reinhard schrieb am 18.02.2016 um 15:04:39:Aber, um die Frage selbst zu beantworten:
Natürlich dürfen Sie solche Unterstützung beantragen.
Sie sollten sich selbst dann vorher erkundigen:
1) kann die
AE bei Bezug von Sozialleistungen verlängert werden, oder müssen sie ausreisen?
2) hat jemand eine
VE unterschrieben, die / der dann den Kostenbescheid bekommt?
Die Betroffenen selbst sollten die nötigen Informationen dafür haben.
@zeno: Sonst schreib doch, wie sie hergekommen sind. Syrisches Kontingent aus Ägypten? Angehörige hier lebender Syrer aus Jordanien? Mit etwas ausführlicherer Information lassen sich leichter Antworten formulieren, die dann auch helfen.
1.) Genau diese Frage konnte bis jetzt nicht beantwortet werden. Weder von der
ABH noch vom Amt.
2.) Nein. Es gibt keine
VE. Es wurde auch extra nochmal gefragt ob nicht doch irgendwas unterschrieben wurde. Und nein, es existiert kein VE-Formular.
3.) Syr. Angehörige, die in der Türkei mit der Zustimmung der deutschen Behörde eingereist sind. Es stimmt dass grundsätzlich eine
VE benötigt wird, aber in diesem Fall konnte die Option mit dem Sperrkonto angewendet werden.
Die Frage ist dann, was mit der
AE geschieht wenn kein Antrag auf asyl gestell wird und wenn beide nachdem das Geld aufgebraucht ist passiert. Diese Frage wurde schon der
ABH und dem Amt gestellt und bis heute keine Antwort. Sie wissen es wohl selbst nicht.