Hallo,
die Frage, ob es ein Problem sei, wurde Dir ja beantwortet. Die
AV wird Dir die gleiche Antwort erteilen. "Kein Problem" im Sinne von "zulässig".
Begründet sind Deine Bedenken hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft.
Die muss man eben darlegen.
Also, meiner Meinung nach, nicht die Gefahr eingehen, sich bei Beantragung / Einreise etc. in Widersprüche zu verstricken, sondern ruhig den wahren Grund der Besuchsreise angeben.
Dem Antrag dann zusätzlich ein Anschreiben / Zusatzblatt mitgeben (das Vorhandensein eines solchen im Antrag z.B. bei "Reisezweck" oder sonstwo schreiben).
Im Anschreiben legst Du eben dar, dass die ordnungsgemäße Ausreise und Beantragung des erforderlichen FZF-Visums aus den von Dir genannten Gründen beabsichtigt ist.
So würde ich es machen (habe es auch schon so ähnlich mit Erfolg gemacht) und plädiere grundsätzlich dafür, gegenüber der
AV mit offenen Karten zu spielen, wenn keine krummen Dinger geplant sind.
Gruß