Ihr Lieben... ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen.
Eine Bekannte von mir, hat im Jahr 2002, während sie schwanger und illegal war, hier in DE geheiratet. Sie bekam drauf hin erst mal eine Duldung. Der Mann mit dem sie geheiratet hat, hatte nur eine
NE. Er wusste aber, damals schon, dass das Kind nicht von ihm war.
Er hat das Kind aber trotzdem als seines anerkannt. Zwei Jahre später, wurde sie aber nochmal schwanger. Sie waren aber paar Monate getrennt. Und sie ist mit ihrem ex Ehemann, mit dem sie das erste Kind hatte, fremd gegangen. Er hat ihr wieder verziehen (Ich weiß, es hört sich hart an, aber so ist liebe
anscheinend) und hat das zweite Kind als seines anerkannt. Beide Kinder tragen auch seinen Nachnamen!! Später haben sie sich aber endgültig getrennt und haben sich demnach auch Scheiden lassen.
Vor 4 Jahren ungefähr, wurden aber beide Kinder eingebürgert. Sie haben ganz normal die Staatsangehörigkeit bekommen. Jetzt ist aber der leibliche Vater aufgetaucht. Er möchte jetzt doch Kontakt mit den Kindern haben. Er möchte, dass beide Kinder seinen Nachnamen tragen. Die Frau meinte daraufhin, er solle aber dann Unterhalt leisten. Weil sie bekommt nix von ihm.
Jetzt die Frage: würden beide Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie gegen den leiblichen Vater der Kinder gerichtlich vorgeht, damit er jetzt noch Unterhalt bezahlt??
Ich freue mich auf eure Antworten... bedanke mich auch schon vorab dafür