Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Abschiebung (Gelesen: 8.084 mal)
imran
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Göttingen, Germany
Göttingen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung
28.01.2016 um 22:30:40
 
Guten Abend,

Die Ausländerbehörde wird mir die Abschiebung in den nächsten Tagen schicken. Der Grund war, dass ich keinen sicheren Einkommen habe und mein Studium nicht rechtzeitig beenden werde.
Ich habe ihm erzählt, dass die Situation im Jemen schlecht  ist und es einen Krieg gibt, trotzdem der Chef hat mir gesagt: Sie bekommen von mir eine Abschiebung in den nächsten Tagen.
Was empfehlt mir?
Ich bin dankbar für jede Empfehlung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.219

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #1 - 28.01.2016 um 23:50:26
 
imran schrieb am 28.01.2016 um 22:30:40:
Was empfehlt mir?


Wenn die Ausweisung kommt am besten ausreisen. Wenn es eine Abschiebung gibt, wird es teuer und gibt eine Sperre
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #2 - 29.01.2016 um 00:14:05
 
Ich würde empfehlen, erst einmal etwas mehr zu erzählen.
Staatsangehörigkeit "jemenitisch" scheint klar.
Seit wann mit welchem Titel in DEU?
Verlauf des Studiums?
Sonstige wichtige Umstände / Gründe vorhanden?

Nur mit etwas mehr Input können Dir hier einige mit dieser Materie vertraute Mitforisten sinnvolle Ratschläge geben.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
imran
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Göttingen, Germany
Göttingen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #3 - 29.01.2016 um 07:58:39
 
T.P.2013 schrieb am 29.01.2016 um 00:14:05:
Ich würde empfehlen, erst einmal etwas mehr zu erzählen.
Staatsangehörigkeit "jemenitisch" scheint klar.
Seit wann mit welchem Titel in DEU?
Verlauf des Studiums?
Sonstige wichtige Umstände / Gründe vorhanden?

Nur mit etwas mehr Input können Dir hier einige mit dieser Materie vertraute Mitforisten sinnvolle Ratschläge geben.

Gruß


Ich bin seit 2008 mit dem Aufenthaltstitel 16.1.
Ich war krank am 2011. Danach hat mein Leben sich schlecht geändert. Seit 2012 kann ich nicht auf meinem Studium konzentrieren und gehe selten in der HS. Obwohl ich den Studiengang 3 Mal gewechselt habe. Ich finde, dass die Krankheit, die Einsamkeit, der Heimweh, die Schüchternheit  und die schlechten Nachrichten, die vom Jemen kommen, mein Leben kaputt gemacht haben.  weinend

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dgstein
Junior Top-Member
**
Offline


Quod non est in actis
non est in mundo


Beiträge: 291

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #4 - 29.01.2016 um 12:36:47
 
Hallo Imran,

ich gehe mal davon aus, dass du einen Bescheid erhalten wirst, mit dem die Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird. Mit diesem wird dir i.d.R. eine Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt. Die angedrohte Abschiebung kann erst dann vollzogen werden, wenn diese Frist abgelaufen ist.

Abschiebungen in den Jemen sind derzeit vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage und unzureichender Flugverbindungen aber gar nicht möglich.

Darum würde ich an deiner Stelle eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG beantragen. Aber Achtung: Eine Duldung bedeutet nur, dass du dich solange im Bundesgebiet aufhalten darfst, bis sich die politische Situation wieder bessert. Sie bedeutet nicht, dass du hier ein weiteres Aufenthaltsrecht verfestigen kannst.

Viele Grüße

dgstein
Zum Seitenanfang
  

Quod non est in actis non est in mundo
 
IP gespeichert
 
imran
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Göttingen, Germany
Göttingen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #5 - 29.01.2016 um 16:40:53
 
dgstein schrieb am 29.01.2016 um 12:36:47:
Hallo Imran,

ich gehe mal davon aus, dass du einen Bescheid erhalten wirst, mit dem die Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird. Mit diesem wird dir i.d.R. eine Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt. Die angedrohte Abschiebung kann erst dann vollzogen werden, wenn diese Frist abgelaufen ist.
Abschiebungen in den Jemen sind derzeit vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage und unzureichender Flugverbindungen aber gar nicht möglich.

Darum würde ich an deiner Stelle eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG beantragen. Aber Achtung: Eine Duldung bedeutet nur, dass du dich solange im Bundesgebiet aufhalten darfst, bis sich die politische Situation wieder bessert. Sie bedeutet nicht, dass du hier ein weiteres Aufenthaltsrecht verfestigen kannst.

Viele Grüße

dgstein


Was bedeutet i.d.R.?
Geht es auch schon, wenn ich den Asyl beantrage?

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #6 - 29.01.2016 um 16:50:22
 
imran schrieb am 29.01.2016 um 16:40:53:
Was bedeutet i.d.R.?


"in der Regel", also "normalerweise", "üblicherweise".

Zitat:
Geht es auch schon, wenn ich den Asyl beantrage?


Was heiß "es"?
Ob die Abläufe dieselben sind?
Eine Asylantragstellung würde einen "neuen" Prozess in Gang setzen. Dann würde eine Entscheidung getroffen werden, ob Du als asylberechtigt anerkannt werden kannst oder nicht. Im Falle einer negativen Entscheidung läuft es im Grundsatz ebenso ab, wie von dgstein beschrieben. Du gewinnst bestenfalls etwas Zeit.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
imran
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Göttingen, Germany
Göttingen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #7 - 29.01.2016 um 17:34:30
 
T.P.2013 schrieb am 29.01.2016 um 16:50:22:
"in der Regel", also "normalerweise", "üblicherweise".


Was heiß "es"?
Ob die Abläufe dieselben sind?
Eine Asylantragstellung würde einen "neuen" Prozess in Gang setzen. Dann würde eine Entscheidung getroffen werden, ob Du als asylberechtigt anerkannt werden kannst oder nicht. Im Falle einer negativen Entscheidung läuft es im Grundsatz ebenso ab, wie von dgstein beschrieben. Du gewinnst bestenfalls etwas Zeit.

Gruß


Ich meinte mit "es", der Asylrecht, ob ich als asylberechtigt anerkannt werden kann oder nicht, weil es bei  uns einen Krieg gibt.

Wie lange ist die Frist für die freiwillige Ausreise?
Gibt es keine andere Lösung als Duldung?

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.202

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #8 - 29.01.2016 um 17:41:42
 
Wenn Du überlegst, Asyl zu beantragen, solltest Du Dich ausführlich in einer guten Beratungsstelle beraten lassen, ggf. auch einen Anwalt (am besten in Schleswig-Holstein) suchen.

Im Asylrecht wird geprüft, ob Du politisch verfolgt bist. Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob Krieg herrscht. In beiden Fällen darfst Du bleiben.
Die Prüfung bezieht sich aber immer auf den Zeitpunkt, zu dem der Bescheid ergehen soll, das kann im Moment zwei, drei Jahre dauern. Die Behörde guckt also 2018 nach, ob Krieg herrscht.

Andere Möglichkeit als Duldung: Wenn Du fleißig studierst und alle Prüfungen schnell und erfolgreich bestehst, wird die Aufenthaltserlaubnis als Student verlängert. Aber da hast Du Dich vermutlich schon dagegen entschieden.

Eine AE für eine Arbeit ist für diejenigen vorgesehen, die das Studium erfolgreich abschließen und anschließend Arbeit in diesem Fachgebiet finden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #9 - 29.01.2016 um 17:43:47
 
imran schrieb am 29.01.2016 um 17:34:30:
Wie lange ist die Frist für die freiwillige Ausreise?


dürfte vermutlich in dem Bescheid stehen, den du erwartest.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imran
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Göttingen, Germany
Göttingen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #10 - 29.01.2016 um 20:56:09
 
reinhard schrieb am 29.01.2016 um 17:41:42:
Wenn Du überlegst, Asyl zu beantragen, solltest Du Dich ausführlich in einer guten Beratungsstelle beraten lassen, ggf. auch einen Anwalt (am besten in Schleswig-Holstein) suchen.

Im Asylrecht wird geprüft, ob Du politisch verfolgt bist. Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob Krieg herrscht. In beiden Fällen darfst Du bleiben.
Die Prüfung bezieht sich aber immer auf den Zeitpunkt, zu dem der Bescheid ergehen soll, das kann im Moment zwei, drei Jahre dauern. Die Behörde guckt also 2018 nach, ob Krieg herrscht.

Andere Möglichkeit als Duldung: Wenn Du fleißig studierst und alle Prüfungen schnell und erfolgreich bestehst, wird die Aufenthaltserlaubnis als Student verlängert. Aber da hast Du Dich vermutlich schon dagegen entschieden.

Eine AE für eine Arbeit ist für diejenigen vorgesehen, die das Studium erfolgreich abschließen und anschließend Arbeit in diesem Fachgebiet finden.


Warum ist am besten in Schleswig-Holstein?
Ich finde, dass ich den Asyl beantrage oder andere Möglichkeit nicht besser als wenn ich  weiter studiere und alle Prüfungen schnell und erfolgreich bestehe.
Mein Problem, dass ich jetzt keinen sicheren Einkommen habe, weil mein Familie wegen des Kriegs mir nicht unterstützen kann.
Können Sie mir bei diesem Thema helfen?

Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.202

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #11 - 29.01.2016 um 22:11:02
 
Wenn Du Asyl beantragst, wirst Du in die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Neumünster geschickt. Ein Rechtsanwalt in Schleswig-Holstein wäre dann für Dich leichter erreichbar.

Wenn das Problem ist, dass Deine Familie Dich nicht unterstützen kann, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Du darfst 120 Tage (oder 240 halbe Tage) im Jahr arbeiten.
2) Du kannst Dich beim Studentenwerk oder International Office beraten lassen, welche Einrichtungen ein Stipendium geben oder Studenten aus Kriegsländern helfen. Die haben Erfahrungen mit syrischen Studenten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
imran
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Göttingen, Germany
Göttingen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #12 - 30.01.2016 um 21:22:47
 

Hallo zusammen,

Ich finde besser, wenn ich  noch über meine Situation ausführlich erzähle, damit ihr mir die passende Lösung geben könnt.
Zuerst finde, als ich in der  Ausländerbehörde war, habe meine Situation nicht gut ausgedrückt oder beschrieben. Sie sagten mir endlich: dass ich einen Anwalt gegen die Abschiebung machen kann.

Hier erzähle Ihnen genau meine Situation und Ihr könnt mir empfehlen, ob ich nochmal wieder in der AB gehe oder einen Anwalt machen kann, weil mein Wunsch, dass ich weiter  studiere.

Seit 2008 war alles in Ordnung, aber im  Jahr 2011 hatte ich  eine  Leberkrankheit. Der  Arzt  hat  mir  ein Jahr lang das Medikament Interferon verschrieben. Dieses Medikament hat schlechte Nebenwirkungen wie z.B. Depression usw.
Dazu ist  die Depression, die Einsamkeit, der Heimweh, die familiären Probleme und die schlechten Nachrichten, die vom Jemen kommen, haben mein Leben  180 Grad in der anderen Richtung  geändert.
Der Bericht über meine Leberkrankheit  habe schon  der AB im 2012 bei der Verlängerung meines AE gegeben.

Nach diesem Ereignis  konnte ich mich  wegen  dieser Situation nicht  richtig auf meinem Studium konzentrieren. Deswegen besuche die HS selten und gehe nicht in die Prüfungen. Ich habe seit  10 Monaten meine Wohnung gewechselt in einer anderen Stadt und finde es viel besser. Aber bin noch in der selben  HS eingeschrieben.
Wenn ich manchmal die alte Stadt besuche, wo die HS ist, bekomme  unangenehme und traurige Gefühle, Da ich  in dieser Stadt schmerzhafte Erinnerungen habe, darauf mein Leben sich  180 Grad in der anderen Richtung  gewechselt  hat und dort meine Jungzeit  verloren habe.

Ich wollte dieses Semester komplett diese Stadt verlassen, meine Geschichte in dieser Stadt graben und versuche meine Leben und Studium mit neuen Motivationen anzufangen, als ob ich zum ersten Mal studieren würde.
Ich habe so vor Monaten geplant, habe in diesem Monat eine Zulassung von der neuen HS schon bekommen. War zufrieden, da ich mein Studium in der neuen HS anfange. Aber die Abschiebung hat mich und  meine Motivation entmutigt.

Wie ist die Abschiebung gekommen?

Ich  wollte eine Lösung  für die finanziellen Probleme, bevor das Semester anfängt, weil es bei uns momentan einen Krieg gibt und kann meine Familie momentan mir nicht unterstützen. Es gab einen, der mir empfiehlt hat, ins Caritas  zu gehen und dort mich beraten lassen.

Normalerweise ist AE noch bis Januar 2017, aber war ich  in der falschen Beratungsstelle, der die AB angerufen hat und danach hat sie mich  in der AB geschickt.

Jetzt ist mein Problem mit den Folgen der Abschiebung.
Bei uns kann jeder Waffen haben, auch wenn man unter 18 Jahre alt ist. Ich finde das bei uns schlimmer als in der  USA.
Ich habe die Lebensgefahr nicht nur vom Krieg, sondern auch von meinem Vater. Da ich einen jähzornigen Vater habe.
Manchmal verliert er  wegen des Zorns seinen Verstand und nimmt seine Waffe oder spricht er nur mit seiner Waffe.
Das ist schon mit einem meines  Cousins passiert. D.h. hat er ihn geschossen.

Ich glaube, dass ihr verstanden habt, worum es geht. Mir ist sehr wichtig , dass ich weiter studieren kann.

Kann ich mein Studium jetzt am März in der neuen HS anfangen, weil die Abschiebung momentan unmöglich ist?

Normalerweise  habe am Dienstag in meiner Stadt, wo die AB ist,  einen Termin bei einem Anwalt für Ausländerrechte.

Jetzt  könnt ihr mir die passende Empfehlung  geben, ob ich  nochmal wieder in der AB gehe und versuche ihnen so  zu erklären, wie ich jetzt euch erklärt habe oder  findet ihr, dass ich besser einen Anwalt gegen die Abschiebung mache?
Wenn ihr findet, dass diese beiden Lösungen sinnlos sind, dann was empfehlt mir?

Ich danke euch sehr für eure Hilfe  und wünsche euch alles Gute.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imran
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Göttingen, Germany
Göttingen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #13 - 30.01.2016 um 22:24:27
 


Hier ist  einen Bericht  von DW-TV.

https://www.youtube.com/watch?v=KcrOIU7jdbU
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #14 - 31.01.2016 um 12:56:26
 
Für ein komplett neues Studium an einer anderen Hochschule wird die ABH nach 8 Jahren mit AE als Student wohl kaum eine weitere AE als Student erteilen. Realistischer wäre es, eine weitere Verlängerung zu bekommen, wenn zu erwarten ist, dass du dein Studium in Kürze abschließen wird. Welche Studienleistungen hast du denn bisher erbracht?

Ein Bachelor dauert normalerweise 6 oder 7 Semester. Wenn du 2008 angefangen hast, müsstest du bei normalem Studienverlauf schon fast fertig gewesen sein, als du 2011 krank geworden bist. Wie viele ECTS-Credits hast du denn konkret gesammelt und wie viele brauchst du für den Abschluss?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema