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Verheiratet mit Thai: Visum einfacher? (Gelesen: 3.813 mal)
martin3
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verheiratet mit Thai: Visum einfacher?
29.04.2016 um 19:41:56
 
ich spiele mit dem Gedanken, meine thailändische Freundin (48) in Dänemark zu heiraten.
Mir ist schon klar dass sie keine AE deswegen bekommt.
Wie wirkt sich das aus, wenn sie für den nächsten Besucht ein Visum beantragt und sagt, sie will ihren Ehemann besuchen?
Bekommt sie dann leichter ein Visum oder eher schwerer?
Die Rückkehrwilligkeit ist dadurch natürlich in Frage gestellt, auf der anderen Seite könnte sie es aber auch einklagen, ihren Ehemann zu sehen, ich glaube das kann nicht verweigert werden.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.04.2016 um 21:44:42
 
Generell ist die Beantragung eines Besuchsvisums möglich. Im Falle einer Visaentscheidung sind verschiedene Merkmale zu prüfen, u.a. die Finanzierung der Reise als auch die Rückkehrwilligkeit. Hierzu werden Vorvisa wie auch familiäre oder wirtschaftliche Verwurzelung geprüft (z.B. auch immobilienbesitz).
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.04.2016 um 22:14:30
 
martin3 schrieb am 29.04.2016 um 19:41:56:
ich spiele mit dem Gedanken, meine thailändische Freundin (48) in Dänemark zu heiraten.

Das ist mMn keine gute Idee, wenn die Ehe später in Deutschland gelebt werden soll.
Bei einer Hochzeit in Dänemark zB mit Schengen-Visum bekommt sie keinen Aufenthaltstitel (AT), sie muss zurück, um im Herkunftsland ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen, deshalb wäre hier mMn ein Visum zur Eheschließung in Deutschland mit anschließendem Bleiberecht sinnvoller.

Eine Hochzeit in Dänemark kommt mMn ausnahmsweise NUR dann in Betracht:
1. Wenn es besonders eilig ist, zB wenn sie schwanger ist und das Kind ehelich geboren werden soll oder
2. Wenn die Heiratsunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig (zB aus Kriegsgebieten) besorgt werden können.

Grundsätzlich sollte mMn die Ehe dort geschlossen werden, wo der eheliche Lebensmittelpunkt begründet werden soll.
Für das Visum zur Eheschließung in D und für das FzF-Visum zum Ehegattennachzug werden fast die gleichen Dokumente benötigt, lediglich die Reihenfolge der Prüfung findet in einem anderen Stadium statt.

Der Unterschied:
1. Mit einem Visum zur Eheschließung in Deutschland mit anschließendem Bleiberecht, weiß man bereits VOR der Hochzeit, ob für das Zusammenleben in D ein Aufenthaltstitel (Visum) mit Arbeitserlaubnis erteilt wird (deshalb von mir empfohlen).
Hier hat man/frau ggf. eine 2. Chance: falls das Visum zur Eheschließung in D nicht erteilt wird, kann nach einer Hochzeit im Ausland trotzdem noch ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug beantragt wer-den.

2. Mit einem FzF-Visum zum Ehegattennachzug erfährt man erst NACH der Hochzeit im Ausland, ob für das Zusammenleben in D ein Aufenthaltstitel (Visum) erteilt wird (das aber scheitert ggf. am Scheineheverdacht oder bei Ländern mit unsicherem Urkundenwesen an der Urkundenüberprüfung).
Dabei kann es also sein, dass der Ehepartner kein FzF-Visum für D erhält, obwohl die Ehe zuvor im Ausland geschlossen wurde.

Kurzum:
Mit einem Visum zur Eheschließung in Deutschland hat man/frau den ganzen "Papier-kram" VOR der Eheschließung.
Mit einem FzF-Visum zum Ehegattennachzug hat man/frau den ganzen "Papierkram" NACH der Eheschließung.

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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.04.2016 um 04:56:59
 
martin3 schrieb am 29.04.2016 um 19:41:56:
ich spiele mit dem Gedanken, meine thailändische Freundin (48) in Dänemark zu heiraten.


Wieso ausgerechnet in Dänemark? Geht doch auch in DE oder TH (meist wird Dänemark ins Spiel gebracht, wenn sie bleiben  und A 1 umgangen werden soll).


martin3 schrieb am 29.04.2016 um 19:41:56:
Bekommt sie dann leichter ein Visum oder eher schwerer?


Natürlich eher schwerer, wegen Rückkehrwille...

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was Du erreichen willst? Vielleicht erklärst Du das mal.

Übrigens: Bevor Du prozessieren darfst, muß erst einmal ein Visum abgelehnt worden sein und dann die Remonstration. Dann darfst Du auch klagen. Soll aber dauern, sagt man...

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grisu1000
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Antwort #4 - 30.04.2016 um 04:58:25
 
martin3 schrieb am 29.04.2016 um 19:41:56:
ch glaube das kann nicht verweigert werden.


Doch, wenn das Visum der Umgehung des FZF-Visum dient. Also muss glaubhaft gemacht werden, das die Ehefrau wieder zurückkehrt.
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stefo
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Antwort #5 - 30.04.2016 um 10:45:14
 
Wenn es euch zur Zeit nur ums Besuchen geht, also keine FZF angestrebt ist, dann denke ich nicht, dass euch eine Heirat irgendwie weiterhilft. Zum Heiraten in Dänemark bräuchte deine Freundin doch auch ein Schengenvisum, sodass der Plan entweder schon daran scheitern wird, oder, im Falle, dass es bewilligt wird und sie nach dem besuch brav wieder ausreist, die positive Visa-Hostorie ohnehin das Erhalten eines Schengenvisums in der Zukunft begünstigt.
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Arsinoe
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Antwort #6 - 09.05.2016 um 14:23:36
 
Ich kenne einige Fälle, in denen das Besuchervisum nach der Heirat abgelehnt wurde, weil daran augenscheinlich kein Rückkehrwille mehr gegeben ist.
Immerhin will man in einer normalen Ehe ja zusammen leben.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #7 - 09.05.2016 um 21:45:33
 
Und ich kenne einige Fälle, in denen es erteilt wurde, man also die Rückkehrwilligkeit unterstellt hat.

Und nun?
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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erne
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Antwort #8 - 10.05.2016 um 18:02:56
 
Arsinoe schrieb am 09.05.2016 um 14:23:36:
Ich kenne einige Fälle, in denen das Besuchervisum nach der Heirat abgelehnt wurde,


T.P.2013 schrieb am 09.05.2016 um 21:45:33:
Und ich kenne einige Fälle, in denen es erteilt wurde, man also die Rückkehrwilligkeit unterstellt hat.

Und nun?



und nun kann der TS nach Antragstellung und Bescheid über den Antrag erfahren zu welchen Fällen sein Fall gehört.

martin3 schrieb am 29.04.2016 um 19:41:56:
Bekommt sie dann leichter ein Visum oder eher schwerer?


Kommt ganz und gar darauf an, wie die Rückkehrbereitschaft glaubhaft gemacht wird.

martin3 schrieb am 29.04.2016 um 19:41:56:
auf der anderen Seite könnte sie es aber auch einklagen, ihren Ehemann zu sehen, ich glaube das kann nicht verweigert werden.

einklagen kann man viel .... hier ohne Rückkehrbereitschaft Chance nahe NULL.
Was sie ohne Rückkehrbereitschaft bekommen kann, ist ein FZF Visum
mich dünkt, das ist genau das, was ihr wollt (Gründe für Rückkehr hast du keine angegeben), aber es hackt wohl am A1, gelle?
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Antwort #9 - 10.05.2016 um 23:11:45
 
T.P.2013 schrieb am 09.05.2016 um 21:45:33:
Und ich kenne einige Fälle, in denen es erteilt wurde, man also die Rückkehrwilligkeit unterstellt hat.


Und ich kenne Fälle, da wurde ein unechtestes Mehrjahresvisa erteilt. Gute Visahistorie war vorhanden und dem Konsualt wurde glaubhaft gemacht, das ein Nachzug die nächsten Jahre aus beruflichen Gründen nicht beabsichtigt ist.

Und was nützt das dem TS nun solche Erfahrungen?
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Saxonicus
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Antwort #10 - 10.05.2016 um 23:41:17
 
martin3 schrieb am 29.04.2016 um 19:41:56:
Wie wirkt sich das aus, wenn sie für den nächsten Besucht ein Visum beantragt und sagt, sie will ihren Ehemann besuchen?

Da stellt sich natürlich die Frage, warum kein gemeinsamer Wohnsitz geplant ist. Normalerweise leben Ehepaare doch zusammen.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #11 - 11.05.2016 um 00:16:53
 
grisu1000 schrieb am 10.05.2016 um 23:11:45:
Und ich kenne Fälle, da wurde ein unechtestes Mehrjahresvisa erteilt. Gute Visahistorie war vorhanden und dem Konsualt wurde glaubhaft gemacht, das ein Nachzug die nächsten Jahre aus beruflichen Gründen nicht beabsichtigt ist.

Und was nützt das dem TS nun solche Erfahrungen?


Nichts. Weshalb ich, um genau das darzustellen, mit der von Dir teilzitierten Antwort genau einem derart unnützen Erfahrungswert der Foristin Arsinoe geantwortet habe. Fein, dass Du das im Ergebnis zumindest auch richtig erkannt hast.
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