T.P.2013 schrieb am 08.04.2016 um 01:05:37:Hallo, nein. Es ist ein Ersatzverfahren. Nennt sich "Urkundenprüfung" und wird in der Tat von sogenannten "Vertrauensanwälten" der jeweiligen
AV durchgeführt.
Auftraggeber (und damit Kostenschuldner) in Deinem Fall wärst Du.
Nein. Nicht mehr durchgeführt wird, wie erwähnt, nicht mehr die Legalisation phil. Urkunden durch die deutsche
AV. Stattdessen findet das vertrauensanwaltliche Verfahren zur Urkunden(über)prüfung statt.
Jawoll. Siehe Länderliste unten:
Klick mich!Nein. Die führen das jetzt dadurch erforderlich gewordene privatrechtlich vereinbarte Ersatzverfahren "Urkunden(über)-prüfung" durch. Deren Ergebnisse werden dann Bestandteil des Entscheidungsprozesses der
AV.
Ich halte dies bei wichtigen Urkunden, die im Original abgegeben werden, für sinnvoll. Erleichtert die Ersatzbeschaffung im Verlustfall und kostet ja nur minimales Geld. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
Gruß
.....vielen Dank, der Link und die darin enthaltendes Dokument "Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland" schafft (ein wenig) Klarheit.
Anmerkung: siehe unten. "wer fordert die Überbeglaubigung"
hge2001 schrieb am 08.04.2016 um 03:42:45: Ich beschäftige mich ständig mit dem "Zeugs". Das Urkundenwesen mag problematisch sein, aber so zu begründen, dass man keine Dokumente durch die Gegend schicken darf, finde ich nicht angebracht. Die Botschaft Manila selbst sendet täglich mit einen Philipp. Kurier Pässe durch die Gegend. Mir ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, wo Pässe verschwunden sind.
Zunächst bitte mal klären:
Wer benötigt welche Überbeglaubigung?
Ist hier die Überbeglaubigung durch das Philipp. Aussenministerium (DFA) gemeint?
Falls dies gefordert ist, kann man dieser Behörde anhand der Merkblätter der Botschaft Manila leicht erklären, dass die Überbeglaubigung zu keinem realen "Mehrwert" bezüglich der Echtheit der Dokumente führt. Daher verzichtet die deutsche Botschaft im Allgemeinen auf diese Überbeglaubigung. wenn die Behörde das trotzdem haben will ... siehe unten
Ist hier die Legalisation durch die deutsche Botschaft gemeint ?
Dies wurde schon erklärt: Legalisation gibt es seit 2001 nicht mehr. Statt dessen gibt es die Urkundenprüfung. Diese Überprüfung muss dann aber die deutsche Behörde anstossen, das kannst du selbst garnicht veranlassen. Und zur Urkundenprüfung selbst verlangt die Deutsche Botschaft keine Überbeglaubigung durch das DFA .. die überprüft nur die Urkunde selbst.
Mit DHL kann man solche Dokumente durch die Gegend schicken und das funktioniert auch. Falls du keine Philipp. Bekannte involvieren kannst oder willst: es gibt einen Dienstleister auf den Philippinen:
http://www.authenticationexpress.com/Der wurde in unserem Forum schon mehrfach eingeschaltet und hat auch gut gearbeitet. (Nein, ich verdiene nichts daran -
)
Schick eine Mail und erklär dein Problem; die Modalitäten werden sie dir dann mitteilen.
Aber vorher würde ich mal klären mit deiner Behörde, ob die Überbeglaubigung durch die DFA überhaupt nötig ist. Ich sehe da keinen Sinn drin, denn die wurde früher gefordert bevor diese Dokumente der Botschaft zur Legalisation vorgelegt wurden.. diese ist aber nun entfallen.
Allerdings : falls diese Dokumente mal später bei der Philipp. Botschaft in Berlin vorgelegt werden
sollten
: die verlangen immer die Überbeglaubigung durch das DFA.. das kannst du aber später machen lassen, falls es je erforderlich sein sollte.
Hallo,
wie bereits weiter oben erklärt gibt es
keine Überbeglaubigung für verschiedene Länder (hier Philippines)
Ersatzprozess hier nun wie o. erwähnt nennt sich "Urkundenprüfung" und wird in der Tat von sogenannten "Vertrauensanwälten" der jeweiligen
AV durchgeführt.
Anm: "wer fordert die Überbeglaubigung"
Da die Dokumente zu einer Eheschließung in Deutschland bestimmt sind; und hierzu eine Anmeldung über das örtliche Standesamt erforderlich ist (Standesamt kann den Behördlichen Kurrierdienst nutzen, damit wäre eine sichere Postzustellung ggf. gegeben) habe ich mit dem Standesamt Vorgespräche geführt. Daraus ergab sich, das dass Standesamt folgenden Weg gehen muss.
- Kompletter Satz der Dokumente an die AV in Manila senden
(hierbei wurde auch die Überbeglaubigung erwähnt und gefordert) Ich nehme nun an das dass Standesamt das Ersatzverfahren so nicht kennt. Muss/werde das Standesamt mit den Hinweisen entspr. Informieren damit das SA (Standesamt) den Dokumentensatz annimmt und bearbeitet.
(Übersetzungen sind hier noch nicht erforderlich)
- nächster Schritt wäre: das wenn eine positive Rückmeldung vom AV Manila erfolgt, diese Dokumente mit dem Vermerk des AV dann an das OLG gesendet werden müssen.
Das OLG scheint hier noch eine Inhaltliche Prüfung vorzunehmen.
Hierbei sind wohl Übersetzungen erforderlich (wobei ich den Umfang der Übersetzungen noch nicht überschaue)
- nun kommt wohl vom OLG eine entspr. Rückmeldung an das SA.
SA kann das Ehefähigkeitszeugnnis ausstellen und die Anmeldung zur Eheschliessung weiter bearbeiten...... Visa Prozess folgt.
In den Anmerkungen ist eine Dokumenten Gebühr (85€) erwähnt.... ich gehe davon aus, das hierbei ein mehrseitiges Dokument z.B. ein Urteil einmal die Fälligkeit fordert und nicht für jede Seite.
In dem bisherigen Prozess ist auch das s.g. CENOMAR / CEMAR gefordert.
Dieses ist von
AV als "nicht älter als 6 Monate" vermerkt, auch ist das Resident / Meldebescheinigung mit "nicht älter als 6 Monate" vermerkt.
Durch die Dokumenten-Beschaffung, Postwege usw. wird das/die o. erwähnte(n) Dokumente kurzfristig verfallen. D.h. ich muss wohl neue Anfordern, hier einsammeln und dann, wie o. erwähnt über das SA einreichen.
Bei den gesamten Anfragen / Dokumente sind auch Fotos (Passfotos) inkl. die der Eltern erforderlich. Deutschland hat hierzu ganz bestimmte Anforderungen wie ein solches Foto auszusehen hat. Ich habe festgestellt das die s.g. Passfotos die im Ausland erstellt werden noch lange nicht diese Anforderungen erfüllen. Gibt es hier Erfahrungen?
Alles sehr Aufwendig und mit langen Laufzeiten versehen