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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
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Beitrag begonnen von laalicja88 am 05.02.2016 um 18:28:55

Titel: Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
Beitrag von laalicja88 am 05.02.2016 um 18:28:55
Hallo,
ein bekannter der sich momentan in Limburg aufhält möchte hier gerne Asyl beantragen.
Ist es überhaupt möglich und welche schritte sind notwenig.
Er kommt ursprünglich aus Algerien ist dann nach Malta gereist und ist nun in Deutschland.
Er ist mit einem Touristen-Visum/ Schengen-Visum gekommen, dieser ist jetzt abgelaufen.
Er möchte keine Probleme machen daher möchte er wissen was er tun muss.
Kann er noch hier bleiben und einen Asyl beantragen???
Bitte um Rückmeldung
danke





Titel: Re: Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
Beitrag von Aras am 05.02.2016 um 18:33:23
Er kann sein Glück probieren.... Aber Algerien wird bald als sicherer Herkunftsstaat verordnet. Das könnte es schwierig machen anerkannt zu werden. Zumal man ihm Probleme wegen dem Touristenvisum machen wird, weil er bestimmt ausreichend Zeit hatte um Asyl zu beantragen. Ggf. wird er dem Staat überstellt, der das Touristenvisum erteilt hat.

Wenn er tatsächlich einen Asylantrag stellen will, dann sollte er sofort zur nächsten Polizeistation gehen und Asyl beantragen.

Titel: Re: Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
Beitrag von algeralicja88 am 05.02.2016 um 18:49:06
Okay danke erstmal für die schnelle Antwort.
Also er muss zur Polizei und sich anmelden praktisch ?!
Also sein Visum ist bis 19.01.2016 gültig gewesen und er hatte keine ahnung wohin er muss.
Er lebt zur Zeit bei einer Frau die selber Ausländerin ist und keine Ahnung von Behördengängen hat.

Also heißt das dass die Polizei direkt vor Ort auch entscheiden wird ob er bleiben kann oder gehen muss?
Wenn er geht darf er nochmal hier hin kommen?
Welche Probleme würde er denn bekommen  :-/?

bitte um Antwort vielen dank

Titel: Re: Bitte um Hilfe...Asyl beantragen
Beitrag von T.P.2013 am 05.02.2016 um 20:59:39
Hallo,

bei der Polizei wird sein Schutzersuchen (Asylantragstellung) dokumentiert, es werden (abhängig von den Umständen / der Polizeibehörde) erste Maßnahmen / Befragungen / Belehrungen für das Asylverfahren stattfinden.

Dann wird wg. seines unerlaubten Aufenthalts eine Strafanzeige gefertigt.
Er wird möglicherweise erkennungsdienstlich behandelt.
Im Anschluss bekommt er eine Anlaufbescheinigung / Bescheinigung über die Meldung al Asylbewerber, mit der er, auch wieder abhängig von der Polizeibehörde, sich zur Erstaufnahmeeinrichtung oder örtlichen ABH begeben muss.

Im Laufe des weiteren Prozederes wird er "verteilt", d.h., ihm wird eine Unterkunft zugewiesen.

Ob er "bleiben kann oder gehen muss", entscheidet dann nach einigen Monaten das BAMF.
Wird sein Asylantrag negativ beschieden, wird er ausreisepflichtig und bekommt eine einjährige Einreisesperre.

Gruß

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