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Familienachzug zum Deutsche Kind (Gelesen: 1.798 mal)
Rodman76
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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05.01.2017 um 01:06:37
 
GUTEN morgen,
Meine Freundin  ( Mutter von ein Deutsche kind ) hat am 02.08.2016 ein Visum beantragt bei der Botschaft in der Elfenbeinküste. 
Familienangehörige dt. Sta.  52
Nr.3 Aufent V.
5 Monaten lang haben wir von der Visum Antrag nix gehört und vor 1 Woche kriegt die Mutter von mein Kind ein Anrufe von der Deutsche Botschaft und sie soll ein Bestätigung von ein Richter  bringen für die Echtheit von sein Geburtsurkunde und
auch ca. 500 Euro bezahlen  für die Überprüfung von der Geburtsurkunde.
Erstmal finde ich 500 euro zuwiel für die Überprüfung von ein Geburtsurkunde.
2- Die Deutsche Botschaft will die Geburtsurkunde prüfen,  wir nicht also warum sollen wir dafür bezahlen ? ???
3- warum so lange warten und am ende sowas zu fragen?
Wir haben schon ein paar E-Mail dort gesendet,  kein antworte .
Mein Tochter wird in 3 monaten 3 Jahren alt und ich möchte das sie so schnell in Deutschland kommt damit sie Deutsch lehrnt sonst sie kriegt später Probleme in die schule mit Deutsch Sprache.
Wer kann mir ein Rat geben ? ??
Was können wir machen um so schnell ein Visum zu bekommen ?
Ps: Die Zustimmung von Ausländeramt liegt in Botschaft zeit 3 monaten.

Mfg
Rodman
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.01.2017 um 04:22:21
 
Es wird eine Urkundenüberprüfung gefordert. Das ist normale Vorgehensweise der deutschen AV in vielen Drittstaaten mit unsicherem Urkundenwesen.

Kannst ja mal danach Googeln oder hier im Forum suchen. Man könnte jetzt lange darüber diskutieren win sinnvoll oder auch nicht das ist. Das bringt deine Freundin aber auch nicht hier her und einen Weg an der UP vorbei gibt es meist auch nicht.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 05.01.2017 um 05:48:47
 
Rodman76 schrieb am 05.01.2017 um 01:06:37:
Mein Tochter wird in 3 monaten 3 Jahren alt und ich möchte das sie so schnell in Deutschland kommt damit sie Deutsch lehrnt sonst sie kriegt später Probleme in die schule mit Deutsch Sprache


Na ja, dann schnell die Geburtsurkunde beglaubigen lassen und die UP bezahlen. Es ist völlig normal, dass eine UP gemacht wird und das diese von Euch bezahlt werden muss! 500 € sind ein normaler Betrag dafür! Und ihr hattet doch 3 Jahre Zeit, wessen Schuld ist das also?

Rodman76 schrieb am 05.01.2017 um 01:06:37:
Wer kann mir ein Rat geben ? ??
Was können wir machen um so schnell ein Visum zu bekommen ? 

Gewünschte Papiere zur Botschaft und die 500 € Vorschuss bezahlen! Dann klappt es auch nach einigen Monaten, wenn alle Papiere stimmig sind, mit dem Visum!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.01.2017 um 10:14:29
 
Rodman76 schrieb am 05.01.2017 um 01:06:37:
Erstmal finde ich 500 euro zuwiel für die Überprüfung von ein Geburtsurkunde.


mag sein, dass es zu viel ist .... die 500 sind nur ein Vorschuss, wenn die Überprüfung weniger gekostet hat, kriegt Ihr den Rest wieder zurück.


Rodman76 schrieb am 05.01.2017 um 01:06:37:
2- Die Deutsche Botschaft will die Geburtsurkunde prüfen,wir nicht also warum sollen wir dafür bezahlen ?

Deine Frau hat einen Antrag gestellt, für den sie entsprechende Urkunden liefern muss. Die Urkundenüberprüfung basiert auf dem Antrag deiner Frau, nicht einem "Wunsch" der Botschaft.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.01.2017 um 10:15:02
 
Hier findest Du die Merkblätter der deutschen Auslandsvertretungen, auf welchen die Verfahrensweisen zur Urkundenüberprüfung ausführlich dargelegt werden.

http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Al...

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 05.01.2017 um 11:31:44
 
Fehlt dir das Geld oder geht es dir ums Prinzip?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rodman76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 05.01.2017 um 15:16:54
 
Hi Aras,
Ich habe schon daß Geld, nur ich bin sauer weil Man könnte von Anfang an das Geld von uns verlangen und auch die Geburtsurkunde prüfen lassen nicht nach 5 Monaten.
Mfg
Rodman
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 06.01.2017 um 05:20:10
 
Rodman76 schrieb am 05.01.2017 um 15:16:54:
Ich habe schon daß Geld, nur ich bin sauer weil Man könnte von Anfang an das Geld von uns verlangen und auch die Geburtsurkunde prüfen lassen nicht nach 5 Monaten. 


GGf hat erst die ABH auf die Urkundenüberprüfung bestanden. Das kann sie.
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Rodman76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 06.01.2017 um 08:41:30
 
Hi Grisu 1000,
Ich verstehe nicht ganz ihre Antwort.
Was wollen Sie damit sagen ? ??
Mfg
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