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Namenserklärung nach Passbeantragung möglich? (Gelesen: 1.338 mal)
ossiach
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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05.07.2016 um 12:53:21
 
Mein Kind hat seit einigen Monaten einen deutschen Kinderreisepass. Ich wohne seit einiger Zeit in Myanmar, meine Frau ist Myanmar Staatsbürger und unser Kind wurde auch in Myanmar geboren.

Als wir den Reisepass damals auf der Botschaft beantragt haben war keine Namenserklärung notwendig. Auch wenn in Myanmar geboren hat unser Sohn einen normalen deutschen Namen (also vor und nachname). Dieser steht auch richtig im Pass.

Als wir heute erneut auf der Botschaft waren informierte mich ein Botschaftsmitarbeiter (Personal hat mittlerwiele gewechselt), das die Passaustellung so falsch war und das wir nach Ankunft in Deutschland (Visum zu FZF für Ehefrau wird gerade beantragt) eine Namenserklärung abgeben sollen.

All meine Internet Recherche hat ergeben das dies vor der Passaustellung gemacht wird und nicht danach. Bin etwas verwirrt und würde mich über ein paar Informationen freuen.

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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.07.2016 um 22:28:12
 
Die Namenserklärung dient zur Festlegung der Identität deines Kindes. Offiziell gibt es nämlich derzeit keinen Deutschen mit den im Pass angegebenen Vornamen und Nachnamen. Sondern wie die Botschaft dir ggü. sagte einen Deutschen mit myanmarischem Namen. Es ist also für den deutschen Staat nicht klar, was Vorname und was Nachname ist. Bei den Ostasiaten ist ja bspw. Name und Nachname vertauscht (konkretes Beispiel Kim Jong Un => Kim ist Familienname und Jong Un ist Name).

An der Namenserklärung führt kein Weg vorbei. Ist halt so  Zwinkernd
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