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Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat in D? (Gelesen: 4.612 mal)
Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #15 - 03.03.2016 um 22:14:46
 
Die AT anderer Schengenstaaten berechtigen zu Kurzaufenthalten (wie mit Schengenvisa) in anderen Schengenstaaten.

Sie vermitteln kein Recht, in einen anderen Schengenstaat zur Begründung eines Daueraufenthalts einzureisen.

Wo stünde das?

Dagegen Hessischer VGH · Beschluss vom 4. Juni 2014 · Az. 3 B 785/14

Ich habe mich auch erst vor kurzem davon überzeugen lassen, daß die Einreise zum Daueraufenthalt mit AT eines anderen Schengen-Staates genau so interpretiert werden kann, wie ich es in meiner vorigen Antwort beschrieb.

Ob ich das nun logisch finde und meiner Ansicht nach die gesetzgeberische Absicht des § 39 Nr. 6 damit unterlaufen wird ... hilft dem TS keinen Schritt weiter, wenn er durch seine ABH mit genau dieser Interpretation konfrontiert wird.


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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Jojo2015I
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Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
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Antwort #16 - 04.03.2016 um 05:10:59
 
Der § 39 AufenthV wird doch damit keineswegs unterlaufen.
Auch dieser Beschluss bekräftigt doch nur erneut die Absicht des Gesetzgebers ausschließlich Fälle mit echtem Nachentschluss zu begünstigen.

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Nidasachse
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: dtsch.
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Antwort #17 - 06.01.2017 um 14:26:36
 
Hallo,

gern möchte ich mich nach fast einem Jahr hier zurück melden:
Rückblickend gab es nur eine Hürde: die Legalisierung der algerischen Dokumente vor der Heirat beim deutschen Konsulat, denn um hierzu einen Termin zu bekommen muss man um zehn Sekunden nach Mitternacht online sein und Glück haben. Wer das nicht weiß, so wie ich damals, versucht über Wochen tagsüber sein Glück vergeblich. Warum die bevollmächtigte Person (notarielle algerische Vollmacht), welche alle nötigen Dokumente bei sich führte, zu mir und zu meiner Ehefrau „ausgefragt“ wurde, bleibt mir auch jetzt noch ein Rätsel.
Als alle Dokumente dem hiesigen Standesamt vorlagen, gingen sie zum Oberlandesgericht und zwei Wochen später konnte geheiratet werden.
Am Tag nach der Heirat gingen wir zur Ausländerbehörde, erhielten eine Meldebescheinigung, wurden aber darum gebeten später in ein paar Monaten wiederzukommen, da die portugiesische Aufenthaltserlaubnis doch gültig sei, denn man sei nun im Sommer personell unterbesetzt.
Im Herbst reichten wir die ausgefüllten Formulare, biometrisches Foto, usw. ein und erhielten einen Monat später den auf drei Jahre befristeten Aufenthaltstitel.
Zur Eingangsfrage Deutschtest: Sie ist angehalten einen Deutschkurs zu besuchen; es besteht keine Verpflichtung dies innerhalb eines zeitlichen Rahmens zu erledigen. Niemand fragte nach Studienabschlüssen oder ähnlichem.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die vorangehende Diskussion hier im Forum dazu geführt hat, dass ich mich mit der Thematik befasst habe; in unserem Fall wäre sie nicht nötig gewesen.

Aber dennoch vielen Dank noch einmal
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