Nidasachse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: dtsch.
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Hallo,
gern möchte ich mich nach fast einem Jahr hier zurück melden: Rückblickend gab es nur eine Hürde: die Legalisierung der algerischen Dokumente vor der Heirat beim deutschen Konsulat, denn um hierzu einen Termin zu bekommen muss man um zehn Sekunden nach Mitternacht online sein und Glück haben. Wer das nicht weiß, so wie ich damals, versucht über Wochen tagsüber sein Glück vergeblich. Warum die bevollmächtigte Person (notarielle algerische Vollmacht), welche alle nötigen Dokumente bei sich führte, zu mir und zu meiner Ehefrau „ausgefragt“ wurde, bleibt mir auch jetzt noch ein Rätsel. Als alle Dokumente dem hiesigen Standesamt vorlagen, gingen sie zum Oberlandesgericht und zwei Wochen später konnte geheiratet werden. Am Tag nach der Heirat gingen wir zur Ausländerbehörde, erhielten eine Meldebescheinigung, wurden aber darum gebeten später in ein paar Monaten wiederzukommen, da die portugiesische Aufenthaltserlaubnis doch gültig sei, denn man sei nun im Sommer personell unterbesetzt. Im Herbst reichten wir die ausgefüllten Formulare, biometrisches Foto, usw. ein und erhielten einen Monat später den auf drei Jahre befristeten Aufenthaltstitel. Zur Eingangsfrage Deutschtest: Sie ist angehalten einen Deutschkurs zu besuchen; es besteht keine Verpflichtung dies innerhalb eines zeitlichen Rahmens zu erledigen. Niemand fragte nach Studienabschlüssen oder ähnlichem.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die vorangehende Diskussion hier im Forum dazu geführt hat, dass ich mich mit der Thematik befasst habe; in unserem Fall wäre sie nicht nötig gewesen.
Aber dennoch vielen Dank noch einmal
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