Die unbefristete
AE bzw. die
NE wurde damals anhand der damals geltenden Gesetze erteilt. Wenn sich heute die Erteilvoraussetzungen erhöht haben, haben sie Bestandsschutz, d. h. die
NE kann aufgrund geringer Sprachkenntnisse nicht entzogen werden.
Zitat:Ich möchte dass meine Eltern einen EU-Daueraufenthalt beantragen.
Gründe:
-Zukunft des Schengen Abkommen
-Reisen in der restlichen EU, wie z.Bsp. Großbritannien, …
Alleine zum Reisen bedarf es keiner DA-EU, wenn sie nicht länger als 6 Monate im Stück ausserhalb Deutschlands sind. Im Schengenraum reicht die
NE und für Grossbritannien bräuchten sie ohnedies ein Visum.
Zitat:Als türkische Staatsangehörige können sie nicht ohne Visum nach Großbritannien einreisen
Wo steht, dass die Eltern türkische Staatsangehörige sind?
Zitat:Da sie auch Kenntisse über die Gesellschafts- und Rechtsordnung benötigen wäre der Besuch des Integrationskurses empfehlenswert sofern Plätze zur Verfügung stehen.
Haben die Eltern überhaupt noch das Recht, an einem I-Kurs teilzunehmen?
Zahlen müßten diesen Kurs wohl dann ganz aus der eigenen Tasche.
Ob das dann noch in der Relation zum begehrten DA-EU steht, sollte man vorher abwägen.