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Doppelte Staatsangehörigkeit und Reisen (Gelesen: 7.725 mal)
Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 13.04.2016 um 17:03:26
 
NeedHelp schrieb am 13.04.2016 um 13:30:09:
Bei einer Passkontrolle wird IMHO nicht kontrolliert, ob man für das Reiseziel ein bestimmtes Visum bzw. AT hat, da muss man doch lediglich den dortigen Reisepass vorzeigen?

Wenn ein Grenzbeamter feststellen kann oder gar soll, ob die eigene StAng bei Ausreisenden möglicherweise erloschen ist, dann wird er in den Paß schauen hinsichtlich solcher Indizien.
Das fehlende Visum für das Zielland kann ein solches Indiz sein.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 13.04.2016 um 17:33:10
 
Man muss auch nicht so weit gehen. Schauen wir bspw. nach Albanien, wo den Grenzern angewiesen wurde mögliche Zurückweisungen und Missbrauch zu erkennen und die Ausreise verhindern, damit die Regelung zur Visafreien Einreise in die EU nicht gefährdet wird.
Oder man schaue auf das Visa Waiver Program der USA, wo ähnliches geregelt ist.
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chr76
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #17 - 20.04.2016 um 12:30:01
 
Ich kenne einen Brite-Iraner mit Schweizerischer Aufenthaltsbewilligung (mit Schweizerin verheiratet).

Er hat im UK als Brite per "deed-poll" seinen Namen geändert, damit der Name nicht mehr so sehr auffällt. Nun hat er also, völlig legal, in seinem iranischen und seinem britischen Pass komplett unterschiedliche Namen. Wie er das dem Zoll bzw. der Fluggesellschaft erklären soll, weiss er nicht so richtig.

Als Lösung für einen Iran-Besuch hat er versucht in seinen iranischen Pass ein Schweizer Schengen-Visum zu erhalten. Dies wurde von den Schweizerischen Behörden mit Hinweis auf seine Aufenthaltsbewilligung abgelehnt.

Im Fall des OP müsste man das afghanische Recht klären.

Sollte dort eine Ausbürgerung bei andereweitiger Einbürgerung vorgesehen sein (was ich nicht glaube), dann würde ich die Ausbürgerung auf jeden Fall vorher abklären! Nichts wäre blöder in Afghanistan festzuhängen, und nur unter der Bedingung wieder rauszudürfen dass der Verwaltungsakt erledigt ist. Dann hinge man nämlich zu 100% von der Bürokratie dort ab, und da kann ich mir besseres Vorstellen Zwinkernd
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hammba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: dt
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Antwort #18 - 27.08.2017 um 21:37:07
 
Jetzt habe ich zur Ausgangsfrage (Reisen nach AFG für Doppelstaatler it zwei Pässen) noch eine Detailnachfrage:
Der dt Reisepass hat einen anderen Nachnamen als der afghanische. Eine (dt) Urkunde über die Namensänderung (durch Adoption) gibt es.
Kann es bei Reisen nun ein Problem geben, weil der Name auf dem Flugticket ja nur mit EINEM der beiden Pässe übereinstimmt? Oder ist auch das problemlos?
Danke für eine Auskunft!
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 28.08.2017 um 14:59:47
 
Hallo,

das sollte zumindest dann kein Problem darstellen, wenn Du eine (beglaubigte) Kopie der Urkunde über die Namensänderung mitführst und bei Bedarf vorlegen kannst.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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hammba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: dt
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Antwort #20 - 01.09.2017 um 09:07:05
 
Die haben wir jetzt mit Apostille - und hoffen, dass alles gut geht....
Danke für die Antwort!
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