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Fragen zur Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind (Gelesen: 1.341 mal)
Eatler
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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10.03.2016 um 17:17:18
 
Hallo,
ich hoffe hier in diesem Board auf Tipps bzw. Hilfen zu meinem Fall.
Meine Freundin (Thai) ist von mir schwanger.
Durch Google fand ich dann raus, dass es ein Visum zur Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind gibt. Dieses
wäre vorerst genau das richtige Visa, da es erst einmal die Deutschprüfung A1 umgeht.

Jedoch kommt schnell das böse Erwachen:
-Die Entbindung in Deutschland.
Wie kann man sich gegen diese Kosten versichern?
Incoming-Versicherungen decken nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche ab.
Familienversicherung funktioniert nicht, da wir noch nicht verheiratet sind.
Welche Optionen stehen uns offen? Ist eine Heirat das einzig mögliche um die Kosten für die Geburt in Deutschland von einer Krankenkasse decken lassen zu können? Traurig

Mit freundlichen Grüßen
Eatler
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.03.2016 um 17:27:01
 
Das hast Du schon ziemlich gut erkannt. Da ihr nicht verheiratet seid müsstet ihr die Geburt selber bezahlen. Soweit ich gehört habe ca. 3.000-4.000€. Welche Versicherung soll denn einen Vertrag abschließen wenn ja schon völlig klar ist, dass der "Schadensfall" definitiv eintreten wird?
Alternative wäre, dass sie das Kind in Thailand zur Welt bringt (dürfte um einiges weniger kosten). Du machst dann hier eine Vaterschaftsanerkennung und sie beantragt danach das Visum FZF zum Kind (falls ihr zu dritt in D leben wollt). Dann benötigt sie auch kein A1
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Eatler
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.03.2016 um 17:36:49
 
Hallo Lottchen,

Vielen Danke für die rasche Antwort. Leider dachte ich mir genau das schon.. Ärgerlich  Ärgerlich

Wenn man ja nur sicher sagen könnte, dass es bei diesen 3.000-4000€ bleibt.. Bei Komplikationen oder Ähnlichen sind es halt eben auch mal schnell 3x oder 4x so viel ....


Ist es möglich mit dem FZF zum ungeborenen Kind Visum für meine Freundin und mich möglich hier in Deutschland zu heiraten?Oder brauchen wir dazu erst wieder ein Heiratsvisum?

Mit freundlichen Grüßen
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Antwort #3 - 10.03.2016 um 18:45:23
 
Eatler schrieb am 10.03.2016 um 17:36:49:
Ist es möglich mit dem FZF zum ungeborenen Kind Visum für meine Freundin und mich möglich hier in Deutschland zu heiraten?

Ja, das ist möglich.

Eatler schrieb am 10.03.2016 um 17:36:49:
Oder brauchen wir dazu erst wieder ein Heiratsvisum?

Nein.
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Antwort #4 - 10.03.2016 um 18:47:50
 
Eatler schrieb am 10.03.2016 um 17:36:49:
Ist es möglich mit dem FZF zum ungeborenen Kind Visum für meine Freundin und mich möglich hier in Deutschland zu heiraten?Oder brauchen wir dazu erst wieder ein Heiratsvisum?

Heiraten in Deutschland kann man mit jeden Visum, nur wird es höchstwahrscheinlich in der begrenzten Zeit mit der Beschaffung der dafür erforderlichen Dokumente nicht funktionieren.
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Eatler
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 10.03.2016 um 19:57:10
 
Vielen Dank für die Antworten.

Ich glaube ebenfalls das es mit dem FZF Visum zu knapp wird.
Dann bleibt wohl nichts anderes übrig als die Geburt in Thailand. Naja dann bleibt wenigstens auch genug Zeit für Deutsch A1  Smiley Zwinkernd
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Jojo2015I
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
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Antwort #6 - 10.03.2016 um 20:48:38
 
Für die FZ zum ungeborenen oder bereits geborenen deutschen Kind benötigt sie kein A 1.

Wenn sie die Zeit bis zur Visaerteilung natürlich schon zum lernen nutzen möchte, ist das schön, aber eben keine Pflicht  Zwinkernd
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