Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Was passiert nun? (Gelesen: 10.293 mal)
Themen Beschreibung: Abschiebeverlauf???
Canan80
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was passiert nun?
18.10.2015 um 15:37:11
 
Hallo zusammen,

mein Mann ist zur Zeit in Haft. Letzten Donnerstag erhielt ich ein schreiben von der Ausländerbehörde.
Ich solle bitte den Pass meines Mannes denen aushändigen.

Weiß jemand wie es jetzt weiter geht und wieviel Zeit noch bleibt bis zur Abschiebung?

Bis auf das aushändigen des Passes soll schon alles bereit sein bzgl. Papiere und soweiter.
Die Einreisesperre beträgt 4 1/2 Jahre.
Wird die Einreisesperre nach der Frist automatisch ablaufen oder muss das beantragen werden?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #1 - 18.10.2015 um 17:58:55
 
Was genau wann passiert kann man von außen so nicht sagen. Soll er bei zwei Drittel den Rest zur Bewährung bekommen? Oder will er bei Halbstrafe abgeschoben werden, um die zweite Hälfte zu sparen?

Die Sperre endet automatisch, da muss er nichts machen. Falls er sich bei Halbstrafe abschieben lässt, ist aber die zweite Hälfte der Strafe noch 20 Jahre offen. Das muss er wissen, wenn er überlegt, wieder einzureisen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Canan80
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #2 - 18.10.2015 um 18:06:14
 
Er kommt ca. 2 Monate über seine Halbstrafe.

Das ist richtig, 20 Jahre ist eine lange Zeit. Wir wollen es erstmal so versuchen zumindest 4 1/2 in Antalya bleiben. Wenn es nicht klappt möchte er sich der Behörden in Deutschland stellen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #3 - 18.10.2015 um 18:23:32
 
Canan80 schrieb am 18.10.2015 um 18:06:14:
Er kommt ca. 2 Monate über seine Halbstrafe.


Dann kann es sein, dass es mit dem Pass (der zur Abschiebung nötig ist) relativ schnell geht. Aber das sind Abläufe, die überall unterschiedlich sind. Außerdem muss die Staatsanwaltschaft zustimmen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Canan80
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #4 - 18.10.2015 um 18:31:33
 
Staatsanwalt hat die Strafe nach §456a ausgesetzt.

Donnerstag werde ich Pass abgeben und mal vorsichtig fragen ob er sagen könnte wann mit der Abschiebung zu rechnen ist.

Wissen Sie ob es von der JVA direkt zum Flughafen geht oder gibt es noch so eine Art Abschiebehaft bzw. Abschiebeanstalten?

Mein Mann sitzt zur Zeit in der JVA Dortmund, gehe davon aus das er bestimmt von Düsseldorf fliegen wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #5 - 18.10.2015 um 19:27:41
 
im § 456 a StP0 Beschluss der Staatsanwaltschaft steht drin, ab wann die Abschiebung möglich ist.
Wie schnell die Ausländerbehörde diese umsetzen kann, hängt u. a. davon ab, ob eine Sicherheitsbegleitung erfoderlich ist.
Am besten fragst Du bei der ABH nach.
Da Straf- und Abschiebehaft strikt getrennt sind, dürfte er kaum in eine Abschiebehaftanstalt kommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Canan80
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #6 - 18.10.2015 um 19:36:45
 
Hallo Vinzent2m,

denke mal nicht das er eine Sicherheitsbegleitung haben wird. Trotz seiner Abschiebung hat die JVA in der Zeit drei Ausführungen gemacht. Bis auf die erste Ausführung waren diese Ausführungen ohne fesselung.
Gehe mal stark davon aus, dass die Ausländerbehörde das weiß. Bzgl. Stellungnahme etc.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #7 - 18.10.2015 um 20:32:58
 
weswegen wurde er denn verurteilt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Canan80
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #8 - 19.12.2015 um 17:51:38
 
Hallo nochmal,

langsam komme ich mir von der ABH verarscht vor. Jedesmal wenn ich den zuständigen Sachbearbeiter anrufe um zu erfahren ob mittlerweile ein Flug gebucht ist heißt es , es ist noch in Arbeit.

Vor ca. 8 Wochen habe ich von mein Mann den Pass bei der zuständige ABH abgegeben damit nichts im Wege steht bzgl. Abschiebung.
Die Aussage des Sachbearbeiter " Ihr Mann wird 100% dieses Jahr noch abgeschoben"
Also daran zweifle ich mittlerweile!

Aktuelle stand:

-Flug wird gebucht ( was wiederum eine andere Behörde macht)
-Er wird begleitet weil er direkt aus der Haft abgeschoben wird


Frage an euch,warum wird er bis in die Türkei begleitet? Die JVA hat der ABH bestätigt, dass mein Mann keine Sicherheitsmaßnahmen hat und schon mehrere anstandslose Ausführungen hatte.

Reicht denn nicht wenn er von der BP in das Flugzeug gebracht wird?
Ist ja nicht so das er zwischendurch aussteigen kann 😊 bei einem Direktflug.

Glaubt ihr, dass wird dieses Jahr noch etwas?

Würde mich über eure Antworten freuen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #9 - 19.12.2015 um 19:22:15
 
Canan80 schrieb am 19.12.2015 um 17:51:38:
Reicht denn nicht wenn er von der BP in das Flugzeug gebracht wird?


Das kommt darauf an, welche Bedingungen die Fluggesellschaft hat. Es gibt welche, die unbegleitete Abschiebungen überhaupt nicht machen, sondern vom abschiebenden Staat fordern, dass er die Begleitung macht.


Zitat:
Glaubt ihr, dass wird dieses Jahr noch etwas?


Da würde ich lieber Deinen nächsten Beitrag abwarten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.777

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #10 - 19.12.2015 um 21:18:22
 
Canan80 schrieb am 19.12.2015 um 17:51:38:
Frage an euch,warum wird er bis in die Türkei begleitet? Die JVA hat der ABH bestätigt, dass mein Mann keine Sicherheitsmaßnahmen hat und schon mehrere anstandslose Ausführungen hatte. 


Hallo,

bei einer Abschiebung aus (Straf-)haft wird grundsätzlich begleitet.

Was die zeitliche Planung angeht, hängt die Durchführung natürlich auch von den verfügbaren Ressourcen bei der BP ab. Und dort ist es, da an anderer Rückführungsfront z.Z. eine Menge Arbeit z.B. im Rahmen von Sammelrückführungen anliegt, eng.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Canan80
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #11 - 07.01.2016 um 20:13:18
 
Aktueller Stand:

Mein Mann ist immernoch nicht abgeschoben, geschweige ein schreiben wann sein Flug ist.

Am heutigen Tag rief ich den Sachbearbeiter an, wann mein Mann jetzt nun abgeschoben wird.
Der Sachbearbeiter war selbst irritiert " Wie, ist Ihr Mann immer noch nicht abgeschoben worden" ?

Bei so einer Gegenfrage kommt man sich echt verarscht vor. Die linke Hand weiß nicht was die rechte Hand macht.

Jetzt soll ich mich nächste Woche bei dem unwissenden Sachbearbeiter melden.
Er will sich persönlich darum kümmern.

Werde euch auf dem laufenden halten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #12 - 07.01.2016 um 20:37:05
 
T.P.2013 schrieb am 19.12.2015 um 21:18:22:
Hallo,

bei einer Abschiebung aus (Straf-)haft wird grundsätzlich begleitet.


Dies ist so nicht korrekt. Mir sind zahlreiche Fälle (z. B. bei reinen Drogenkurieren) bekannt, bei denen unbegleitet abgeschoben wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Canan80
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #13 - 07.01.2016 um 20:41:06
 
Der Sachbearbeiter meinte mein Mann würde eine Begleitung bekommen.
Wir, so wie die JVA waren etwas irriertiert. Zumal mein Mann auch mehrere Ausführungen ohne Fesselungen hatte.

Würde mich nicht wundern wenn es doch anders kommt. Der zuständige Sachbearbeiter ging auch davon aus das mein Mann schon weg ist  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.777

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nun?
Antwort #14 - 08.01.2016 um 03:30:55
 
Vinzent2m schrieb am 07.01.2016 um 20:37:05:
Dies ist so nicht korrekt. Mir sind zahlreiche Fälle (z. B. bei reinen Drogenkurieren) bekannt, bei denen unbegleitet abgeschoben wird. 


Ja, stimmt, deswegen schrieb ich "grundsätzlich". Hängt u.a. auch von Bundesland, Risiko- / Gefährdungsbwertung, Zielland und der Fluggesellschaft ab.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema