Kuckuck schrieb am 03.11.2015 um 19:24:12:Ob eine aus Versehen vergessene Anzeige zur späteren Rücknahme der Einbürgerung führen kann, weiß ich nicht - den Antrag hast Du ja mit richtigen Angaben gemacht.
Kuckuck schrieb am 03.11.2015 um 19:24:12:Ob man mit dem geringen Restrisiko leben will, dass das ganze später doch irgendwann auffliegt und die Behörden sich die Mühe machen, die Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen, muss man wohl selbst entscheiden.
Solche Äußerungen sollten mit größter Vorsicht genossen werden. (Mich wundert, dass diese hier von Seitern der Administration unkommentiert stehenbleiben.)
Wenn Du falsche Angaben machst - und eine solche Veränderung vergisst man nicht "aus Versehen"!! - dann machst Du Dich strafbar. Und sei sicher: Es kommt raus. Dafür fährst Du dann locker mal für bis zu fünf Jahre ein - und eine neue Geschäftsidee von der JVA Moabit aus dürfte recht schwierig umzusetzen sein.
Kral schrieb am 03.11.2015 um 16:42:15:Es wäre eigentlich leichter, wenn du erstmal das Verfahren ordentlich zu Ende bringst und nach der Einbürgerung alles in die Wege leitest.
Stimmt,jedoch müsste ich bis ich den De pass in der hand habe noch mindestens ein jahr arbeiten, jedoch im kommigen sommerwär ein verkauf sehr gewinn bringend. Hab vor 2 wochen den antrag gestellt.
Ich kapier immer nicht, warum man sein Leben ausgerechnet dann umkrempeln muss, wenn der EB-Antrag läuft. Wenn Du seit 10 Jahren diese Selbständigkeit ausübst - warum hast Du den EB-Antrag nicht früher gestellt? Warum musst Du ausgerechnet im nächsten Sommer verkaufen, auch 2017 wird es einen schönen Sommer geben, da bin ich sicher!
Also aus meiner Sicht solltest Du Dich entscheiden, welches der beiden Projekte jetzt Priorität hat.