Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bitte um Hilfe...Asyl beantragen (Gelesen: 1.299 mal)
algeralicja88
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Neuss, Nordrhein-Westfalen, Germany
Neuss
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
05.02.2016 um 18:28:55
 
Hallo,
ein bekannter der sich momentan in Limburg aufhält möchte hier gerne Asyl beantragen.
Ist es überhaupt möglich und welche schritte sind notwenig.
Er kommt ursprünglich aus Algerien ist dann nach Malta gereist und ist nun in Deutschland.
Er ist mit einem Touristen-Visum/ Schengen-Visum gekommen, dieser ist jetzt abgelaufen.
Er möchte keine Probleme machen daher möchte er wissen was er tun muss.
Kann er noch hier bleiben und einen Asyl beantragen???
Bitte um Rückmeldung
danke




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
Antwort #1 - 05.02.2016 um 18:33:23
 
Er kann sein Glück probieren.... Aber Algerien wird bald als sicherer Herkunftsstaat verordnet. Das könnte es schwierig machen anerkannt zu werden. Zumal man ihm Probleme wegen dem Touristenvisum machen wird, weil er bestimmt ausreichend Zeit hatte um Asyl zu beantragen. Ggf. wird er dem Staat überstellt, der das Touristenvisum erteilt hat.

Wenn er tatsächlich einen Asylantrag stellen will, dann sollte er sofort zur nächsten Polizeistation gehen und Asyl beantragen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
algeralicja88
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Neuss, Nordrhein-Westfalen, Germany
Neuss
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
Antwort #2 - 05.02.2016 um 18:49:06
 
Okay danke erstmal für die schnelle Antwort.
Also er muss zur Polizei und sich anmelden praktisch ?!
Also sein Visum ist bis 19.01.2016 gültig gewesen und er hatte keine ahnung wohin er muss.
Er lebt zur Zeit bei einer Frau die selber Ausländerin ist und keine Ahnung von Behördengängen hat.

Also heißt das dass die Polizei direkt vor Ort auch entscheiden wird ob er bleiben kann oder gehen muss?
Wenn er geht darf er nochmal hier hin kommen?
Welche Probleme würde er denn bekommen  unentschlossen?

bitte um Antwort vielen dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
Antwort #3 - 05.02.2016 um 20:59:39
 
Hallo,

bei der Polizei wird sein Schutzersuchen (Asylantragstellung) dokumentiert, es werden (abhängig von den Umständen / der Polizeibehörde) erste Maßnahmen / Befragungen / Belehrungen für das Asylverfahren stattfinden.

Dann wird wg. seines unerlaubten Aufenthalts eine Strafanzeige gefertigt.
Er wird möglicherweise erkennungsdienstlich behandelt.
Im Anschluss bekommt er eine Anlaufbescheinigung / Bescheinigung über die Meldung al Asylbewerber, mit der er, auch wieder abhängig von der Polizeibehörde, sich zur Erstaufnahmeeinrichtung oder örtlichen ABH begeben muss.

Im Laufe des weiteren Prozederes wird er "verteilt", d.h., ihm wird eine Unterkunft zugewiesen.

Ob er "bleiben kann oder gehen muss", entscheidet dann nach einigen Monaten das BAMF.
Wird sein Asylantrag negativ beschieden, wird er ausreisepflichtig und bekommt eine einjährige Einreisesperre.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema