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Namen in der Duldung ändern (Gelesen: 4.521 mal)
Mulu
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15.04.2016 um 11:47:02
 
Hallo, ich hoffe auf euren Rat.
Es geht um einen Afrikaner, der seit 3 Jahren hier in Deutschland wohnt. Vorher hat er 1 1/2 Jahre in Italien gelebt und dort politisches Asyl erhalten.
In Deutschland hat er auch einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde, da er bereits Papiere in Italien hat.
Das Ausländeramt hat die Abschiebung nach Italien ausgesetzt, da er dabei war eine Lehre zu beginnen. Er darf bis zum Ende der Lehre in Deutschland bleiben und wenn er dann einen Beruf bekommt, bekommt er auch eine Aufenthaltserlaubnis.
Nun zum Problem. Der Name auf der Duldung ist etwas falsch und das Geburtsdatum um ein paar Jahre nach unten gesetzt  unentschlossen. Beim Namen ist es nicht viel, es kann ja nie so richtig 1 zu 1 übersetzt werden.  Er ist jetzt am überlegen zu versuchen seinen Heimatpass zu bekommen, und damit zur Ausländerbehörde zu gehen und seinen Namen und das Geburtsdatum korrekt schreiben zu lassen. Ich finde das richtig, weil er ja auf einen sehr guten Weg in Deutschland ist. Bei der Ausbildung ist er Klassenbester und der Ausbildungsbetrieb ist auch sehr begeistert. Des weiteren macht er nebenbei noch Sprachprüfungen Arabisch, da er schon jetzt oft für Asylberatung und Ärzte deutsch - arabisch übersetzt. Sein Deutsch ist gut (Niveau B1). In der Schule wird er immer als Musterschüler herausgestellt.
Die Asylberatung rät davon ab den Pass zu besorgen. Aber ich sehe dafür keinen Grund, er kann ja nur nach Italien abgeschoben werden, da für sein Heimatland ein Abschiebestop durch das politische Asyl in Italien besteht. Die Leute von der Asylberatung sagen wir sollen das alles so laufen lassen und es gibt keinen Grund den Pass ohne Aufforderung zu besorgen. Man muss dazu sagen, bis jetzt haben wir keine Idee, ob man den Pass überhaupt besorgen kann. Ich denke einfach, es ist besser, das jetzt zu machen, bevor es zu einem Aufenthaltstitel kommt und bevor alle Zeugnisse ausgestellt werden.
Ich möchte auch versuchen, dass er bereits eine Aufenthaltserlaubnis bekommt und nicht wieder für ein Jahr die Duldung. Er kann sich komplett selbst versorgen. Bekommt jetzt schon kein Geld mehr vom Sozialamt und er könnte sich auch die Wohnung selbst finanzieren.
Vielen Dank fürs Lesen  Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 15.04.2016 um 12:24:59
 
Das beste ist, den Pass zu besorgen.

Damit ist die Korrektur der Papiere am einfachsten, und für die spätere Aufenthaltserlaubnis braucht er ihn sowieso. Und die Passpflicht gibt es schon jetzt.

Der Tipp der Beratungsstelle, durch Gesetzesverstoß eine Abschiebung zu erschweren, ist grenzwertig. Natürlich wird man nicht immer förmlich aufgefordert, sich an bestimmte Gesetze zu halten. In diesem Fall besteht aber das Risiko einer Abschiebung nicht direkt, er ist ja auf gutem Weg.
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Mulu
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Antwort #2 - 15.04.2016 um 13:22:23
 
Hallo Reinhard, danke für deine Antwort. Die Asylberatung befürchtet, dass er sich damit strafbar macht und sie sagen, es besteht doch überhaupt kein Grund das zu machen. Niemand hat gefragt und ich öffne da ein Fass das gar nicht geöffnet werden muss. Aber er fängt jetzt an Prüfungen bei der Handwerkskammer zu machen, Zeugnisse zu bekommen, Girokonto einzurichten, das wäre dann ja alles falsch falls man es jemals wieder ändern muss. ich finde er beweist damit, das er versteht wie wichtig Papiere in Deutschland sind und das er bereit ist hier alles richtig und ordentlich zu machen. Das er sich integrieren möchte, beweist er ja jetzt schon. Ich bin sicher, dass kann man auch der Ausländerbehörde so sagen. Falls er eine kleine Strafe bekommt, muss er dann damit eben leben, so schlimm wird das bestimmt nicht werden. Sie können ihn nie nach Italien zurückschicken, da wir schriftlich haben, dass er während der Lehre hierbleiben kann und sowohl die Arbeitsstelle als auch die Schule ihn unterstützen würden, falls es ernsthafte Konsequenzen gibt. Mit beiden habe ich schon gesprochen. Auch mit den Leuten von der Ausländerbehörde kann man gut sprechen und es besteht ein guter Kontakt.
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reinhard
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Antwort #3 - 15.04.2016 um 17:46:35
 
Deinem Beitrag ist leider nicht zu entnehmen, womit er sich strafbar machen. Du schreibst nur "damit", ohne irgend einen Hinweis, was Du damit meinst.

Er sollte erst den Pass besorgen, dann die Duldung ändern, dann ein Bankkonto einrichten etc.
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NotLupus
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Antwort #4 - 15.04.2016 um 20:26:26
 
Klingt wie, als wäre sein Geburtsdatum beschönigt worden um jünger zu sein, Stichwort "unbegleiteter Minderjähriger".  Jetzt das Geburtsdatum zu korrigieren könnte eine entsprechende Sanktion nach sich ziehen.
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Mulu
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Antwort #5 - 15.04.2016 um 22:39:27
 
Hallo Smiley Also erstmal danke für eure Antworten. Es ist nichts dergleichen. Er hat gesagt er ist 27 und dabei ist er 30. Und Äthiopier haben ja 3 Namen. Da hat er seinen Mittelnamen und Vornamen vertauscht und beim Nachnamen ein o für ein a gesagt. Es ist also nichts weltbewegendes.

Mit strafbar meint die Asylberatung, dass er am Anfang falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hat und das er nur wegen dem guten Willen der Ausländerbehörde dableiben durfte und sie denken, er soll das mit dem Namen der jetzt in der Duldung steht so durchziehen, da alles so gut läuft und nicht grundlos Schwierigkeiten heraufbeschwören.

Es ist mit dem Ausländeramt ausgemacht, dass solange die Lehre läuft, er immer im August eine neue Duldung für das nächste Ausbildungsjahr ausgestellt bekommt. Und wir wollten versuchen im August für die neue Duldung den Heimatpass abzugeben und den Namen ändern zu lassen. Ich finde das für seine ganze Zukunft absolut notwendig.  Die Asylberatung hat uns einfach in dem Entschluss etwas verunsichert.

Er hat auch nie durch seine "falschen" Angaben eine Abschiebung verhindert. Für Italien war das egal.

Ich frage euch, da ich ja überzeugt bin, ich bin richtig, aber ich habe schon ein mulmiges Gefühl etwas anderes zu sagen als die Asylberatung. Ich möchte meinen Freund nicht in etwas hineinreiten unentschlossen.

Vielen Dank  Smiley
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« Zuletzt geändert: 15.04.2016 um 22:49:52 von Mulu »  
 
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schnusl
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Antwort #6 - 05.05.2016 um 21:10:54
 
Hallo,

Mein Freund ist auch Äthiopiermit Duldung. Er hat letztes Jahr auch seinen Namen und sein Alter korrigieren lassen.War ähnlich wie bei Euch nicht dramatisch. Er hat das aber zur Sicherheit mit der Geburtsurkunde gemacht, weil er Angst vor Abschiebung hatte. Die ABH hat das anstandslos geändert. Der Anwalt meinte theoretisch könnten sie Anzeige erstatten wegen falschen Angaben und dann müsste er ein paar Hundert Euro Strafe zahlen. Sowie ist es aber nicht gekommen.

Ich kann es nur empfehlen, mein Freund hat sich danach befreit gefühlt.
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grisu1000
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Antwort #7 - 06.05.2016 um 19:36:24
 
schnusl schrieb am 05.05.2016 um 21:10:54:
Ich kann es nur empfehlen, mein Freund hat sich danach befreit gefühlt. 


Solche Empfehlungen sind nicht wert, da die Situation des Bekannten des TS eine andere ist als deine. Er hat nach §95 AufenthG durch die Falschangaben eine Straftat begangen. Und die Sanktionen sind ebenandere, da eine Einzelfallbetrachtung gemacht wird.

Ich würde einen sachkundigen Anwalt nehmen und das mit Ihm besprechen. Ggf. kann der bei der ABH vorfühlen, ohne das er Ross und Reiter nennen muss.

Mulu schrieb am 15.04.2016 um 13:22:23:
Die Asylberatung befürchtet, dass er sich damit strafbar macht und sie sagen, es besteht doch überhaupt kein Grund das zu machen.


Die Asylberatung befindet sich in einer Grauzone, weiss das und kennt sicherlich § 25 (Anstiftung) und §27 StGB (Behilfe).
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