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Aufenthalt im Ausland - Bewährungsauflagen erfüllen (Gelesen: 2.627 mal)
hamzacimic
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17.11.2015 um 12:56:28
 
Hallo an alle .ich wurde im jahre 2006 in die türkei abgescoben die einreissperre würde aufgehoben im jahre 2014 bin ich mit einem italya visum eingereist ich habe mich wegen meine rest straffe gestelt das landgericht hat beschlossen mich auf bewerung raus zur lassen ich habe bäwerung bekommen aber die abh hat mir keinen aufenthalt gegeben habe mir ein ticket geholt bin nach türkei geflogen ich habe bewerungs auflagen die ich erfüllen muss in deutschland und möchte die auflagen in deutschland erfüllen kann bitte um einen rat DANKE


Daddys' Änderung:
Eigene Frage = eigener Thread... Und dein identisches Doppelpost im gleichen Thread habe ich mal gelöscht.
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« Zuletzt geändert: 17.11.2015 um 13:30:13 von Daddy »  
 
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Vinzent2m
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Antwort #1 - 17.11.2015 um 13:15:19
 
hamzacimic schrieb am 17.11.2015 um 13:01:27:
ich habe bewerungs auflagen die ich erfüllen muss in deutschland und möchte die auflagen in deutschland erfüllen kann bitte um einen rat

Dann solltest Du Dich mit dem zuständigen Mitarbeiter der Bewährungshilfe in Verbindung setzen.
Ganz wichtig ist es, dass die Bewährungshilfe Deinen aktuellen Wohnort / Anschrift kennt.
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hamzacimic
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Antwort #2 - 17.11.2015 um 13:20:37
 
Hallo vinzent das habe ich schon nur die auflagen kann ich nicht von hir nachkommen ich möchte die auflagen in deutschland nach kommen ich habe den urteil von landgericht das ich die auflagen nachkommen muss wo muss ich den antrag stellen das ich meine auflagen in deutschland erfüllen will danke
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Antwort #3 - 17.11.2015 um 13:30:52
 
wenn die Ausländerbehörde Dir keine Aufenthaltserlaubnis erteilt und Du von daher die Bewährungsauflagen (teilweise) nicht erfüllen kannst, dann solltest Du dies (um einen Bewährungswiderruf zu verhindern) so der Bewährungshilfe schriftlich mitteilen.
Aber die Bewährungsauflagen, werden m. E. für die Ausländerbehörde keinen Grund darstellen, die Entscheidung zu ändern.
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hamzacimic
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Antwort #4 - 17.11.2015 um 13:33:44
 
Ich ruffe jeden monat mein bäwerungshelfer an und rede mit ihn.landgericht hat ein beschluss gegeben 3 jahre bäwerung sollte ich in die euräpeischegeri hthof doe sache geben weil ich möchte nich das die bäwerungs wideruf gibt
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Vinzent2m
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Antwort #5 - 17.11.2015 um 15:38:11
 
hamzacimic schrieb am 17.11.2015 um 13:33:44:
sollte ich in die euräpeischegeri hthof doe sache geben weil ich möchte nich das die bäwerungs wideruf gibt 

Ich kann momentan nicht erkennen, warum es zu einem Bewährungswiderruf kommen soll.
Wenn im Bewährungsbeschluss z. B. steht, dass Du Dir eine Arbeit in Deutschland suchen sollst, Dir dies aber mangels der Aufenthaltserlaubnis unverschuldet nicht möglich ist, dürfte es m. E. auch nicht zum Bewährungswiderruf kommen.
Aber nochmal der Adressat Deiner Fragen sollte der Bewährungshelfer sein.
Frag ihn doch einfach, ob er die Gefahr des Widerrufs sieht.
Sollte es wirklich dazu kommen, kannst Du (aber erst dann) dagegen Rechtsmittel einlegen.
Dafür ist aber nicht der Europäische Gerichtshof zuständig.
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reinhard
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Antwort #6 - 17.11.2015 um 16:15:05
 
Ich denke, Dein Hauptproblem ist, dass Du keinen Zweck für den Aufenthalt hier angeben kannst.

Wenn Du mit einem italienischen Visum gekommen bist, was das ein Besuchsvisum für eine bestimmte Zeit. Die ist wegen der Haft verlängert worden, aber natürlich musst Du dann wieder einreisen.

Gibt es denn einen Grund, der auch im Aufenthaltsrecht steht, um in Deutschland zu leben?
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