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Einen Kroaten heiraten. (Gelesen: 2.115 mal)
Bleed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einen Kroaten heiraten.
13.01.2016 um 00:42:42
 
Ich und meine Freundin mochten wir in Deutschland leben. Wir kommen beide aus Kosovo aber meine Freundin lebt momentan in Kroatien und ich leider noch in Kosovo. Sie hat ein Kroatischen Pass (EU Burger) und sie ist in Heilbronn geboren und ich hab ein kosovarische Pass.

Das leben , sprache , kultur gefallt mir garnicht in Kroatien und deswegen mochte ich nicht in Kroatien leben.

Wenn wir in Deutschland heiraten werden , dann was fur ne Aufenthaltserlaubnis werde ich bekommen , fur wie viel jahren , kann ich dann Arbeiten?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.01.2016 um 00:48:19
 
Hat sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit?
Wenn nein:
Du würdest eine Aufenthaltskarte erhalten. Diese wäre für 5 Jahre gültig. Du hättest dann eine Arbeitserlaubnis.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bleed
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo
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Antwort #2 - 13.01.2016 um 00:57:59
 
Nein Sie hat kein deutsche Pass.

Muss meine Freundin den Lebensunterhalt gesichert haben im zeitpunkt der Eheschließung ?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.01.2016 um 01:31:30
 
Nein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.01.2016 um 04:06:58
 
Aras schrieb am 13.01.2016 um 00:48:19:
Wenn nein: 

Ergänzend (für stille Mitleser):
Auch wenn sie die deutsche StAng zusammen mit der kroatischen besäße, würde sie aufgrund ihres Wohnsitzes Kroatien bei Umzug nach Deutschland ihre Freizügigkeit mitnehmen.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 13.01.2016 um 21:42:11
 
Aras schrieb am 13.01.2016 um 01:31:30:
Nein. 


ergänzend dazu sollte man aber auch bemenrken, dassbei übermässiger Inanspruchnahme von Sozialleistungen die Freizügigkeit flöten geht. Ihr solltet also die finanziellen Mittel zum Leben haben.
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