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Duldung Mazedonische Familie (Gelesen: 3.240 mal)
Coral
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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17.11.2015 um 10:01:41
 
Guten Morgen und vielen Dank für die Aufnahme in das Forum!

Ich weiß, dass ähnliche Themen auch schon behandelt wurden, dennoch mein Fall:

Ich betreue eine mazedonische Familie, die seit 1,5 Jahren hier in Deutschland ist. Jetzt schon zum zweiten Mal, dazu gesagt. Beim ersten Mal gingen sie freiwillig zurück, dann kamen sie ein Jahr später wieder. Letzten Dezember wurde ihr drittes Kind hier geboren. Nun haben sie auch Angst vor Abschiebung und würden auch freiwillig zurückgehen. Aber als Roma haben sie ja offenbar so gar keine Chance wieder Fuß zu fassen in Mazedonien. Es sei denn, es gäbe Rückkehr-Hilfen.
Mir tut das so leid, die Kinder haben sich hier schon gut eingelebt, in Schule und Kindergarten integriert. Die Eltern würden gerne arbeiten. Der Vater hat auch ein Papier vom Ausländeramt bekommen, dass er arbeiten darf.

Könnte er denn eine ganze Stelle antreten oder nur teilweise?
Was wäre, wenn sie sich selbst versorgen könnten?

Erschwerend kommt hinzu, dass dem Vater bei Rückkehr eine Strafe droht. Er war dort schon einmal im Gefängnis nachdem er das letzte Mal aus Deutschland zurückkam und wurde dort nach seinen Aussagen geschlagen. Außerdem erwartet ihn dort noch eine Geldstrafe von 1.200 € aus einem Gerichtsverfahren. Das Geld haben sie auch nicht. die Eltern sind außerdem nicht verheiratet. Sie haben dort auch keine Familien mehr, keine Wohnung, keine Arbeit und keinerlei Unterstützung.

Gibt es eine Möglichkeit, die Abschiebung zu verhindern?
Bekommen sie eine Frist oder wird jetzt bereits ohne Vorankündigung abgeschoben?

Davor haben sie große Angst und möchten das ihren Kindern nicht zumuten.  weinend

Danke für Eure Antworten!

LG
Coral  Smiley




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Aras
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Antwort #1 - 17.11.2015 um 10:34:41
 
Ich sehe ehrlich gesagt ohne Ausreise keine Bleibeperspektive. Haben sie Asyl beantragt? Es gibt nur eine Möglichkeit: mit einem Jobangebot gemäß §26 BeschV in ihrem Herkunftsland das entsprechende Visum beantragen.

http://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/index.html#BJNR149910013BJNE003000...

Und daa alles schnell machen und im Vernehmen mit der Ausländerbehörde, damit diese die unverzügliche Ausreise
Feststellen.


Zumindest kann der Vater erstmal kommen und arbeiten. Wenn er genug verdient kann dann auch die Familie nachziehen. Wenn die Frau auch einen Jobangebot hat und auch arbeitet dann sollte es klappen.

Auf der Sozialleistungsschiene wird es nicht klappen.

Zu dem Rest sage ich mal nix....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Coral
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 17.11.2015 um 10:59:39
 
Ja, sie haben Asyl beantragt, gelten aber als Wirtschaftsflüchtlinge und bekommen auch weniger Geld als die anderen.

Versteh ich deine Antwort richtig: Sie sollen kein "Rückkehr-Programm" machen? Es gibt doch solche Organisationen, die Unterstützung anbieten. Sollen sie das nicht in Anspruch nehmen?
hä?
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 17.11.2015 um 11:20:20
 
Der Kollege Aras hat es schon richtig angesprochen.

Bleibeperspektive gibt es keine.

Die Familie sollte mit GÜB so schnell wie möglich freiwillig ausreisen und vorher die Asylanträge zurücknehmen und auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten.

Es gibt für Rückkehrer die Möglichkeit Rückkehrhilfe in Form des REAG/GARP Programm von IOM zu beantrage. Dies muss normal über das zuständige Kreissozialamt erfolgen bzw. von dort wo die Asylbewerberleistungen herkommen.

Sollten die Anträge bewilligt werden, werden meines Wissens die Tickets bezahlt und die Rückreise organisiert. Ob da dann noch was übrig bleibt um im Heimatland in den ersten Tagen Fuß zu fassen kann ich nicht sagen.

Wenn er oder die Familie dauerhaft nach Deutschland will dann geht das nur über das Visaverfahren. Dazu bedarf es dann aber eines Aufenthaltszwecks..
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Coral
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 17.11.2015 um 11:49:00
 
Danke für die Auskunft. 

Das sieht ja dann nicht rosig aus Traurig



LG
Coral
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Aras
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Antwort #5 - 17.11.2015 um 12:01:20
 
Auf der anderen Seite droht akut die Abschiebung, 1 Jahr Einreisesperre und keine Möglichkeit für ein Arbeitsvisum.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 17.11.2015 um 13:28:09
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #7 - 17.11.2015 um 13:59:22
 
Aras schrieb am 17.11.2015 um 12:01:20:
Auf der anderen Seite droht akut die Abschiebung, 1 Jahr Einreisesperre und keine Möglichkeit für ein Arbeitsvisum.


Bei abgelehnten Asylbewerbern beträgt nach den neuesten Änderungen die Sperrwirkung die vom BAMF verhängt wird 30 Monate (zumindest bei OU Ablehnungen) wenn ich das richtig gesehen hab.

Davor waren es 2 Jahre ab Abschiebung.

Im Endeffekt auch egal. Die freiwillige Ausreise ist hier wohl die einzige Alternative.
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