Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Nationales Visum / Fahrt nach Schweden / Asylantrag (Gelesen: 5.972 mal)
Themen Beschreibung: Abschiebung aus Schweden nach D?
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.778

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nationales Visum / Fahrt nach Schweden / Asylantrag
Antwort #15 - 31.12.2015 um 10:16:45
 
trixie schrieb am 30.12.2015 um 21:52:52:
Möchte nicht wissen, welches Szenario passiert, wenn der Eingeladene nachweislich innerhalb der Visumsgültigkeit ins Schengenausland geht, dann wieder nach Deutschland kommt und Asyl beantragt. Die VE gebende Firma hat ganz klar geschrieben, wie lange sie die Finanzierung des LU übernimmt und so wurde das auch akzeptiert, wenn das Visum erteilt wird 


Dieses Thema wurde schon einmal im Board diskutiert.
"Ausreise" meint in diesem Sinne wohl die endgültige (dauerhafte) Ausreise, also ohne Wiederkehr in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Ausreise.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies der Punkt ist, über den vor Gerichten gelegentlich gestritten wird.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.398

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nationales Visum / Fahrt nach Schweden / Asylantrag
Antwort #16 - 31.12.2015 um 11:26:44
 
trixie schrieb am 30.12.2015 um 19:00:18:
@Petersburger

Du magst Recht haben, mit deiner Anmerkung.

Es wird hier im Forum - speziell beim Visum zur FZF - immer geschrieben, dass diese nur bis zur Eheschließung benötigt wird, bzw. gültig ist. 

Da siehst man sehr schön, wie ungenaue Formulierungen - denen nicht widersprochen wird - zu richtig falschen umgedeutet werden können.

Bei Visa zur Eheschließung ist eine VE im Grunde genau so nötig oder eben auch unnötig wie bei einem Schengenvisum.

Hier geht es im Besonderen um die Kosten der Durchsetzung der Ausreise. Kurz nach der Eheschließung - also im Regelfall - ist die Durchsetzung der Ausreise widersinnig oder gar unmöglich.
Widersinnig, weil ohne neue Umstände (!) dann bereits die Zustimmung zur Visumerteilung widersinnig war. Unmöglich wg. Art. 6 GG.

Vor der Einführung der eAT war es auch ebenso grundsätzlich möglich, die AE am Tag der Eheschließung zu erhalten - und Deine Frage nach der Regreßpflicht eine akademische.
Dafür dürfen wir uns dann heute streiten, wann die AE wirksam bekanntgegeben ist - durch Aushändigung des eAT oder bereits durch eine Bescheinigung der ABH.

Da es mangels vorliegender Fälle nicht übertrieben sinnvoll ist, jedesmal der ungenauen Formulierung "nur bis zur Eheschließung" zu widersprechen ...

... findet sich dann jemand, der das umformuliert zu "bis der Anspruch auf eine AE gegeben ist."

Für das Umformulieren auch einer völlig korrekten Formulierung gibt es i.d.R. keinen Anlaß, kann aber zu bösen Folgen führen, wenn dann in Grenzfällen Straftaten entstehen.

Hier ist eine nicht korrekte Formulierung umformuliert worden.
Das Ergebnis ist völlig falsch.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nationales Visum / Fahrt nach Schweden / Asylantrag
Antwort #17 - 31.12.2015 um 11:39:09
 
Petersburger schrieb am 31.12.2015 um 11:26:44:
Widersinnig, weil ohne neue Umstände (!) dann bereits die Zustimmung zur Visumerteilung widersinnig war. Unmöglich wg. Art. 6 GG.

So ganz widersinnig ist es wohl nicht, gibt die ABH dem Antragsteller eine Liste in die Hand, die für die AE Erteilung nötig ist. Sofern die geforderten Unterlagen nicht beigebracht werden, wird die ABH den Antrag erst einmal auf die Seite legen, dann ablehnen, wenn die Unterlagen nicht gebracht werden und wenn die Gebühr für den eAT nicht bezahlt wird, wird dieser wohl auch nicht ausgehändigt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.398

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nationales Visum / Fahrt nach Schweden / Asylantrag
Antwort #18 - 31.12.2015 um 16:32:04
 
Und wenn jemand unbedingt das letzte Wort haben muß, dann überliest er auch  "ohne neue Umstände (!)".

An neuen Unterlagen dürfte lediglich die Heiratsurkunde erforderlich sein. Und es ist doch wohl sonnenklar, daß fehlende Mitwirkung ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema