Hallo liebes Forum,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe meinen Antrag auf Einbürgerung gestellt und letzte Woche Post vom Regierungspräsidium erhalten in dem folgendes steht:
"Ihre Einbürgerung kann erfolgen, wenn Sie den Verlust Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bzw. die Genehmigung zum Wechsel der Staatsangehörigkeit nachgewiesen haben.
Die für Ihre Entlassung notwendige Einbürgerungszusicherung habe ich diesem Schreiben beigefügt. Bitte überprüfen Sie, ob die darin enthaltenen persönlichen Daten richtig sind. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem beigefügten Merkblatt. .... "Zur Vorgeschichte: Ich habe mit meinem Antrag auf Einbürgerung ein zusätzliches Schreiben beigelegt mit Anspruch auf Anspruchseinbürgerung und der Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft, denn ich habe nie einen armenischen Pass gehabt.
Lediglich eine sowjetische Geburtsurkunde besitze ich und bin in Armenien nicht registriert. Ich müsste nach Sich des Amtes mich neu bei der armenischen Botschaft registrieren und dann den Wehrdienst dort ableisten und dann mich ausbürgern lassen. Diese Prozess würde über 2 Jahre dauern.
Ich habe momentan den grauen Reiseausweis für Ausländer, in dem steht dass meine Nationalität armenisch ist weil meine Eltern einen armenischen Pass haben.
Ich wohne seit 1995 April in Deutschland und studiere und arbeite in Deutschland.
Was denkt ihr, was ich am besten jetzt tun soll? Ich möchte mit einem Anwalt rechtlich vorgehen gegen diesen Bescheid und klagen. Denn es ist unzumutbar mich, der über 21 Jahre jetzt in Deutschland wohnt, nach Armenien zu schicken, alles hier abzubrechen, sich in Armenien zu registrieren dort den Wehrdienst 2 Jahre abzuleisten und dann sich ausbürgern zu lassen um dann schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Für mich total unverständlich.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße