Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Überbeglaubigung Gerichtsurteil (Gelesen: 8.547 mal)
Themen Beschreibung: zur Dokumentenprüfung muss eine Überbeglaubigung vorliegen
FerdiMagellan
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Überbeglaubigung Gerichtsurteil
07.04.2016 um 10:29:06
 
Hallo,

vielleicht hat jemand ähnliches erlebt bzw. bereits durchgeführt und kann Tips; Kontakte; Hinweise etc. geben.

Vor-Info
Philippinen kennt keine Scheidung, nur die Annullierung einer Ehe kann in Betracht kommen.
Die Dokumente (Annullierung Original) liegen hier in Deutschland vor. Leider ohne eine (vom Standesamt bzw. OLG) erforderliche Überbeglaubigung.
Eine solche Überbeglaubigung wird (soll) (bzgl. Philippines) vom zuständigen Außenministerium gegeben.
Wer sich mit dem Thema schon mal beschäftigt hat kennt auch das s.g. CEMAR od. CENOMAR usw. und hat ggf. auch die Erfahrung gemacht das der Umgang mit Dokumenten (Zertifikaten) in den Philippines nicht gleich zusetzen ist wie in der BRD. Da gehen schon mal Dokumente verloren; unnötige od. falsche Vermerke auf den Dokumenten gemacht oder irgendein Stempel fehlt. von der Gültigkeit bzw. Zuständigkeit der Dokumente mal ganz abgesehen.

Nun liegen mir solche Dokumente vor die eine "Überbeglaubigung" benötigen. Ich könnte:
Szenario 1: die Dokumente an meine Familie in den Philippines senden und die alles weitere machen lassen.??
Szenario 2: die Dokumente ggf. direkt an die entsprechende(n) Behörden in den Philippines senden?

zu S 1: Philippines besteht aus 1000'den Inseln und der Weg zu den Behörden (oft Manila) umständlich, teuer, aufwendig und ggf. noch nicht einmal garantiert. (Ich habe den Eindruck dort wissen auch die entspr. Mitarbeiter bei den "Dorf"-Behörden oder selbst Anwälte nicht was es heißt ein Dokument zu erstellen. Es werden Zertifikate geklammert oder mit "TipEx korrigiert usw. Solches haut man mir dann hier um die Ohren.)
Man kann also nicht einfach mal so sich an eine Behörde wenden.

zu S 2: Gibt es einen zuverlässigen Weg um solche Dokumente (gesteuert) von Deutschland aus in den Philippines ggf. solch Überbeglaubigung anzufragen? Welche Behörde könnte helfen? Gibt es einen Dokumente Service? Wer könnte ggf. noch Überbeglaubigen?

Hat jemand zuverlässige Kontakte in (vorzugsweise) Manila?
Telefonnummern / Adressen?
Zum Seitenanfang
  

Those who survive are not the most intelligent nor the strongest, but those who adapt to change best

...have a nice day..........
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #1 - 07.04.2016 um 19:47:56
 
FerdiMagellan schrieb am 07.04.2016 um 10:29:06:
Hat jemand zuverlässige Kontakte in (vorzugsweise) Manila?Telefonnummern / Adressen? 

Wende  Dich an die Philippinische Botschaft oder an das für Deinen Wohnsitz zuständige Konsulat:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Philippinen/VertretungenP...
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #2 - 07.04.2016 um 20:21:29
 
Phillipinen haben unsicheres Urkundenwesen, Überbeglaubigungen werden nicht mehr durchgeführt. Es gibt ein Ersatzverfahren. Link für Merkblatt für die Phillipinen dazu auf folgender Seite http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Al...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
FerdiMagellan
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #3 - 07.04.2016 um 23:03:23
 
Saxonicus schrieb am 07.04.2016 um 19:47:56:
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #1 - Heute um 19:47:56 Diesen Beitrag einem Forum Moderator melden! Markieren & Zitieren Zitieren
FerdiMagellan schrieb am Heute um 10:29:06:
Hat jemand zuverlässige Kontakte in (vorzugsweise) Manila?Telefonnummern / Adressen?

WendeDich an die Philippinische Botschaft oder an das für Deinen Wohnsitz zuständige Konsulat:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Philippin


Ein guter Hinweis.... an die Philippines Embassy Vertretung in Berlin hatte ich mich bereits gewendet----leider kein Support bzw. wirkliche Tips Hinweise etc.
...aber ich werde mal beim Auswertigen Amt nachfragen...insoweit schon mal Danke für den Tip.



tiggger schrieb am 07.04.2016 um 20:21:29:
Phillipinen haben unsicheres Urkundenwesen, Überbeglaubigungen werden nicht mehr durchgeführt. Es gibt ein Ersatzverfahren. Link für Merkblatt für die Phillipinen dazu auf folgender Seite http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Al....



auch hier ein Danke. Ja ... ein unsicheres Urkundenverfahren sicherlich auch auf die Qualität und Abläufe bezogen.....Dennoch erläutert mir das Deutsche Standesamt die Erfordernis der "Überbeglaubigung(en)"
In Bezug auf die Philippinen habe ich verstanden, dass die Deutsche Botschaft hierzu (nennen wir sie: Zertifizierte) Anwälte in den Philippinen nutzt um die Echtheit (von Dokumenten / Urteilen etc.) zu prüfen. (die auf den weiterführenden Links, der Deutschen Botschaft in Manila, erwähnten zusätzlichen Dokumente z.B. Aufenthalt Nachweis etc. liegen mir alle vollständig vor)
Hierbei ist mir nun nicht klar: ...ist dieses gleichzusetzen mit der Überbeglaubigung? .... ist dieses der Überbeglaubigungsprozess der nun (von Tiggger) erwähnt nicht mehr in den Philippines durchgeführt wird? Ist das sicher? dass keine Überbeglaubigung durchgeführt wird??....wird dieses nun durch die von mir erwähnten Anwälte in PH erledigt?

Mittlerweile weiß ich vom "DFA" ( steht für: Department Foreign Affairs) und habe erfahren das dieses DFA wohl für die s.g. Überbeglaubigung(en) zuständig wären.....aber das Online Portal verweist nur auf die Philippinischen Passport Prozesse.

...Mal so nebenbei gefragt/Gedankengang:
ich werde nicht umhin kommen und muß die Dokumente im Orginal versenden.
Damit gibt man sich dem Risiko des Verlustes hin  öhm  und muß warten warten warten  warten.........

wäre es hilfreich, von den mir vorliegenden Dokumenten, vorher eine Beglaubigte Kopie zu erstellen?? Questioning
könnte ich solche Kopien in der Zwischenzeit nutzen (z.B. Übersetzungen Antriggern)..... und wären solche Kopien als Ersatz (bei Verlust) überhaupt Hilfreich/Gültig?..... oder reine Geldverschwendung???

Zum Seitenanfang
  

Those who survive are not the most intelligent nor the strongest, but those who adapt to change best

...have a nice day..........
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.780

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #4 - 08.04.2016 um 01:05:37
 
FerdiMagellan schrieb am 07.04.2016 um 23:03:23:
ist dieses gleichzusetzen mit der Überbeglaubigung?


Hallo, nein. Es ist ein Ersatzverfahren. Nennt sich "Urkundenprüfung" und wird in der Tat von sogenannten "Vertrauensanwälten" der jeweiligen AV durchgeführt.
Auftraggeber (und damit Kostenschuldner) in Deinem Fall wärst Du.

Zitat:
.... ist dieses der Überbeglaubigungsprozess der nun (von Tiggger) erwähnt nicht mehr in den Philippines durchgeführt wird?


Nein. Nicht mehr durchgeführt wird, wie erwähnt, nicht mehr die Legalisation phil. Urkunden durch die deutsche AV. Stattdessen findet das vertrauensanwaltliche Verfahren zur Urkunden(über)prüfung statt.

Zitat:
Ist das sicher? dass keine Überbeglaubigung durchgeführt wird??


Jawoll. Siehe Länderliste unten: Klick mich!

Zitat:
wird dieses nun durch die von mir erwähnten Anwälte in PH erledigt?


Nein. Die führen das jetzt dadurch erforderlich gewordene privatrechtlich vereinbarte Ersatzverfahren "Urkunden(über)prüfung" durch. Deren Ergebnisse werden dann Bestandteil des Entscheidungsprozesses der AV.

Zitat:
wäre es hilfreich, von den mir vorliegenden Dokumenten, vorher eine Beglaubigte Kopie zu erstellen??


Ich halte dies bei wichtigen Urkunden, die im Original abgegeben werden, für sinnvoll. Erleichtert die Ersatzbeschaffung im Verlustfall und kostet ja nur minimales Geld. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #5 - 08.04.2016 um 03:42:45
 
FerdiMagellan schrieb am 07.04.2016 um 10:29:06:
Wer sich mit dem Thema schon mal beschäftigt hat kennt auch das s.g. CEMAR od. CENOMAR usw. und hat ggf. auch die Erfahrung gemacht das der Umgang mit Dokumenten (Zertifikaten) in den Philippines nicht gleich zusetzen ist wie in der BRD. Da gehen schon mal Dokumente verloren; unnötige od. falsche Vermerke auf den Dokumenten gemacht oder irgendein Stempel fehlt. von der Gültigkeit bzw. Zuständigkeit der Dokumente mal ganz abgesehen.

Ich beschäftige mich ständig mit dem "Zeugs". Das Urkundenwesen mag problematisch sein, aber so zu begründen, dass man keine Dokumente durch die Gegend schicken darf, finde ich nicht angebracht. Die Botschaft Manila selbst sendet täglich mit einen Philipp. Kurier Pässe durch die Gegend. Mir ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, wo Pässe verschwunden sind.


FerdiMagellan schrieb am 07.04.2016 um 10:29:06:
Nun liegen mir solche Dokumente vor die eine "Überbeglaubigung" benötigen.


Zunächst bitte mal klären:
Wer benötigt welche Überbeglaubigung?

Ist hier die Überbeglaubigung durch das Philipp. Aussenministerium (DFA) gemeint?

Falls dies gefordert ist, kann man dieser Behörde anhand der Merkblätter der Botschaft Manila leicht erklären, dass die Überbeglaubigung zu keinem realen "Mehrwert" bezüglich der Echtheit der Dokumente führt. Daher verzichtet die deutsche Botschaft im Allgemeinen auf diese Überbeglaubigung. wenn die Behörde das trotzdem haben will ... siehe unten 

Ist hier die Legalisation durch die deutsche Botschaft gemeint ?
Dies wurde schon erklärt: Legalisation gibt es seit 2001 nicht mehr. Statt dessen gibt es die Urkundenprüfung. Diese Überprüfung muss dann aber die deutsche Behörde anstossen, das kannst du selbst garnicht veranlassen. Und zur Urkundenprüfung selbst verlangt die Deutsche Botschaft keine Überbeglaubigung durch das DFA .. die überprüft nur die Urkunde selbst.


Zitat:
Ich könnte:Szenario 1: die Dokumente an meine Familie in den Philippines senden und die alles weitere machen lassen.??Szenario 2: die Dokumente ggf. direkt an die entsprechende(n) Behörden in den Philippines senden?zu S 1: Philippines besteht aus 1000'den Inseln und der Weg zu den Behörden (oft Manila) umständlich, teuer, aufwendig und ggf. noch nicht einmal garantiert. (Ich habe den Eindruck dort wissen auch die entspr. Mitarbeiter bei den "Dorf"-Behörden oder selbst Anwälte nicht was es heißt ein Dokument zu erstellen. Es werden Zertifikate geklammert oder mit "TipEx korrigiert usw. Solches haut man mir dann hier um die Ohren.)Man kann also nicht einfach mal so sich an eine Behörde wenden.zu S 2: Gibt es einen zuverlässigen Weg um solche Dokumente (gesteuert) von Deutschland aus in den Philippines ggf. solch Überbeglaubigung anzufragen? Welche Behörde könnte helfen? Gibt es einen Dokumente Service? Wer könnte ggf. nochÜberbeglaubigen?


Mit DHL kann man solche Dokumente durch die Gegend schicken und das funktioniert auch. Falls du keine Philipp. Bekannte involvieren kannst oder willst: es gibt einen Dienstleister auf den Philippinen:
http://www.authenticationexpress.com/

Der wurde in unserem Forum schon mehrfach eingeschaltet und hat auch gut gearbeitet. (Nein, ich verdiene nichts daran -Smiley )

Schick eine Mail und erklär dein Problem; die Modalitäten werden sie dir dann mitteilen.

Aber vorher würde ich mal klären mit deiner Behörde, ob die Überbeglaubigung durch die DFA überhaupt nötig ist. Ich sehe da keinen Sinn drin, denn die wurde früher gefordert bevor diese Dokumente der Botschaft zur Legalisation vorgelegt wurden.. diese ist aber nun entfallen.
Allerdings : falls diese Dokumente mal später bei der Philipp. Botschaft in Berlin vorgelegt werden sollten
: die verlangen immer die Überbeglaubigung durch das DFA.. das kannst du aber später machen lassen, falls es je erforderlich sein sollte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
FerdiMagellan
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #6 - 08.04.2016 um 11:48:17
 
T.P.2013 schrieb am 08.04.2016 um 01:05:37:
Hallo, nein. Es ist ein Ersatzverfahren. Nennt sich "Urkundenprüfung" und wird in der Tat von sogenannten "Vertrauensanwälten" der jeweiligen AV durchgeführt.
Auftraggeber (und damit Kostenschuldner) in Deinem Fall wärst Du.

Nein. Nicht mehr durchgeführt wird, wie erwähnt, nicht mehr die Legalisation phil. Urkunden durch die deutsche AV. Stattdessen findet das vertrauensanwaltliche Verfahren zur Urkunden(über)prüfung statt.

Jawoll. Siehe Länderliste unten: Klick mich!

Nein. Die führen das jetzt dadurch erforderlich gewordene privatrechtlich vereinbarte Ersatzverfahren "Urkunden(über)-prüfung" durch. Deren Ergebnisse werden dann Bestandteil des Entscheidungsprozesses der AV.

Ich halte dies bei wichtigen Urkunden, die im Original abgegeben werden, für sinnvoll. Erleichtert die Ersatzbeschaffung im Verlustfall und kostet ja nur minimales Geld. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Gruß


.....vielen Dank, der Link und die darin enthaltendes Dokument "Ausländische öffentliche Urkunden zur  Verwendung in Deutschland" schafft (ein wenig) Klarheit.

Anmerkung: siehe unten. "wer fordert die Überbeglaubigung"


hge2001 schrieb am 08.04.2016 um 03:42:45:

Ich beschäftige mich ständig mit dem "Zeugs". Das Urkundenwesen mag problematisch sein, aber so zu begründen, dass man keine Dokumente durch die Gegend schicken darf, finde ich nicht angebracht. Die Botschaft Manila selbst sendet täglich mit einen Philipp. Kurier Pässe durch die Gegend. Mir ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, wo Pässe verschwunden sind.

Zunächst bitte mal klären:
Wer benötigt welche Überbeglaubigung?

Ist hier die Überbeglaubigung durch das Philipp. Aussenministerium (DFA) gemeint?

Falls dies gefordert ist, kann man dieser Behörde anhand der Merkblätter der Botschaft Manila leicht erklären, dass die Überbeglaubigung zu keinem realen "Mehrwert" bezüglich der Echtheit der Dokumente führt. Daher verzichtet die deutsche Botschaft im Allgemeinen auf diese Überbeglaubigung. wenn die Behörde das trotzdem haben will ... siehe unten 

Ist hier die Legalisation durch die deutsche Botschaft gemeint ?
Dies wurde schon erklärt: Legalisation gibt es seit 2001 nicht mehr. Statt dessen gibt es die Urkundenprüfung. Diese Überprüfung muss dann aber die deutsche Behörde anstossen, das kannst du selbst garnicht veranlassen. Und zur Urkundenprüfung selbst verlangt die Deutsche Botschaft keine Überbeglaubigung durch das DFA .. die überprüft nur die Urkunde selbst.

Mit DHL kann man solche Dokumente durch die Gegend schicken und das funktioniert auch. Falls du keine Philipp. Bekannte involvieren kannst oder willst: es gibt einen Dienstleister auf den Philippinen:
http://www.authenticationexpress.com/

Der wurde in unserem Forum schon mehrfach eingeschaltet und hat auch gut gearbeitet. (Nein, ich verdiene nichts daran -Smiley )

Schick eine Mail und erklär dein Problem; die Modalitäten werden sie dir dann mitteilen.

Aber vorher würde ich mal klären mit deiner Behörde, ob die Überbeglaubigung durch die DFA überhaupt nötig ist. Ich sehe da keinen Sinn drin, denn die wurde früher gefordert bevor diese Dokumente der Botschaft zur Legalisation vorgelegt wurden.. diese ist aber nun entfallen.
Allerdings : falls diese Dokumente mal später bei der Philipp. Botschaft in Berlin vorgelegt werden sollten
: die verlangen immer die Überbeglaubigung durch das DFA.. das kannst du aber später machen lassen, falls es je erforderlich sein sollte.


Hallo,
wie bereits weiter oben erklärt gibt es keine Überbeglaubigung für verschiedene Länder (hier Philippines)
Ersatzprozess hier nun wie o. erwähnt nennt sich "Urkundenprüfung" und wird in der Tat von sogenannten "Vertrauensanwälten" der jeweiligen AV durchgeführt.

Anm: "wer fordert die Überbeglaubigung"
Da die Dokumente zu einer Eheschließung in Deutschland bestimmt sind; und hierzu eine Anmeldung über das örtliche Standesamt erforderlich ist (Standesamt kann den Behördlichen Kurrierdienst nutzen, damit wäre eine sichere Postzustellung ggf. gegeben) habe ich mit dem Standesamt Vorgespräche geführt. Daraus ergab sich, das dass Standesamt folgenden Weg gehen muss.
  • Kompletter Satz der Dokumente an die AV in Manila senden
    (hierbei wurde auch die Überbeglaubigung erwähnt und gefordert) Ich nehme nun an das dass Standesamt das Ersatzverfahren so nicht kennt. Muss/werde das Standesamt mit den Hinweisen entspr. Informieren damit das SA (Standesamt) den Dokumentensatz annimmt und bearbeitet.
    (Übersetzungen sind hier noch nicht erforderlich)

    • nächster Schritt wäre: das wenn eine positive Rückmeldung vom AV Manila erfolgt, diese Dokumente mit dem Vermerk des AV dann an das OLG gesendet werden müssen.
      Das OLG scheint hier noch eine Inhaltliche Prüfung vorzunehmen.
      Hierbei sind wohl Übersetzungen erforderlich (wobei ich den Umfang der Übersetzungen noch nicht überschaue)

      • nun kommt wohl vom OLG eine entspr. Rückmeldung an das SA.
        SA kann das Ehefähigkeitszeugnnis ausstellen und die Anmeldung zur Eheschliessung weiter bearbeiten...... Visa Prozess folgt.


In den Anmerkungen ist eine Dokumenten Gebühr (85€) erwähnt.... ich gehe davon aus, das hierbei ein mehrseitiges Dokument z.B. ein Urteil einmal die Fälligkeit fordert und nicht für jede Seite.

In dem bisherigen Prozess ist auch das s.g. CENOMAR / CEMAR gefordert.
Dieses ist von AV als "nicht älter als 6 Monate" vermerkt, auch ist das Resident / Meldebescheinigung mit  "nicht älter als 6 Monate" vermerkt.
Durch die Dokumenten-Beschaffung, Postwege usw. wird das/die o. erwähnte(n) Dokumente kurzfristig verfallen. D.h. ich muss wohl neue Anfordern, hier einsammeln und dann, wie o. erwähnt über das SA einreichen.

Bei den gesamten Anfragen / Dokumente sind auch Fotos (Passfotos) inkl. die der Eltern erforderlich. Deutschland hat hierzu ganz bestimmte Anforderungen wie ein solches Foto auszusehen hat. Ich habe festgestellt das die s.g. Passfotos die im Ausland erstellt werden noch lange nicht diese Anforderungen erfüllen. Gibt es hier Erfahrungen?

Alles sehr Aufwendig und mit langen Laufzeiten versehen  warten
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.04.2016 um 12:04:32 von FerdiMagellan »  

Those who survive are not the most intelligent nor the strongest, but those who adapt to change best

...have a nice day..........
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #7 - 08.04.2016 um 12:16:34
 
FerdiMagellan schrieb am 08.04.2016 um 11:48:17:
wie bereits weiter oben erklärt gibt es keine Überbeglaubigung für verschiedene Länder (hier Philippines)


Was willst du damit sagen?

Eine innerphilippinische Überbeglaubigung gibt es sehr wohl.  Die geht übers RTC (regional trial court) zum DFA (aussenministerium).  Affidavits zb müssen diesen Weg auch gehen ...  da das Anullment eine Entscheidung des RTC ist, gibt es nur noch eine Instanz darüber ; das DFA. (es mag dahin gestellt sein, dass STA oder später OLG diese DFA-Überbegalubigung sehen wollen, aber sie ist zumindest machbar; das sollte dein StA mit dem OLG klären).


FerdiMagellan schrieb am 08.04.2016 um 11:48:17:
Da die Dokumente zu einer Eheschließung in Deutschland bestimmt sind; und hierzu eine Anmeldung über das örtliche Standesamt erforderlich ist (Standesamt kann den Behördlichen Kurrierdienst nutzen, damit wäre eine sichere Postzustellung ggf. gegeben) habe ich mit dem Standesamt Vorgespräche geführt. Daraus ergab sich, das dass Standesamt folgenden Weg gehen muss. Kompletter Satz der Dokumente an die AV in Manila senden(hierbei wurde auch die Überbeglaubigung erwähnt und gefordert)


... vollkommen normaler Weg..

Zitat:
Ich nehme nun an das dass Standesamt das Ersatzverfahren so nicht kennt.


... jetzt halte das Standesamt nicht für dumm

Zitat:
Muss/werde das Standesamt mit den Hinweisen entspr. Informieren damit das SA (Standesamt) den Dokumentensatz annimmt und bearbeitet.


.. da wird sich das StA aber freuen.

Wenn es eine Eheschliessung in D ist, sollten ja auch Personenstandsurkunden überprüft werden: dazu gibt es dann dieses Merkblatt:
http://www.manila.diplo.de/contentblob/2623948/Daten/6278610/MB_legalisation_urk...

Dort ist dann ein Pauschalpreis angegeben.


PS:
Zitat:
In dem bisherigen Prozess ist auch das s.g. CENOMAR / CEMAR gefordert.
Dieses ist von AV als "nicht älter als 6 Monate" vermerkt, auch ist das Resident / Meldebescheinigung mit  "nicht älter als 6 Monate" vermerkt.
Durch die Dokumenten-Beschaffung, Postwege usw. wird das/die o. erwähnte(n) Dokumente kurzfristig verfallen. D.h. ich muss wohl neue Anfordern, hier einsammeln und dann, wie o. erwähnt über das SA einreichen.

Bei den gesamten Anfragen / Dokumente sind auch Fotos (Passfotos) inkl. die der Eltern erforderlich. Deutschland hat hierzu ganz bestimmte Anforderungen wie ein solches Foto auszusehen hat. Ich habe festgestellt das die s.g. Passfotos die im Ausland erstellt werden noch lange nicht diese Anforderungen erfüllen. Gibt es hier Erfahrungen?


Passfotos der Antragstellerin müssen nur bestimmte Anforderungen erfüllen. Die anderen Fotos  (zb der Eltern) haben keine Anforderungen. Alle supporting documents unterliegen auch nicht der 6 Monats-frist.. Also Geburtsurkunden der Geschwister müssen nicht vom PSA sein, lokale Geburtsurkunden reichen auch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
FerdiMagellan
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #8 - 08.04.2016 um 13:17:44
 
hge2001 schrieb am 08.04.2016 um 12:16:34:
FerdiMagellan schrieb am Heute um 11:48:17:
wie bereits weiter oben erklärt gibt es keine Überbeglaubigung für verschiedene Länder (hier Philippines)

Was willst du damit sagen?

Eine innerphilippinische Überbeglaubigung gibt es sehr wohl.Die geht übers RTC (regional trial court) zum DFA (aussenministerium).Affidavits zb müssen diesen Weg auch gehen ...da das Anullment eine Entscheidung des RTC ist, gibt es nur noch eine Instanz darüber ; das DFA. (es mag dahin gestellt sein, dass STA oder später OLG diese DFA-Überbegalubigung sehen wollen, aber sie ist zumindest machbar; das sollte dein StA mit dem OLG klären).

Nun...vielleicht nicht richtig ausgedrückt....
aber im Dokument der Botschaft Manila heißt es:
Zitat:
Die Botschaft musste feststellen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Gerichtsurteile) aus den Philippinen bis auf weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation bereits im Jahre 2001 ausgesetzt.......
weiter....
Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten.
weiter ....
Eine Überbeglaubigung der Personenstandurkunden durch das phil. Außenministerium (und Übersetzungen) sind nicht erforderlich.
Allerdings weiter unten im Dokument Punkt7 heißt es:
sollte eine Vorehe bestanden haben, ist die Heiratsurkunde sowie der Nachweis über die Auflösung der Vorehe beizufügen – z.B. Annullierungsurteil nebst Rechtskraftvermerk (überbeglaubigt vom phil. Außenministerium) oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.

klatsch

hge2001 schrieb am 08.04.2016 um 12:16:34:
Zitat:
Ich nehme nun an das dass Standesamt das Ersatzverfahren so nicht kennt.

... jetzt halte das Standesamt nicht für dumm

Nein nein...das StA hift ungemein  Hut
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.04.2016 um 13:29:54 von FerdiMagellan »  

Those who survive are not the most intelligent nor the strongest, but those who adapt to change best

...have a nice day..........
 
IP gespeichert
 
FerdiMagellan
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #9 - 08.04.2016 um 13:53:07
 
[quote author=1C3F283E33173B3D3F36363B345A0 link=1460017746/8#8 date=1460114264]
Nun...vielleicht nicht richtig ausgedrückt....
aber im Dokument der Botschaft Manila heißt es dann weiter unten (in der AnmerkungsBox:

Wichtig: Alle Unterlagen werden im Original benötigt. Sie brauchen nicht überbeglaubigt oder übersetzt zu
sein.

klatsch

Zum Seitenanfang
  

Those who survive are not the most intelligent nor the strongest, but those who adapt to change best

...have a nice day..........
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #10 - 08.04.2016 um 16:55:32
 
FerdiMagellan schrieb am 08.04.2016 um 13:53:07:
Wichtig: Alle Unterlagen werden im Original benötigt. Sie brauchen nicht überbeglaubigt oder übersetzt zusein.


.. das bezieht sich nur auf die Bemerkung die mit *)  gekennzeichnet ist.  Also auf "Alle Philipp. Personenstandsurkunden "

Beim Gerichtsbeschluss ist explizit hinzugefügt: "überbeglaubigt von den Philipp. Behörden".

Dass solch eine Überbeglaubigung durch das DFA möglich ist, siehst du hier an dem Merkblatt der Philipp. embassy in singapore
http://www.philippine-embassy.org.sg/consular/passport/amendment/

... und damit ist wirklich das DFA in Manila gemeint.




das ist übrigens das aktuelle Merkblatt der Botschaft Manila für Heiratsvisum:
http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636872/Daten/6306073/MB_Eheschl.pdf

Mein Tipp:
Frag bei dem verlinkten Service an.. dann weisst du genau ob es möglich ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
FerdiMagellan
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #11 - 07.07.2016 um 13:46:39
 
Hallo Gemeinde,

ich muss das Thema weiterführen.....
Nachdem ich nun zum dritten mal beim Standesamt war und erneut enttäuscht durch die Dienstleistungen des Standesamt nicht einen Schritt weiter bin.

Hintergrund:
Die im Vorfeld / vorherigen Postings genannten und geforderten Dokumente wurde bereit gestellt.
Zum Thema Überbeglaubigung kann ich sagen, dass mir die Botschaft & OLG mitgeteilt hat das eine solche Überbeglaubigung NICHT erforderlich ist; Orginale einreichen --> die Deutsche Botschaft hat ihren eigen Weg die Echtheit usw. zu prüfen.

So weit so gut...........

NUN präsentiert mir das Standesamt D'dorf wieder etwas NEUES  Ärgerlich erstens verweist man auf einen anderen Ablauf (als der, der mir im April genannt wurde) ...so will nun das Standesamt erst die Dokumente an das OLG senden, dann erst an Botschaft zwecks Prüfung.
Aber dieses ist nicht das Problem...........

sondern Standesamt verweist auf eine Anweisung des OLG Köln Dezernat7 aus dem hervorgeht:
zu 5: bei Philippinischen Staatsangehörigen, deren Vorehe gerichtlich aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde:
....einen Nachweis über die Eintragung des Urteils, der güterrechtlichen Auseinandersetzung der Ehegatten und die Auszahlung der vorraussichtlich gesetzlichen Erbteile der Kinder in das entsprechend zuständige Zivil- sowie Vermögensregister.

Was ist dieses? .... welche Behörde stellt nun was genau aus?
nach meinem Verständnis ist eine Annullierung, eine Aufhebung ----> man war nie Verheiratet.
Dennochkönnte es ja sein....aber wo nix ist; braucht man ggf auch nix regeln.

Das schlimme ist das daran nun der Prozess zu dem Ehefähigkeit hängt...  weinend

Bürokratie ohne Ende.... und mir kann niemand sagen was genau von wem gefordert ist. Welche Behörde usw.
Abgesehen davon steht von dem oben genannten Forderung nichts auf dem Anforderungsdokument der Botschaft Manila bzw. ist dem Außenministerium bekannt


Wer hat Erfahrung / Info???

Zum Seitenanfang
  

Philippine_Doc.jpeg (497 KB | 294 )
Philippine_Doc.jpeg

Those who survive are not the most intelligent nor the strongest, but those who adapt to change best

...have a nice day..........
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.149

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #12 - 07.07.2016 um 16:40:11
 
Hi Ferdi,

Standesamt Düsseldorf ist ein strenges Standesamt. Liegt u.a. daran, dass der Standesamtsleiter, Klaus Bachtenkirch der Vorsitzende des Landesverbandes der deutschen Standesbeamten NRW ist. http://www.standesbeamte.de/lv_nrw.html

Ich weiß nur dass das Sachgebiet Geburten im Standesamt Düsseldorf im dritten OG ist. Die sind ganz gut, und da solltest du schneller Infos bekommen, wo der Sachgebietsleiter für Eheschließungen ist. Also die Treppe vom Eingangsbereich hoch, nach links zum Aufzug und ab zur dritten Etage. Dort gehst du den Gang bis zum Ende rechts, Büro von Frau Becker. Sie ist Sachgebietsleiterin Geburten, frag Sie ob Sie weiß wer diese Informationen bereitstellen kann, oder ob man Herr Bachtenkirch sprechen kann.

Wir haben auch 2011 im Standesamt Düsseldorf geheiratet. War auch ein Krampf, weil null Informationen rüberkamen. Nur den Merkzettel vom OLG Köln und die Anweisung das zu holen. Einer der Standesbeamten(sah aus wie John Munch von Special Victims Unit) hat sogar gefragt warum wir überhaupt heiraten wollen - dieser Standesbeamte wurde, so wurde mir berichtet, später entfernt. Ein Standesbeamte der uns ordentlich behandelt hatte und sympathisch war im Büro (siehe Skizze markiert mit Stern) in der zweiten Etage. Sein Vorname lautet Thomas, seinen Nachnamen hab ich vergessen (hab ihn aber auch nie mit Thomas angesprochen, falls gleich der Gedanke aufkommt  Laut lachend). Ob er noch in dem Sachgebiet Eheschließung ist? Ob er noch in dem Büro ist? Keine Ahnung.
Zum Seitenanfang
  

2__OG_Standesamt.png (15 KB | 249 )
2__OG_Standesamt.png

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
FerdiMagellan
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #13 - 07.07.2016 um 17:02:06
 
Hi Aras,

vielen Dank...das könnte helfen..........

wie gesagt ich war mittlerweile 3 mal beim Standesamt....irgendwie entsteht bei mir der Eindruck das die wehrten MAs' nicht immer wissen was zu tun ist.

Der Hinweis (vom MA) ich könne ja einfacher in Dänemark heiraten mag ja richtig sein, aber wohl fehl am Platze....das ärgert

Ich möchte da auch keinem einen Vorwurf machen, bei 100'ten von Ländern kein einfacher Job;
aber flächendeckend scheint mir das Dokumente bzw. Anforderungs-Beschreibungen von DIPLO, Standesamt, OLG usw. nicht stimmig sind .....
Leider sind wir die Benachteiligten.........aber bin der Sache auf der Spur....

Zum Seitenanfang
  

Those who survive are not the most intelligent nor the strongest, but those who adapt to change best

...have a nice day..........
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.149

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Überbeglaubigung Gerichtsurteil
Antwort #14 - 07.07.2016 um 17:09:02
 
Ja hoffentlich hilft dir das. Wenn vom Standesamtsleiter eine strenge Bearbeitung der Anträge verlangt wird, dann muss eben auch eine entsprechende Beratung erfolgen und nicht einfach abgewimmelt werden, wenn man die Forderungen erfüllen möchte.

Viel Erfolg
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema