@Wanida:
Völlig sinnlose Antwort, weil Du offenbar weder den Text des
TS gelesen hast, noch weißt, worum es geht.
Der
TS hat jedenfalls aus Deinem Beitrag gar keine Hilfe erhalten.
@TS
AufenthG § 18c
Zitat:(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden.
Der Abschluß muß also entweder über anabin.de als anerkannt/gleichwertig belegt werden oder durch eine individuelle Zeugnisanerkennung der ZAB.
Zum
LU:
Man kann sich auf viele Spiele einlassen. Neben-Kreditkarte zum Konto des Vaters gehört zu solchen Spielen.
Wenn kein Sperrkonto genutzt werden soll, ist das Vernünftigste ein eigenes Konto des Antragstellers in Euro mit dem BAFöG-Höchstsatz für sechs Monate.
Alles andere ist auch möglich, aber z.T. risikoreich (Kursschwankungen) oder mit reichlich zusätzlichen Dokumenten verbunden.
Ich argumentiere dann immer so: Unter erwachsenen Menschen sollte man die Lösung finden, die für alle Seiten am wenigsten Aufwand und Risiko bedeutet.
Hat der Vater genügend Geld auf dem Konto, dann kann man auch ein eigenes Konto einrichten und das Geld dorthin überweisen. Das kostet weniger Aufwand, als Verwandtschaftsnachweis und Erklärung des Vaters übersetzen zu lassen.
Hat er nicht genügend Geld - was soll der Gedanke dann?
Und in diesem Sinne weiter.
VE ist übrigens möglich und ersetzt dann alles Vorige. Kann allerdings zu der Frage führen, ob da nicht anderes im Vordergrund steht.
Chillkroete2k16 schrieb am 10.01.2016 um 13:52:33:Inwiefern muss der Bewerbungsporzess bei potentiellen Abreitgebern fortgeschritten sein?
Gar nicht.
Chillkroete2k16 schrieb am 10.01.2016 um 13:52:33:Sobald sie das Visum hat und nach Deutschland gezogen ist wie geht es weiter. Gesetzt dem Fall sie findet einen Job in Ihrem Fachgebiet, muss dieser Job dann wieder die Bruttogehaltsgrenze wie bei der blue card erreichen bzw gibt es hier andere Mindestgrenzen?
Findet sie eine Arbeitsstelle, dann beantragt sie die entsprechende
AE bei der
ABH in Deutschland nach den üblichen Kriterien. Also auch z.B. über Vorrangprüfung.
Chillkroete2k16 schrieb am 10.01.2016 um 13:52:33:Wie lange dauert es ca. von der Abgabe der Unterlagen bis zu einer Entscheideung (Erfahrungswerte)
Wenn der Antrag in Ordnung ist, also schlüssig und vernünftig belegt, dann bei uns drei Arbeitstage.
Kleiner Hinweis am Rande:
Auch wenn auf den Websites von Botschaft Moskau und den Generalkonsulaten auch teilweise anderes zu lesen ist: Es sollten alle Unterlagen ins Deutsche übersetzt werden.
Wir hatten schon in englisch geschriebene Motivationsbriefe, die mehr Ärger erzeugten als halfen - nach dem Prinzip: schlecht ins Englische übersetzt und noch schlechter von Deutschen verstanden.
Wenn ein in Russisch verfaßter Motivationsbrief vorliegt mit Übersetzung ins Deutsche, dann ist auch eine schlechte Übersetzung nicht schädlich: Man kann ja von Sprachkundigen ins Original schauen lassen.