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HILFE!!! FZF aus Ghana (Gelesen: 2.995 mal)
mimishi
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09.01.2016 um 17:37:53
 
Hallo ihr Lieben,

Ich brauche DRINGEND eure Hilfe!!!
Mein Mann und ich (deutsche Staatsangehörige) haben im September in Ghana geheiratet und im November hatte er endlich seinen Termin bei der Botschaft in Accra. Alles lief soweit gut, alle Papiere lagen vor! Soweit so gut. Heute habe ich endlich Post von der ABH erhalten! Allerdings ergeben sich da für mich einige Fragen bzw. Probleme!!


1. A1 Zertifikat
Mein Mann hat sein A1 Zertifikat am 16. Oktober 2014 gemacht. Jetzt schreibt mir die ABH, dass das Zertifikat nicht älter als ein Jahr sein darf und ich doch bitte ein aktuelles Zertifikat einreichen soll. Das kann ich ehrlich nicht nachvollziehen!! Er hat doch sein A1 bestanden und seine Deutschkenntnisse sind doch jetzt nicht schlechter als vor vier Monaten, als das Zertifikat noch gültig gewesen wäre. Müssen wir jetzt ernsthaft nochmal das ganze Geld und die Zeit investieren um die gleiche Prüfung nochmal abzulegen??? Das kann doch nicht wahr sein?!?!

2. Wohnraumnachweis
Ich wohne im Haus meiner Eltern, ich habe drei Zimmer (Schlaf- und Wohnzimmer sowie ein Arbeitszimmer), jedoch keine eigene Küche oder Badezimmer. Meine Frage, ist das ein Problem bzw. muss ich überhaupt ausreichenden Wohnraum  nachweisen?? Ich habe einen Mietvertrag mit meinen Eltern, der auch schon seit einigen Jahren besteht, also ich könnte das schon einreichen aber die Frage ist halt, wie es aussieht, da keine eigene Küche oder Bad??

3. Erweiterte Meldebescheinigung
Außerdem soll ich eine erweiterte Meldebescheinigung beibringen, aus der mein Familienstand als "verheiratet" hervorgeht. Ich habe direkt nach meiner Hochzeit mit dem Standesamt in meiner Stadt gesprochen. Dort sagte man mir, dass meine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde aus Ghana nicht ausreicht und ich warten müsse, bis mein Mann hier ist und dementsprechend unsere Heiraturkunde durch die deutsche Botschaft in Accra anerkannt wurde. Sprich, ich bin in Deutschland immer noch als ledig gemeldet!! Stimmt es, was das Standesamt sagt?? Das macht ja irgendwie dann keinen Sinn!!

4. Krankenversicherung nach Einreise
Ich wollte meinen Mann über meine Krankenkasse Familienversichern lassen. Allerdings geht das ja jetzt noch nicht, da er ja noch nicht hier ist und unsere Ehe hier ja noch nicht anerkannt ist (siehe Punkt 3 Standesamt). Kann mir die Krankenkasse so etwas wie eine Bestätigung geben, dass mein Mann sobald er in Deutschland ist über mich mitversicheret sein wird?? Würde das reichen?? Ich würde ihm ja auch erstmal eine Krankenversicherung über den ADAC oder ähnliches buchen, aber ich weiß ja noch nicht, wann er kommen darf!!

Ihr seht schon, meine Verwirrung ist komplett!!! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen etwas Licht ins Dunkle zu bringen!!

Vielen, vielen Dank schonmal im Voraus!!!!
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E-Punkt
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Antwort #1 - 09.01.2016 um 18:53:53
 
Hallo mimishi,

erst mal ruhig bleiben, das mag jetzt alles aufwändig un verwirrend klingen, aber das wird schon.

Zu 1.: Die ABH darf zumindest ein neues Zeugnis fordern, üblicherweise ist die Angabe, dass das Zeugnis maximal ein Jahr alt sein darf als Vorgabe gegeben. Und wenn das Deutsch deines Mannes nicht so umwerfend war, dass es jeder für unnötig hält ein Zeugnis vorzulegen, dann sollte es auch aktuell sein. In dem Fall würde ich auf Nummer sicher gehen und die Prüfung nochmal machen.

Zu 2.: Ein einfacher Wohnraumnachweis reicht, es geht darum wo ihr wohnt (welche ABH zuständig ist) und dass ihr ein Dach über dem Kopf habt. Ein formloses Schreiben, z.B. von deinen Eltern, dass dein Mann ebenfalls mit im Haus wohnen wird, dürfte da reichen.

Zu 3.: Mit deinem Standesamt hast du vermutlich über eine Nachbeurkundung gesprochen? Denn es reicht üblicherweise mit der ausländischen Heiratsurkunde plus Übersetzung zum Meldeamt zu gehen und den Familienstand ändern zu lassen.

Zu 4.: Dei Mann dürfte ohne größere Probleme bei dir in die Familienversicherung aufgenommen werden, wahrscheinlich stellt die Versicherung auch ein entsprechendes Schreiben aus (einfach mal die Versicherung fragen). Ich würde für den Fall der Fälle dennoch eine Incoming-Versicherung abschließen. Das Vorhaben kann man ja zusätzlich erläutern.

Alles in allem ruhig bleiben, und wenn es noch ein paar Papiere und etwas Zeit länger dauert, so ist das noch kein Weltuntergang.

Viel Erfolg!

Gruß, E-Punkt
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Petersburger
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Antwort #2 - 09.01.2016 um 19:47:30
 
E-Punkt schrieb am 09.01.2016 um 18:53:53:
Die ABH darf zumindest ein neues Zeugnis fordern,

Wo steht denn das geschrieben?

Nein, das darf die ABH nicht fordern. Anstelle eines neuen Zertifikats ist eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen.

M.a.W. es wird in einem Gespräch festgestellt, was von den Sprachkenntnissen noch vorhanden ist.

Hat man sich weiter mit der Sprache beschäftigt, dann wird man auch nach 16 Monaten noch auf einfache Fragen antworten können.

Hat man jedoch nichts mehr getan, dann kann ein neues Zertifikat gefordert werden.
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trixie
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Antwort #3 - 09.01.2016 um 19:58:21
 
Petersburger schrieb am 09.01.2016 um 19:47:30:
M.a.W. es wird in einem Gespräch festgestellt, was von den Sprachkenntnissen noch vorhanden ist.

Du sprichst immer gerne davon, dass die A 1 Kenntnisse nicht nur das Sprechen und Verstehen beinhalten, sondern auch der schriftliche Teil dazu gehört. Den wird man aber bei einen Sprachtest nicht feststellen können.

mimishi schrieb am 09.01.2016 um 17:37:53:
Kann mir die Krankenkasse so etwas wie eine Bestätigung geben, dass mein Mann sobald er in Deutschland ist über mich mitversicheret sein wird?? 

Die Bestätigung wird die KK wohl kaum ausstellen  können, weil für die Aufnahme in die Familienversicherung ein Fragebogen auszufüllen ist, wie die Einkommensverhältnisse deines Mannes sind. Dein Mann könnte ja vom ersten Tag an einen sozialversicherungspflichtigen Job bekommen, womit es dann keine Familienversicherung gibt.

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Antwort #4 - 09.01.2016 um 21:25:03
 
du musst wohl immer alles zerreden?

trixie schrieb am 09.01.2016 um 19:58:21:
Du sprichst immer gerne davon, dass die A 1 Kenntnisse nicht nur das Sprechen und Verstehen beinhalten, sondern auch der schriftliche Teil dazu gehört. Den wird man aber bei einen Sprachtest nicht feststellen können.

was Petersburger geschrieben hat entspricht den Verwaltungsvorschriften

Zitat:
30.1.2.3.4.3 Bei Vorlage von Sprachnachweisen über den
niedrigsten Sprachstand A 1 GER, deren Aus-
stellung mehr als ein Jahr zurück liegt, ist wegen
des in diesem Fall raschen Verlusts der Sprach-
fähigkeit stets die inhaltliche Plausibilität der
darin bezeichneten Sprachkenntnis zu über-
prüfen.


trixie schrieb am 09.01.2016 um 19:58:21:
Die Bestätigung wird die KK wohl kaum ausstellenkönnen, 


das ist aber eine ganz einfache Übung für viele Krankenkassen, die das bisher ohne Probleme gemacht haben. Gut, dass diese Krankenskassen nicht erst deine Meinung eingeholt haben.
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Antwort #5 - 09.01.2016 um 22:38:56
 
trixie schrieb am 09.01.2016 um 19:58:21:
Den wird man aber bei einen Sprachtest nicht feststellen können.

Ich schrieb vorhin vom Handy aus, da habe ich mir ein Zitat der AVwV verkniffen.

Gleichwohl darfst Du durchaus voraussetzen, daß ich das Wort Plausibilitätsprüfung vom Wort Sprachtest zu unterscheiden weiß und bewußt verwende.


Weder hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, was exakt ein Jahr nach der Prüfung noch gefordert werden darf/muß, noch hat das das BMI in der AVwV getan.

Wir sind aufgefordert, uns zu überzeugen, ob nicht alles vergessen wurde ... und das meine ich oben in vernünftiger Form ausgedrückt und begründet zu haben.
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Antwort #6 - 11.01.2016 um 11:27:45
 
Hallo Mimishi!

Falls Dein Mann den Test machen muss / soll findet die nächste Püfung A1 am 05.03. am Goethe Institut in Accra statt.

(Da besteht mein Mann dann hoffentlich auch)  Zwinkernd

Gruß
Jen
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mimishi
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Antwort #7 - 11.01.2016 um 13:13:30
 
Danke euch allen schon mal für die vielen Tips!!!

Ich habe jetzt meinen Telefonmarathon hinter mich gebracht!!

Krankenkasse ist tatsächlich überhaupt kein Problem! Die schicken mir ein Schreiben und alles ist gut!

Schwieriger wird es mit dem A1 Zertifikat. Ich habe der guten Frau in der ABH versucht klar zu machen, dass zur Zeit der Eheschließung das Zertifikat noch gültig war und wir eben leider 8 Wochen auf den Termin auf der Botschaft warten mussten. Ihr Kommentar dazu war, Pech gehabt. Ich solle mich nun selber darum kümmern, ob die Botschaft bereit ist die Sprachkenntnisse meines Mannes zu überprüfen!! Sie meinte, nicht jede Botschaft würde das machen!! Habt ihr dazu eine Info! Müssen die das machen oder ist das eine reine Nettigkeit?? Mein Mann spricht mittlerweile wesentlich besser Deutsch als für das A1 gefordert wird. Er war nach Bestehen des A1 ja auch noch für drei Monate in Deutschland bei mir. Es geht ja eigentlich einfach nur darum, nicht bis zur nächsten Prüfung warten zu müssen und nochmal Geld bezahlen zu müssen!

Das Standesamt macht die nächsten Probleme. Dort sagte man mir, dass ich die Original Heiratsurkunde in auf der deutschen Botschaft in Ghana legalieren lassen muss. Jedoch macht die Botschaft dies prinzipiell nicht!!! Was also tun??? Wie soll ich denn dann bitte an eine Meldebescheinigung aus Deutschland kommen, in der als "verheiratet" eingetragen bin???

Lieben Gruß

mimishi





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Antwort #8 - 11.01.2016 um 13:25:26
 
mimishi schrieb am 11.01.2016 um 13:13:30:
Dort sagte man mir, dass ich die Original Heiratsurkunde in auf der deutschen Botschaft in Ghana legalieren lassen muss. Jedoch macht die Botschaft dies prinzipiell nicht!!! 

Das ist auch richtig, dass die Deutsche Botschaft keine Dokumente aus Ghana legalisiert. Da Ghana zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen gehört, werden die Urkunden von einem von der Botschaft beauftragten Vertrauensanwalt geprüft.
Das kostet ein paar hundert Euro und es dürfte wohl einige Monate dauern, bis das Prüfergebnis vorliegt.

Auszug aus dem Merkblatt der Deutschen Botschaft:

Zitat:
Vor Einleitung des Verfahrens wird immer eine Kostenübernahmezusage über den Höchstbetrag von 650 Euro benötigt.
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Antwort #9 - 11.01.2016 um 13:26:12
 
mimishi schrieb am 11.01.2016 um 13:13:30:
Schwieriger wird es mit dem A1 Zertifikat. Ich habe der guten Frau in der ABH versucht klar zu machen, dass zur Zeit der Eheschließung das Zertifikat noch gültig war und wir eben leider 8 Wochen auf den Termin auf der Botschaft warten mussten. Ihr Kommentar dazu war, Pech gehabt. Ich solle mich nun selber darum kümmern, ob die Botschaft bereit ist die Sprachkenntnisse meines Mannes zu überprüfen!! Sie meinte, nicht jede Botschaft würde das machen!! Habt ihr dazu eine Info! Müssen die das machen oder ist das eine reine Nettigkeit?? Mein Mann spricht mittlerweile wesentlich besser Deutsch als für das A1 gefordert wird. Er war nach Bestehen des A1 ja auch noch für drei Monate in Deutschland bei mir. Es geht ja eigentlich einfach nur darum, nicht bis zur nächsten Prüfung warten zu müssen und nochmal Geld bezahlen zu müssen!

Wie Petersburger schrieb, wird es in der Botschaft kurz überprüft.

mimishi schrieb am 11.01.2016 um 13:13:30:
Das Standesamt macht die nächsten Probleme. Dort sagte man mir, dass ich die Original Heiratsurkunde in auf der deutschen Botschaft in Ghana legalieren lassen muss. Jedoch macht die Botschaft dies prinzipiell nicht!!! Was also tun??? Wie soll ich denn dann bitte an eine Meldebescheinigung aus Deutschland kommen, in der als "verheiratet" eingetragen bin???

Wenn das FZF-Visum beantragt wird, werden alle Urkunden überprüft werden.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619670/Daten/6107041/Merkblatt_Gha...

Der Familienstand im Melderegister ist jetzt noch nicht relevant. Erst nach dem die Urkundenüberprüfung stattgefunden hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 11.01.2016 um 19:29:27
 
mimishi schrieb am 11.01.2016 um 13:13:30:
Sie meinte, nicht jede Botschaft würde das machen!!

Interessant zu lesen.

Aber egal: Die Plausibilitätsprüfung ist in der AVwV zum AufenthG vorgeschrieben und hat damit nichts mit Nettigkeit oder nicht zu tun.
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