Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !? (Gelesen: 3.041 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung Deutsche Staatsangehörigkeit - Einbürgerungszusicherung
Hayastan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Gießen, Hessen, Germany
Gießen
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: armenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
05.03.2016 um 15:14:10
 
Hallo liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe meinen Antrag auf Einbürgerung gestellt und letzte Woche Post vom Regierungspräsidium erhalten in dem folgendes steht:


"Ihre Einbürgerung kann erfolgen, wenn Sie den Verlust Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bzw. die Genehmigung zum Wechsel der Staatsangehörigkeit nachgewiesen haben.

Die für Ihre Entlassung notwendige Einbürgerungszusicherung habe ich diesem Schreiben beigefügt. Bitte überprüfen Sie, ob die darin enthaltenen persönlichen Daten richtig sind. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem beigefügten Merkblatt. .... "


Zur Vorgeschichte: Ich habe mit meinem Antrag auf Einbürgerung ein zusätzliches Schreiben beigelegt mit Anspruch auf Anspruchseinbürgerung und der Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft, denn ich habe nie einen armenischen Pass gehabt.
Lediglich eine sowjetische Geburtsurkunde besitze ich und bin in Armenien nicht registriert. Ich müsste nach Sich des Amtes mich neu bei der armenischen Botschaft registrieren und dann den Wehrdienst dort ableisten und dann mich ausbürgern lassen. Diese Prozess würde über 2 Jahre dauern.
Ich habe momentan den grauen Reiseausweis für Ausländer, in dem steht dass meine Nationalität armenisch ist weil meine Eltern einen armenischen Pass haben.

Ich wohne seit 1995 April in Deutschland und studiere und arbeite in Deutschland.
Was denkt ihr, was ich am besten jetzt tun soll? Ich möchte mit einem Anwalt rechtlich vorgehen gegen diesen Bescheid und klagen. Denn es ist unzumutbar mich, der über 21 Jahre jetzt in Deutschland wohnt, nach Armenien zu schicken, alles hier abzubrechen, sich in Armenien zu registrieren dort den Wehrdienst 2 Jahre abzuleisten und dann sich ausbürgern zu lassen um dann schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Für mich total unverständlich.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


Liebe Grüße  Smiley Smiley




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #1 - 05.03.2016 um 19:36:57
 
Hayastan schrieb am 05.03.2016 um 15:14:10:
Denn es ist unzumutbar mich, der über 21 Jahre jetzt in Deutschland wohnt, nach Armenien zu schicken, alles hier abzubrechen, sich in Armenien zu registrieren dort den Wehrdienst 2 Jahre abzuleisten 


Wehrdienst ist grundsätzlich zumutbar. Dein AT bleibt auch gültig nach §51 Abs 3 AufenthG.

Das deine Eltern dich in den letzen 21 Jahren weder registriert haben und du keinen armensichen Pass besitzt kannst du nicht den deutschen Behörden anlasten. Wenn du klagst tust du aber genau dass. Die Behörden sollen dich Einbürgern weil du oder/und deine Eltern sich nicht gekümmert haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #2 - 05.03.2016 um 21:31:05
 
Hayastan schrieb am 05.03.2016 um 15:14:10:
Was denkt ihr, was ich am besten jetzt tun soll?

Die eine Variante hat mein Vorredner schon aufgezeigt.
Dir bleibt aber überlassen, ob die weiterhin als Armenier gelten möchtest, denn es zwingt dich keiner die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Vom Wehrdienst betroffen sind viele ausländische Männer. Als unzumutbar wird der Wehrdienst juristisch sicherlich nicht angesehen. Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit dich "freizukaufen" wie ich es immer wieder bei anderen Nationalitäten lese.

Hayastan schrieb am 05.03.2016 um 15:14:10:
Ich habe momentan den grauen Reiseausweis für Ausländer, in dem steht dass meine Nationalität armenisch ist weil meine Eltern einen armenischen Pass haben.

Wurdest du nie aufgefordert, einen armenischen Pass zu besorgen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #3 - 05.03.2016 um 22:06:52
 
Freikaufen wird es wohl nicht gehen. Armenien ist im Krieg mit Aserbaidschan. Wahrscheinlich kriegt der TE nur den Reiseausweis für Ausländer, weil er auch vom Deutschen Staat als Armenier angesehen wird. Sonst hätte er eine Reiseausweis für Staatenlose. Das deutsche Wehrdienstgesetz wird wohl sinngemäß für den TE ausgelegt. D.h. der TE erfüllt einen Tatbestand, der auch bei einem deutschen Staatsangehörigen zur Rückstellung führen würde. Also bspw. Studium.

Ich gehe persönlich davon aus, dass ohne Ableisten des Wehrdienstes erst mit einem Alter von 40 Jahren auf das Ableisten des Wehrdienstes verzichtet wird. Vorher nicht.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #4 - 05.03.2016 um 22:35:19
 
Aras schrieb am 05.03.2016 um 22:06:52:
Das deutsche Wehrdienstgesetz wird wohl sinngemäß für den TE ausgelegt. D.h. der TE erfüllt einen Tatbestand, der auch bei einem deutschen Staatsangehörigen zur Rückstellung führen würde

Was hat das deutsche Wehrgesetz und der Spekulation daraus nun mit dem TS zu tun. Für deutsche Staatsbürger gibt es seit Aussetzen der Wehrpflicht keine Notwendigkeit nach einer Rückstellung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #5 - 05.03.2016 um 23:07:06
 
Lies hierzu bitte die einschlägige Rechtsliteratur und die diesbezüglich gefallenen Gerichtsentscheidungen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #6 - 05.03.2016 um 23:19:23
 
Diese Antwort nutzt weder dem TS noch anderen Usern.
Sollte dir diese Thematik besser vertraut sein, dürfte es kein Problem für dich sein, entsprechende Quellen und Gerichtsurteile zu zitieren. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 893

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #7 - 05.03.2016 um 23:38:08
 
trixie schrieb am 05.03.2016 um 23:19:23:
Sollte dir diese Thematik besser vertraut sein, dürfte es kein Problem für dich sein, entsprechende Quellen und Gerichtsurteile zu zitieren.

Ich würde hier auf die folgenden zwei Urteile hinweisen:

VG Köln, Urteil vom 16. Dezember 2013, Az. 10 K 5586/12
VG Aachen, Urteil vom 18. Mai 2009, Az. 5 K 1815/08
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hayastan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Gießen, Hessen, Germany
Gießen
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: armenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #8 - 06.03.2016 um 00:51:04
 
Danke Dim4ik!

Das erste Urteil beschreibt haargenau meine Situation. Ich weiß jetzt dank dir was zu tun ist.

Sposiba  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #9 - 06.03.2016 um 15:21:50
 
ich wage - da du die EBZ ja erst letzte Woche erhalten hast - die Vermutung, dass Du bisher noch gar nicht versucht hast, die Entlassung zu beantragen, oder?? Das aber musst Du erst mal tun, bevor die EBH überhaupt nur einen Gedanken daran verschwenden wird, über die HvM nach § 12 StAG zu entscheiden.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #10 - 06.03.2016 um 15:25:31
 
Hayastan schrieb am 06.03.2016 um 00:51:04:
Das erste Urteil beschreibt haargenau meine Situation. Ich weiß jetzt dank dir was zu tun ist. 


Warst du anerkannter Asylbewerber? Genau das ist ja der Kläger im ersten Urteil. Wenn ja stehen die Chancen nicht schlecht. Da ja, wenn verfolgt, ein Wehrdienst nicht zumutbar ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hayastan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Gießen, Hessen, Germany
Gießen
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: armenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #11 - 06.03.2016 um 17:59:02
 
Ja ich bin anerkannter Asylbewerber !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #12 - 06.03.2016 um 19:11:15
 
Der Kläger im ersten Urteil war abgelehnter Asylbewerber!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die EBH einen Asylberechtigten zur Aufgabe der Staatsangehörigkeit auffordert. Daneben hättest du dann einen Reiseausweis für Flüchtlinge und keinen für Ausländer...

Ohne, dass du zunächst versuchst, deine Staatsangehörigkeit zu klären bzw aufzugeben und dies belegbar, wirst du im Verfahren mit der EBH keinen Schritt weiterkommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust bisheriger Staatsangehörigkeit !?
Antwort #13 - 06.03.2016 um 19:12:11
 
Ich schließe mich Jojo an. Da passt irgendwas nicht zusammen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema