Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien (Gelesen: 1.761 mal)
Sc
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 177

Holzkirchen, Bayern, Germany
Holzkirchen
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
01.12.2015 um 21:53:07
 
Können Bosnische Staatsbürger die in Kroatien eine Aufenthalsgenehmigung (Ausgestellt am 28.08.2013 gültig bis 27.07.2018) besitzrn eine Arbeit in BRD aufnehmen bzw. gibt es hoffung dafür das Sie das Aufenthalstitel in Deutschland umschreiben?
Wenn ja wie ist da der Ablauf?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Antwort #1 - 01.12.2015 um 23:18:35
 
Bosnische Staatsbürger brauchen mMn dazu ein sog. Arbeitsvisum gem. §18 AufenthG
dabei ist die kürzliche Neufassung des § 26 Abs. 2 BeschV http://www.buzer.de/gesetz/10683/a181638.htm zu beachten
Zitat:
(2) 1Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden...

es ist ein Arbeitsplatz (Arbeitsvertrag) UND die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um die sich der Arbeitgeber kümmern sollte.
Der AT in Kroatien hat dabei keine Bedeutung.
Lese das Merkblatt zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/1680530/Daten/6036219/National_Erwerb.p...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 01.12.2015 um 23:33:30 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Nature
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Antwort #2 - 02.12.2015 um 14:13:13
 
Sollte es sich bei dem kroatischen AT um eine sog “Osaba s Dugotrajnim Boravistem-EU” Karte handeln, also ein unbefristetes Recht könnten die Erteilung der AE nach § 38a AufenthG in Frage kommen (sofern u.a. der LU gesichert ist).

Dann wäre auch kein Visumsverfahren nötig und der AT kann in Deutschland beantragt werden (während des Besuchsaufenthalts).

Da der TS aber bereits gesagt hat, dass die kroatische AE befristet ist wird die Person ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft in Bosnien beantragen müssen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Antwort #3 - 02.12.2015 um 19:30:38
 
Nature schrieb am 02.12.2015 um 14:13:13:
wird die Person ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft in Bosnien beantragen müssen.

NEIN, ER kann das nationale Visum Kat. D mMn AUCH bei einer deutschen AV in Kroatien (Ort seines Wohnsitzes) beantragen
gem. Visa-Kodex Art.6 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32009R0810&from=DE
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Nature
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 81
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Antwort #4 - 02.12.2015 um 20:19:23
 
HeFi schrieb am 02.12.2015 um 19:30:38:
NEIN, ER kann das nationale Visum Kat. D mMn AUCH bei einer deutschen AV in Kroatien (Ort seines Wohnsitzes) beantragen
gem. Visa-Kodex Art.6 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32009R0810&from=DE


Kann er auch ja.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sc
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 177

Holzkirchen, Bayern, Germany
Holzkirchen
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Antwort #5 - 03.12.2015 um 23:05:48
 
danke an alle für die zahlreichen Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema