH "blöd anmache", erst mal nachfragen, ob die die Sachen überhaupt haben.  Zwinkernd
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traute
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Antwort #4 - 17.05.2016 um 20:06:46
 
Die Unterlagen waren bei der ABH Smiley
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