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Visa für Hochzeit in Deutschland (Gelesen: 7.089 mal)
Themen Beschreibung: Visa für Hochzeit in Deutschland
Aneliner
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02.12.2015 um 18:45:35
 
Hallo,
im Mai 2016 werde ich meine chinesische Verlobte in Deutschland heiraten. Die notwendigen Papiere haben wir beim Standesamt abgegeben und diese befinden sich nun beim (Oberlandes?)gericht in Stuttgart. Nach Aussage der Standesbeamtin sollte es jedoch keine Probleme geben. Smiley

Zur Hochzeit würden wir gerne auch Ihre Familie nach Deutschland für 2-3 Wochen einladen: Wahrscheinlich die Eltern, den Bruder mit Frau und deren Sohn. Eventuell noch einen Onkel. Ich hatte mir das "Merkblatt für die Beantragung eines Schengen Visums für Besuch von Familienangehörigen / Bekannten" der Botschaft ausgedruckt und hätte folgende Fragen:

- Jede Person stellt wahrscheinlich einen eigenen Visumsantrag

- Ich würde für jede Person ein Einladungsschreiben erstellen, die Situation mit der Hochzeit schildern und auch eine Bestätigung vom Standesamt über die anstehende Hochzeit beifügen. Das Schreiben würden meine Verlobte und ich unterschreiben.

- Wir würden entsprechende Verpflichtungserklärungen bei der Ausländerbehörde beantragen. Ist für die Verpflichtungserklärung nur  das derzeitige Einkommen, oder auch Erspartes relevant?

- Nachweis der Beziehung des Antragsstellers zum Gastgeber: Sind die Heiratsdokumente hier ausreichend oder sind "Notariell beglaubigter Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, überbeglaubigt durch das chinesische Außenministerium" notwendig?? Dies würde eine Reise nach Peking vor der Visabeantragung erfordern...

- Sind für den 4 jährigen Sohn des Bruders weitere Dokumente notwendig?? In dem pdf steht etwas von:
   ==> Medizinische Geburtsurkunde (notariell beglaubigt und überbeglaubigt durch das chinesische Außenministerium
   ==> Schülerausweis
(Original + 1 Kopie)
  ==> Begleitschreiben der Schule

- Mein zukünftiger Schwiegervater hat keine feste Anstellung, sondern arbeitet als Immobilienverkäufer ohne feste Anstellung. Gemäß dem Punkt 16 ("nicht-erwerbstätige oder freiberufliche Antragsteller") wird in diesem Fall ein formloses
Erklärungsschreiben von ihm benötigt. Der Bruder arbeitet als Polizist und der Onkel hat eine sehr kleine eigene Fabrik. Könnten diese Umstände Probleme bereiten??

Alle waren noch nie Deutschland. Da die Anreise zur Visabeantragung von Qingdao nach Peking auch etwas aufwändiger ist, würde ich gerne vorab eure Einschätzung wissen und keine Anfängerfehler begehen...

Danke und Gruß
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Antwort #1 - 02.12.2015 um 19:05:49
 
Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 18:45:35:
- Jede Person stellt wahrscheinlich einen eigenen Visumsantrag


Ja

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 18:45:35:
- Ich würde für jede Person ein Einladungsschreiben erstellen, die Situation mit der Hochzeit schildern und auch eine Bestätigung vom Standesamt über die anstehende Hochzeit beifügen. Das Schreiben würden meine Verlobte und ich unterschreiben


Ok

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 18:45:35:
- Wir würden entsprechende Verpflichtungserklärungen bei der Ausländerbehörde beantragen. Ist für die Verpflichtungserklärung nurdas derzeitige Einkommen, oder auch Erspartes relevant?


I.d.R. nur Einkommen, denn Vermögen kann man ausgeben, transferieren usw. Möglicherweise lässt sich deine ABH auf ein "Sperrkonto" ein...

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 18:45:35:
Nachweis der Beziehung des Antragsstellers zum Gastgeber: Sind die Heiratsdokumente hier ausreichend oder sind "Notariell beglaubigter Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, überbeglaubigt durch das chinesische Außenministerium" notwendig?? Dies würde eine Reise nach Peking vor der Visabeantragung erfordern...


Vermutlich mussten Geburtsurkunden beschafft werden

Das Hauptproblem dürfte der Nachweis der Rückkehrwilligkeit und die VE bei so vielen Personen werden
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Antwort #2 - 02.12.2015 um 19:21:24
 
Sind die Angehörigen deiner Verlobten alle mittellos?  Weil wenn nicht kann die Erteilung der Verpflichtungserklärung unnötig sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 02.12.2015 um 19:31:27
 
was ist denn "mittellos" konkret??

Die Eltern haben eine eigene Wohnung, eigenes Auto und sind gefühlsmäßig nicht arm aber auch nicht reich. Es besteht halt kein klassisches Arbeitsverhältnis im deutschen Sinne.

Der Bruder ist wie gesagt Polizist und die Frau hat eine Festanstellung. Ich denke da sollten die Auszüge des Gehaltskontos ausreichen.

Den Onkel würde ich gefühlsmäßig dem besseren Mittelstand zuordnen. 

Alles wie gesagt subjektive Einschätzungen...

Hat es einen Nachteil, wenn ich einfach versuche für alle eine VE zu bekommen?? Ist es besser für die Visumserteilung, wenn über die Kontoauszüge eine ausreichende Liquidität der Angehörigen hervorgeht?
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Antwort #4 - 02.12.2015 um 19:37:19
 
Die Frage ist wie lange die Familie bleiben will. Irgendwo hab ich gelesen das pro Person und Tag 50 € veranschlagt werden. Also wenn die 5 köpfige Familie 5 Tage bleibt, dann sollten 1500€ Ersparnisse vorhanden sein.
Natürlich Reisekrankenversicherung nicht vergessen.

Wichtiger als die VE ist nunmal die Rückkehrbereitschaft.
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Antwort #5 - 02.12.2015 um 19:38:46
 
Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 19:31:27:
Hat es einen Nachteil, wenn ich einfach versuche für alle eine VE zu bekommen?


Wenn du genug verdienst nicht...bei so vielen Personen könnte schon ein knapp 5 stelliges Monatseinkommen nötig sein Cool

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 19:31:27:
was ist denn "mittellos" konkret?? 


Könnten sie sich alleine eine solche Reise, inklusive aller Kosten leisten?

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 19:31:27:
Ist es besser für die Visumserteilung, wenn über die Kontoauszüge eine ausreichende Liquidität der Angehörigen hervorgeht? 


Kommt halt auf deine Einkommens und Lebensbedingungen an
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Antwort #6 - 02.12.2015 um 19:47:11
 
1500€ Ersparnisse pro Person pro 5 Tage  => Die VE sollten in dem Fall machbar sein.

Folgende Rückkehrbereitschaften fallen mir spontan ein:

Onkel:
- Frau und Kind werden nicht mit nach Deutschland verreisen, Betrieb/Fabrik in China

Eltern:
- Mutter und Vater väterlicherseits werden von den Eltern betreut.
- Keine Deutschkenntnisse, keine Englischkenntnisse
- Wohneigentum in China vorhanden

Bruder + Frau + Sohn:
- Wohneigentum in China vorhanden
- Sohn geht zur Schule
- Keine Deutschkenntnisse, keine Englischkenntnisse
- Bruder arbeitet als Polizist, Frau hat eine Anstellung

Reicht das bereits aus?? Oder wäre es besser, wenn bspw. der Bruder oder dessen Frau in China bleiben (Rückkehrgrund)?? Werden entweder alle oder gar keine Visa ausgestellt??

Danke und Gruß
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Antwort #7 - 02.12.2015 um 19:55:36
 
Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 19:47:11:
Die VE sollten in dem Fall machbar sein.


Gut, wenn du entsprechend Verdienst....ich hoffe, du meisnt nicht die 1.500 €

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 19:47:11:
Onkel:
- Frau und Kind werden nicht mit nach Deutschland verreisen, Betrieb/Fabrik in China


Hört sich nicht so schecht an

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 19:47:11:
Eltern:
- Mutter und Vater väterlicherseits werden von den Eltern betreut.
- Keine Deutschkenntnisse, keine Englischkenntnisse
- Wohneigentum in China vorhanden

Bruder + Frau + Sohn:
- Wohneigentum in China vorhanden
- Sohn geht zur Schule
- Keine Deutschkenntnisse, keine Englischkenntnisse
- Bruder arbeitet als Polizist, Frau hat eine Anstellung

Reicht das bereits aus??


Kann reichen....aber momentan kommen Massenweise Mensche die weder Deutsch / Englisch können und wollen auch nicht mehr gehen  Augenrollen Man muss es probieren...50 : 50 würde ich sagen

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 19:47:11:
Oder wäre es besser, wenn bspw. der Bruder oder dessen Frau in China bleiben (Rückkehrgrund)??

Auch möglich

Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 19:47:11:
Werden entweder alle oder gar keine Visa ausgestellt??


Da jeder ein eigenes Visum stellt, könnten möglicherweise auch verschiedene Entscheidungen dabei rauskommen. Denn jede Rückkehrbereitschaft wird einzeln betrachtet!
Mein persönlicher Eindruck wäre etwas sensibel, wenn nahezu eine ganze Familie nach Deutschland will...ein Untertauchen wäre dann deutlich einfacher...man ist ja zusammen  Cool
Aber das ist nur meine persönliche Empfindung

Mir würde sich die Frage aufdrängen, warum man nicht in China heiratet, wenn man die "ganze" chinesische Familie dabei haben will
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Antwort #8 - 02.12.2015 um 19:56:25
 
Nicht du sollst diese Ersparnisse nachweisen, sondern die Familienangehörigen deiner Frau. Wo auch nachvollziehbar ist, dass diese aus ihrem Einkommen diese Summe angespart haben. Mit 1500€ Ersparnissen kriegst du keine positive Verpflichtungserklärung.

Da jeder einen Visaantrag stellt, können auch alle Anträge separat beschieden werden. Wenn bspw. die Eltern uNd Bruder akzeptiert werden und der Onkel nicht, dann passt es doch auch.

Sprachkenntnisse sind kein Rückkehrgrund.

Je kürzer der beantragte Zeitraum ist, und die Dauer auch entsprechend begründet ist, erhöht die Akzeptanz. Wenn der Onkel als Polizist nur 3 Tage Urlaub kriegt und darum auch 3 Tage beantragt und nicht 90 Tage.
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Antwort #9 - 02.12.2015 um 20:38:41
 
deerhunter schrieb am 02.12.2015 um 19:55:36:
Gut, wenn du entsprechend Verdienst....ich hoffe, du meisnt nicht die 1.500 €


Ich werde die VE einfach beantragen, nach den Schilderungen sollte das für alle 5 Personen finanziell machbar sein. Zusätzlich würde jeder Auszüge seines Gehaltskontos beilegen.

Aras schrieb am 02.12.2015 um 19:56:25:
Je kürzer der beantragte Zeitraum ist, und die Dauer auch entsprechend begründet ist, erhöht die Akzeptanz.


Wären denn 15 Tage Visum für eine Hochzeit bereits unglaubwürdig?? Wir würden halt noch gerne unsere jetzige Wohnumgebung zeigen...

deerhunter schrieb am 02.12.2015 um 19:55:36:
Mir würde sich die Frage aufdrängen, warum man nicht in China heiratet, wenn man die "ganze" chinesische Familie dabei haben will 


5 von 60 Personen aus China,, alle anderen aus Deutschland/Europa...

Was sind denn bessere Rückkehrgründe?? Gibt es auch Rückkehrgründe, die man sich in der verbleibenden Zeit noch erarbeiten könnte?? Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizufügen nehme ich an?

Ist eine Kopie der Geburtszertifikate und Überbeglaubigung vom Außenministerium notwendig? Bei einer Heirat gibt es keine Vereinfachungen?
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Antwort #10 - 02.12.2015 um 21:08:37
 
Naja wie gesagt: Ersparnisse der Familienangehörigen und nicht deine. Sonst wird es keine VE geben...

Theoretisch sollte ja die Geburtsurkunde deiner Verlobten ja für die Mutter und den Vater ausreichen. Aber wer weiss... Wahrscheinlich sind die Visaantragsstellen ganz stur und verlangen das ganze nach Schema F.

15 Tage gehen. Frag lieber wieviel Urlaub deine Schwiegereltern habe.
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Antwort #11 - 02.12.2015 um 21:25:51
 
Ist eine VE nicht eine Erklärung meinerseits, dass ich für etwaige Kosten der chinesischen Angehörigen aufkomme?? Ich hätte gedacht meine Ersparnisse würden dazu als eine Art Bürgschaft benötigt???
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Antwort #12 - 02.12.2015 um 21:34:27
 
Aneliner schrieb am 02.12.2015 um 21:25:51:
Ist eine VE nicht eine Erklärung meinerseits, dass ich für etwaige Kosten der chinesischen Angehörigen aufkomme?

Ja. Aber der Staat akzeptiert nicht jede Erklärung als ausreichend sondern bewertet diese. Und wenn du 5 Verpflichtungserklären abgeben solltest, dann wird man das schon in Frage stellen ob du überhaupt genug Einkommen hast. Wahrscheinlich nicht.

1500 € sollen die Chinesen haben und nicht du. Wenn diese keine Ersparnisse haben und sich keine Reise leisten können, dann ist natürlich fraglich ob diese überhaupt anreisen können. Wenn diese 5 Personen 15 Tage bleiben wollen, dann braucht es halt 3750 €.

http://vv.potsdam.de/vv/Merkblatt_Verpflichtungserklaerung_v_Bund_in_Deutsch.pdf
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Antwort #13 - 03.12.2015 um 09:14:27
 
Schau doch mal, was auf der Website Deiner Stadt / Deines Landkreises zum Thema Verpflichtungserklärung steht. Das handhabt jede Gemeinde etwas anders. Bei mir zum Beispiel musste ich vor einigen Jahren den doppelten HartzIV-Satz+meine Warmmiete netto verdienen um eine Verpflichtungserklärung für eine Person abgeben zu dürfen. Also ca. 1.500€. Für eine Person. Du willst 5 Personen einladen. Da würde ich auf ca. 5.000€ monatliches Nettoeinkommen tippen, was erwartet wird (falls Du Wohnung/Haus hast, wo alle Unterkommen können). Hast Du das? Bei manchen Städten kann man auch ein Sperrkonto einrichten wenn das Einkommen nicht reicht. Ein paar tausend Euro pro Person. Andere Städte akzeptieren keine Sperrkonten. Du musst Dich erst mal erkundigen, wie das bei Dir gehandhabt wird.

Wer bezahlt eigentlich die Flüge und den Aufenthalt hier letztendlich? Die Chinesen selber? Wo werden sie wohnen? Bei Dir? Hotel?
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Antwort #14 - 03.12.2015 um 17:55:40
 
Verpflichtungserklärungen sollte klappen, wurde auf der städtischen Internetseite fündig Smiley

lottchen schrieb am 03.12.2015 um 09:14:27:
Wer bezahlt eigentlich die Flüge und den Aufenthalt hier letztendlich? Die Chinesen selber? Wo werden sie wohnen? Bei Dir? Hotel? 

=> Die Kosten werden wir übernehmen

Die Rückkehrgründe formuliere ich in das Einladungsschreiben oder die Angehörigen in das "formlose Erklärungsschreiben" (Punkt 16)? Kann das Schreiben auf chinesisch verfasst sein? Wie wird die Pflege von Angehörigen nachgewiesen??
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