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Eheschließung und Bleiberecht (Gelesen: 1.302 mal)
astrit
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung und Bleiberecht
11.01.2016 um 16:08:04
 
Möchte Thai heiraten.
Alle Papiere vorhanden.
Auch vom Ober-Landesgericht sowie A1 vom Goethe-Institut
in Bangkok.
Deutsche Botschaft in Bangkok sagt nein zu Visa für Hochzeit
und bleiberecht in Deutschland (Deutsch nicht gut genug)

Was soll ich machen ?
Bitte um Hilfe !!!
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung und Bleiberecht
Antwort #1 - 11.01.2016 um 16:12:34
 
A1 reicht. Das kann nicht der Grund für die Ablehnung des Visums sein. Hat sie eine VE mit eingereicht? Liegt die Ablehnung schriftlich vor?
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Lila F.
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i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung und Bleiberecht
Antwort #2 - 11.01.2016 um 16:13:19
 
Erst mal wäre es gut, wenn du genauere Informationen geben könntest:

1) Wie alt ist das A1-Zertifikat deiner Verlobten?
2) Wurde ein Antrag gestellt und schriftlich abgelehnt oder woher kommt die Aussage, dass die Botschaft das Visum wegen zu schlechter Deutschkenntnisse ablehnen würde?
3) Falls eine schriftliche Ablehnung vorliegt, was genau steht in der Ablehnung?
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erne
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I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
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Bayern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung und Bleiberecht
Antwort #3 - 11.01.2016 um 16:49:23
 
lottchen schrieb am 11.01.2016 um 16:12:34:
A1 reicht.


hoppala, nein .. zumindest in Spezialfällen nicht so grundsätzlich wie du das schreibst.

Das Gesetz fordert "einfache Deutschkenntnisse" und nicht A1.
Diese einfachen Deutschkenntnisse kann man mit einem A1 Zertifikat von einer nach ALTE zertifizierten Stelle nachweisen.

Aber selbst mit einem A1 Zertifikat kann es vorkommen, dass der Antragsteller nicht mal auf "Wie heissen Sie" antworten kann, dann ist A1-Zertifikat einfach unnütz, weil ganz offensichtlih keine einfachen Deutschkenntnisse vorliegen. Dem Nachweis durch A1 steht ein Gegenbeweis durch diese einfache Frage gegenüber.

Wei gut sind die Deutschkenntnisse wirklich?
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