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wer muss vom Wohnung ausziehen in Trennung (Gelesen: 3.244 mal)
mohagir
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03.01.2016 um 13:15:18
 
hallo,

wir sind verheiratet seit einem Jahr und leben in einer Mietwohnung.
damals meine Frau ist zu mir für zusammenleben umgezogen,anderseits haben wir  uns um die Mietvertrag nicht gekümmert,weil stehe ich ganz allein in Mietvertrag.
meine Frau hat nichts mitgebracht außer ihre Kleidung und ihre Privat Sachen.
wer muss die Wohnung verlassen bei der Trennung
vielen Danke für jede Antwort
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trixie
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Antwort #1 - 03.01.2016 um 13:23:42
 
Normalerweise hat der Mieter das Recht in der Wohnung zu bleiben. Durch die Eheschließung hat aber die Ehefrau auch ein Anrecht auf das Wohnen in der Wohnung. Wer nun im Fall einer Trennung und bei Uneinigkeit in der Wohnung bleiben darf, wird dann wohl das Familiengericht entscheiden.
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mohagir
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Antwort #2 - 03.01.2016 um 13:33:38
 
ich habe negativ Schufa,es ist schwer eine Mietwohnung zu finden ,im gegenteil meine Frau ist Schufa frei
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trixie
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Antwort #3 - 03.01.2016 um 13:36:24
 
Wie schon geschrieben, wird das Familiengericht prüfen, für wen es zumutbar erscheint, aus der Ehewohnung auszuziehen. Ob deine negative Schufa dann ein Vorteil für dich ist, keine Ahnung.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 03.01.2016 um 15:48:20
 
Hallo,

1) Du stehst allein im bestehenden Mietvertrag.
2) Nur Du bist für den Vermieter Vertragspartner.
3) Auch ein Gericht kann nicht frei über das Eigentum von Wohnungsbesitzern verfügen.
4) Auch ein Gericht kann einen Vemieter grundsätzlich nicht zwingen, mit einer dritten Person einen Mietvertrag neu abzuchließen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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trixie
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Antwort #5 - 03.01.2016 um 19:40:39
 
@T.P.2013

Würde man deine Antworten konsequent betrachten, dann ist der zuziehende Ehegatte immer auf das Gnadenwohl seines bereits in der Wohnung lebenden Ehepartner ausgeliefert.

Passt es dem Ehemann nicht mehr in den Kram, dass seine Frau dort wohnt, könnte er sie von heute auf morgen aus der Wohnung werfen, bzw. das Schloss ausbauen.

Das ist aber nicht möglich. Die Ehefrau hat sehr wohl einen Anspruch in der Wohnung zu wohnen.

Ein Gericht kann sehr wohl einen Ehemann aus der Wohnung "werfen", wenn dies zum Schutz der Ehefrau dienlich ist.

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_02_04.html

http://www.anwalt27.de/familienrecht.html


Zitat:

Wer darf nach der Trennung in der Wohnung bleiben?


Grundsätzlich hat jeder der beiden Ehepartner das gleiche Recht, in der (bisherigen) gemeinsamen Wohnung zu bleiben. Aus diesem Grund darf auch keiner der beiden den anderen einfach „rauswerfen“, selbst dann nicht, wenn er Alleinmieter oder Alleineigentümer der Wohnung ist


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« Zuletzt geändert: 03.01.2016 um 19:53:45 von trixie »  
 
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lottchen
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Antwort #6 - 03.01.2016 um 23:44:36
 
Es MUSS gar niemand aus der Wohnung ausziehen, wenn sich ein (Ehe)Paar trennt. Man KANN auch in einer gemeinsamen Wohnung "getrennt von Tisch und Bett" leben, somit die Voraussetzung erfüllen, dass das Trennungsjahr beginnt und man sich nach dessen Ablauf scheiden lassen.

Gibt es Streit zwischen dem Noch-Ehepaar? Gewalt / Bedrohung? Gibt es Kinder?
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Antwort #7 - 04.01.2016 um 02:00:52
 
trixie schrieb am 03.01.2016 um 19:40:39:
Das ist aber nicht möglich. Die Ehefrau hat sehr wohl einen Anspruch in der Wohnung zu wohnen.

Ein Gericht kann sehr wohl einen Ehemann aus der Wohnung "werfen", wenn dies zum Schutz der Ehefrau dienlich ist.

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_02_04.html

http://www.anwalt27.de/familienrecht.html


Du hattest mir mal vorgeworfen, dass ich die, sinngemäß, Einzelmeinung eines Anwalts als Argument nehmen würde.
Nun machst Du es selbst. Verlink doch mal gesetzliche Grundlagen oder bestandkräftige Urteile, die Deine Meinung als grundsätzliche Verfahrensweise stützen. Abgesehen davon:

Dein erster Link zu dieser Problematik - ein Ehepartner als Mieter, der andere nicht, Ehepartner trennen sich - genau 0 Aussagekraft, wenn Du mal genau liest.

Deine zweiter Link beschreibt Sonderfälle, z.B. Gewalt in der Ehe + starkes Gefälle im Grad der Bedürftigkeit.
In solchen, eng begrenzten, Ausnahmen kann sicherlich von der Regel abgewichen werden. Ich hatte nicht umsonst das gerne überlesene Wörtchen "grundsätzlich" etc. eingefügt.
Es bleibt aber m.K.n. eine seltene Ausnahme, von der ich nach dem geschilderten Sachverhalt des TE nicht ausgehe...
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Antwort #8 - 04.01.2016 um 05:16:55
 
mohagir schrieb am 03.01.2016 um 13:15:18:
wer muss die Wohnung verlassen bei der Trennung


Das kommt  darauf an. Erst mal muss keiner , da deine Frau durch die Eheschließung das Recht erworben hat in deiner Wohnung zu leben (Pflicht zum gegenseitigen Unterhalt in der Ehe).

Also so einfach mal vor die  Tür setzen geht nicht.

Also einigt man sich am besten gütlich wie es nun weitrgeht. Der Leistungsstärkere Ehepartner wird dann wahrscheinlich Trennungsunterhalt zahlen müssen, wenn der andere Ehepartner auszieht.
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Mick
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Antwort #9 - 04.01.2016 um 06:44:16
 
Mal wieder ein Beispiel dazu, wie man einen Thread unnötig
zerreden kann...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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