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Einbürgerungszusicherung (Gelesen: 7.872 mal)
Kral
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türksich
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03.11.2015 um 16:06:21
 
Erstmal schöne grüsse an alle member..
Ich hätte paar fragen in bezug auf Einbürgerungszusicherung..

Kurz zur meiner person..
Bin in DE geboren,hab einen abschluss,bin 32 jahre jung Zwinkernd,nicht vorbestraft,hab nen Türkischen Pass,bin seit über 10 jahren selbständig..

Meine frage wäre wenn ich nach der Einbürgerungszusicherung meinen laden verkaufen würde(hab schon vor dem antrag im hinterkopf gehabt)würde mich  was mich für problematiken erwarten..Weil im internet geht es meistens um beiträge über normal (!)arbeitende Menschen,also nichts spezifisches über selbstständige..Nur als zusatzinfo ich habe nicht vor jahrelang von hartz 4 zu leben,jedoch nach auflösen des geschäftes kann mann nicht innerhalb von wenige monaten eine neue Geschäftsidee,location  finden..Das braucht seine Zeit und voreilige entschlüsse sind mit Risiko verbunden..

a..kann man die Einbürgerungszusicherung rückgängig machen
b..sieht man es eigenverschulden ?
c..kein hartz 4 beantragen,wäre das eine alternative?

oder beispiele die euch so einfallen um diese hürde zu überwinden...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.11.2015 um 16:18:20
 
Kral schrieb am 03.11.2015 um 16:06:21:
kann man die Einbürgerungszusicherung rückgängig machen


Die Behörde wäre bei Änderung der Sachlage jedenfalls entsprechend § 38 Abs. 3 VwVfG nicht mehr an die Zusicherung gebunden, wenn sich die Sachlage ändert. Sprich wenn du die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen würdest. Ob das der Fall ist, lässt sich schon alleine wegen den ungenauen Schilderungen nicht beurteilen. Es kommt aber jedenfalls sehr wohl darauf an, dass du deinen Lebensunterhalt sichern musst. Ist das der Fall, gibt es keine Probleme.

Es wäre eigentlich leichter, wenn du erstmal das Verfahren ordentlich zu Ende bringst und nach der Einbürgerung alles in die Wege leitest.

Kral schrieb am 03.11.2015 um 16:06:21:
b..sieht man es eigenverschulden ?

Die Aufgabe der Selbständigkeit ohne besondere Gründe, wenn diese den Lebensunterhalt gesichert hätte wäre bei Bezug von Sozialleistungen sicherlich problematisch.

Kral schrieb am 03.11.2015 um 16:06:21:
c..kein hartz 4 beantragen,wäre das eine alternative?

Nun, dann müsstest aber durchaus nachweisen, dass du zumindest auf absehbarer Zeit deinen Lebensunterhalt sichern könntest.
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Kral
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.11.2015 um 16:42:15
 
Erstamal danke für die schnelle Antwort..

Ob das der Fall ist, lässt sich schon alleine wegen den ungenauen Schilderungen nicht beurteilen
Was ungenau ist kann man schnell ändern,einfach fragen Bitte..Ich ergänze gerne wenn was fehlt..

Es kommt aber jedenfalls sehr wohl darauf an, dass du deinen Lebensunterhalt sichern musst. Ist das der Fall, gibt es keine Probleme.
Wenn ich meine laden verkaufe, dann habe ich selbstverständlich auch geld für eine bestimmte Zeit..

Es wäre eigentlich leichter, wenn du erstmal das Verfahren ordentlich zu Ende bringst und nach der Einbürgerung alles in die Wege leitest.
Stimmt,jedoch müsste ich bis ich den De pass in der hand habe noch mindestens ein jahr arbeiten ,jedoch im kommigen sommer  wär ein verkauf sehr gewinn bringend ..Hab vor 2 wochen den antrag gestellt..


Nun, dann müsstest aber durchaus nachweisen, dass du zumindest auf absehbarer Zeit deinen Lebensunterhalt sichern könntest.
Wie gesagt es ist ein verkauf und nicht konkurz..Aber ich weisst nicht mal ob man als selbständiger Hartz 4 beantragen kann..


Lg
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Kuckuck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.11.2015 um 19:24:12
 
"Geld für eine Bestimmte Zeit" reicht der Behörde nicht aus, um von einem nachgewiesenen Lebensunterhalt auszugehen.

Bei der Einbürgerung verpflichtet man sich, "Änderungen meiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse während der Dauer des Einbürgerungsverfahrens unverzüglich mitzuteilen". D. h. zumindest theoretisch müsstest Du der Behörde den Verkauf des Geschäftes sofort anzeigen. Und ich gehe davon aus, dass das Verfahren nach so einer Anzeige ruhen wird, bis Du wieder einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kannst.

Ob eine aus Versehen vergessene Anzeige zur späteren Rücknahme der Einbürgerung führen kann, weiß ich nicht - den Antrag hast Du ja mit richtigen Angaben gemacht.

In der Praxis sieht Deine Finanzlage auf dem Papier noch einige Jahre lang gut aus (bis der Steuerbescheid aus dem Jahr nach der Geschäftsaufgabe kommt). Selbst wenn die Behörde vor dem Überreichen der Einbürgerungsurkunde nochmals den nachgewiesenen Lebensunterhalt sehen will - kannst Du einfach den aktuellen Steuerbescheid vorzeigen, und gut ist es.

Ob man mit dem geringen Restrisiko leben will, dass das ganze später doch irgendwann auffliegt und die Behörden sich die Mühe machen, die Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen, muss man wohl selbst entscheiden.
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Kral
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.11.2015 um 21:46:42
 
weinendKuckuck schrieb am 03.11.2015 um 19:24:12:
"Geld für eine Bestimmte Zeit" reicht der Behörde nicht aus, um von einem nachgewiesenen Lebensunterhalt auszugehen.

Bei der Einbürgerung verpflichtet man sich, "Änderungen meiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse während der Dauer des Einbürgerungsverfahrens unverzüglich mitzuteilen". D. h. zumindest theoretisch müsstest Du der Behörde den Verkauf des Geschäftes sofort anzeigen. Und ich gehe davon aus, dass das Verfahren nach so einer Anzeige ruhen wird, bis Du wieder einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kannst.

Ob eine aus Versehen vergessene Anzeige zur späteren Rücknahme der Einbürgerung führen kann, weiß ich nicht - den Antrag hast Du ja mit richtigen Angaben gemacht.

In der Praxis sieht Deine Finanzlage auf dem Papier noch einige Jahre lang gut aus (bis der Steuerbescheid aus dem Jahr nach der Geschäftsaufgabe kommt). Selbst wenn die Behörde vor dem Überreichen der Einbürgerungsurkunde nochmals den nachgewiesenen Lebensunterhalt sehen will - kannst Du einfach den aktuellen Steuerbescheid vorzeigen, und gut ist es.

Ob man mit dem geringen Restrisiko leben will, dass das ganze später doch irgendwann auffliegt und die Behörden sich die Mühe machen, die Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen, muss man wohl selbst entscheiden.


Danke für deine Antwort


Stimmt schon ein restrisiko ist schon vorhanden..
Ich weiss zwar das meine jetzige frage schwer zu beantworten ist,jedoch fragen kostet nix..
Was denkst wie lange es dauert?Zustimmung+türkische konsulat+ erwerb des deutschen pass beim Rathaus..

Ps Wohne im berlin.Das ich seit jahren selbständig bin,nicht vorbestraft etc müsste doch die sache beschleunigen oder gibt es für alle bürger nur eine normale prosedur ?
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Aras
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Antwort #5 - 03.11.2015 um 22:36:50
 
Hallo Kral ...,

Kral schrieb am 03.11.2015 um 21:46:42:
Was denkst wie lange es dauert?Zustimmung+türkische konsulat+ erwerb des deutschen pass beim Rathaus..

Naja wenns Probleme gibt 2-3 Jahre.

Kral schrieb am 03.11.2015 um 16:42:15:
Aber ich weisst nicht mal ob man als selbständiger Hartz 4 beantragen kann..

Kann man. Aber wenn Vermögen vorhanden ist, dann ist man nicht hilfsbedürftig. Kriegt dann also auch kein ALG 2.

Kral schrieb am 03.11.2015 um 16:42:15:
dann habe ich selbstverständlich auch geld für eine bestimmte Zeit..

Der Lebensunterhalt muss perspektivisch gesichert sein. Wenn du jetzt ne Million Euro auf dem Konto hast, dann kann dein LU gesichert sein, da ja dann die bestimmte Zeit ja so nen ganzes Leben sein könnte.

Also um die Diskussion nicht unnötig zu verkomplizieren:
Du solltest jetzt einfach weitermachen wie du das eben so planst und es dir am meisten Profit erzeugt. Wenn die Behörde nicht von der LU-Sicherung überzeugt ist, dann bittest du eben um Zeit bis die LU-Sicherung wieder durch Arbeit gesichert ist. Dann dauert das halt, aber du machst nicht dein Leben von dem Einbürgerungsantrag abhängig..
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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Antwort #6 - 04.11.2015 um 07:50:30
 
Kuckuck schrieb am 03.11.2015 um 19:24:12:
Ob eine aus Versehen vergessene Anzeige zur späteren Rücknahme der Einbürgerung führen kann, weiß ich nicht - den Antrag hast Du ja mit richtigen Angaben gemacht.


Kuckuck schrieb am 03.11.2015 um 19:24:12:
Ob man mit dem geringen Restrisiko leben will, dass das ganze später doch irgendwann auffliegt und die Behörden sich die Mühe machen, die Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen, muss man wohl selbst entscheiden. 


Solche Äußerungen sollten mit größter Vorsicht genossen werden. (Mich wundert, dass diese hier von Seitern der Administration unkommentiert stehenbleiben.)

Wenn Du falsche Angaben machst - und eine solche Veränderung vergisst man nicht "aus Versehen"!! - dann machst Du Dich strafbar. Und sei sicher: Es kommt raus. Dafür fährst Du dann locker mal für bis zu fünf Jahre ein - und eine neue Geschäftsidee von der JVA Moabit aus dürfte recht schwierig umzusetzen sein.

Kral schrieb am 03.11.2015 um 16:42:15:
Es wäre eigentlich leichter, wenn du erstmal das Verfahren ordentlich zu Ende bringst und nach der Einbürgerung alles in die Wege leitest.
Stimmt,jedoch müsste ich bis ich den De pass in der hand habe noch mindestens ein jahr arbeiten, jedoch im kommigen sommerwär ein verkauf sehr gewinn bringend. Hab vor 2 wochen den antrag gestellt.


Ich kapier immer nicht, warum man sein Leben ausgerechnet dann umkrempeln muss, wenn der EB-Antrag läuft. Wenn Du seit 10 Jahren diese Selbständigkeit ausübst - warum hast Du den EB-Antrag nicht früher gestellt? Warum musst Du ausgerechnet im nächsten Sommer verkaufen, auch 2017 wird es einen schönen Sommer geben, da bin ich sicher!

Also aus meiner Sicht solltest Du Dich entscheiden, welches der beiden Projekte jetzt Priorität hat.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Antwort #7 - 04.11.2015 um 13:52:39
 
Aras schrieb am 03.11.2015 um 22:36:50:
Hallo Kral ...,

Naja wenns Probleme gibt 2-3 Jahre.

Kann man. Aber wenn Vermögen vorhanden ist, dann ist man nicht hilfsbedürftig. Kriegt dann also auch kein ALG 2.

Der Lebensunterhalt muss perspektivisch gesichert sein. Wenn du jetzt ne Million Euro auf dem Konto hast, dann kann dein LU gesichert sein, da ja dann die bestimmte Zeit ja so nen ganzes Leben sein könnte.

Also um die Diskussion nicht unnötig zu verkomplizieren:
Du solltest jetzt einfach weitermachen wie du das eben so planst und es dir am meisten Profit erzeugt. Wenn die Behörde nicht von der LU-Sicherung überzeugt ist, dann bittest du eben um Zeit bis die LU-Sicherung wieder durch Arbeit gesichert ist. Dann dauert das halt, aber du machst nicht dein Leben von dem Einbürgerungsantrag abhängig..


Danke erstmals..

Naja wenns Probleme gibt 2-3 Jahre.
Haha Ich möchte nur  einen DE pass und nicht Bundeskanzler werden! Laut lachend

Kann man. Aber wenn Vermögen vorhanden ist, dann ist man nicht hilfsbedürftig. Kriegt dann also auch kein ALG 2.

Hab verstanden..

Dann dauert das halt, aber du machst nicht dein Leben von dem Einbürgerungsantrag abhängig..

Sehe ich auch so..Kurz gefasst, bei einmem top angebot verzichte ich lieber auf den De pass..


Wenn ich vielleicht glück habe ist der antrag komplett in 5-6 monaten bearbeitet..
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Antwort #8 - 04.11.2015 um 14:00:35
 
Odysseus schrieb am 04.11.2015 um 07:50:30:
Solche Äußerungen sollten mit größter Vorsicht genossen werden. (Mich wundert, dass diese hier von Seitern der Administration unkommentiert stehenbleiben.)

Wenn Du falsche Angaben machst - und eine solche Veränderung vergisst man nicht "aus Versehen"!! - dann machst Du Dich strafbar. Und sei sicher: Es kommt raus. Dafür fährst Du dann locker mal für bis zu fünf Jahre ein - und eine neue Geschäftsidee von der JVA Moabit aus dürfte recht schwierig umzusetzen sein.


Ich kapier immer nicht, warum man sein Leben ausgerechnet dann umkrempeln muss, wenn der EB-Antrag läuft. Wenn Du seit 10 Jahren diese Selbständigkeit ausübst - warum hast Du den EB-Antrag nicht früher gestellt? Warum musst Du ausgerechnet im nächsten Sommer verkaufen, auch 2017 wird es einen schönen Sommer geben, da bin ich sicher!

Also aus meiner Sicht solltest Du Dich entscheiden, welches der beiden Projekte jetzt Priorität hat.

Ich kapier immer nicht, warum man sein Leben ausgerechnet dann umkrempeln muss, wenn der EB-Antrag läuft. Wenn Du seit 10 Jahren diese Selbständigkeit ausübst - warum hast Du den EB-Antrag nicht früher gestellt? Warum musst Du ausgerechnet im nächsten Sommer verkaufen, auch 2017 wird es einen schönen Sommer geben, da bin ich sicher!

1.Man muss nicht alles verstehen..
2.Ich habe in den letzten zehn jahren nicht nur ein geschäft gehabt..Wenn der wert erreicht ist schiesst man es weg..Ich bin nicht bei firma x angestellt wo ich ganz locker  vorausplanungen machen kann so wie es mir gerade passt..

Also aus meiner Sicht solltest Du Dich entscheiden, welches der beiden Projekte jetzt Priorität hat
Eindeutig der Verkauf..

Na ja wenn du dich  mit Berlin Moabit sogut auskennst! ,dann wär es angebrachter gewesen zuschreiben wie lange die behörden so im durschnitt oder in meinen fall für den antrag brauchen.. Zwinkernd

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Antwort #9 - 04.11.2015 um 16:05:58
 
In Moabit kenne ich mich nicht aus - wohl aber mit Einbürgerungsverfahren, mit falschen Angaben der Antragsteller, mit den daraufhin von mir und meinen Kollegen erstatteten Strafanzeigen und mit den darauf folgenden Gerichtsverhandlungen. Das reicht mir erstmal.


Und bei Einbürgerungsverfahren, bei denen sich mitten in der Bearbeitung die wirtschaftlichen Voraussetzungen so massiv ändern, kann leider auch der erfahrenste Sachbearbeiter keine Auskunft über die zu erwartende durchschnittliche Bearbeitungsdauer machen.


ich will Dir ja nix böses, ich hab halt nur die Problematik aufgezeigt. Und das war doch wohl der Hintergrund Deiner Frage, oder? Und a bisserl wundern wird man sich ja wohl noch dürfen.
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Antwort #10 - 04.11.2015 um 16:46:01
 
Odysseus schrieb am 04.11.2015 um 16:05:58:
In Moabit kenne ich mich nicht aus - wohl aber mit Einbürgerungsverfahren, mit falschen Angaben der Antragsteller, mit den daraufhin von mir und meinen Kollegen erstatteten Strafanzeigen und mit den darauf folgenden Gerichtsverhandlungen. Das reicht mir erstmal.


Und bei Einbürgerungsverfahren, bei denen sich mitten in der Bearbeitung die wirtschaftlichen Voraussetzungen so massiv ändern, kann leider auch der erfahrenste Sachbearbeiter keine Auskunft über die zu erwartende durchschnittliche Bearbeitungsdauer machen.


ich will Dir ja nix böses, ich hab halt nur die Problematik aufgezeigt. Und das war doch wohl der Hintergrund Deiner Frage, oder? Und a bisserl wundern wird man sich ja wohl noch dürfen.


Ok danke für deine antwort und mühe,aber du glaubst doch nicht wirklich dass was ich mir in  10 jahren mühsam aufgebaut habe,wegen ein wertloses dokument(nicht falsch verstehen) De pass so ein risiko eingehe?Ich hab unbefristeten aufenthalt  ,das ist auch viel wert..Ich wollte definitiv kein tipp wie ich es betrügerisch umgehen kann,wenn es so rübergekommen ist tut es mir leid..Wie gesagt wegen einen dokument versaue ich mir nicht meine zukunft..

Jetzt nochmal zu der frage ohne trickserei oder ähnlichen sachen ,was denkst du wie lange es im schlimmsten/besten fall dauert,natürlich wenn du dich mit berlinern ämtern auskennst..Meine angaben zu meiner person,vorgeschichte hast du ja schon gelesen..

lg
kral
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Antwort #11 - 04.11.2015 um 17:01:01
 
Kral schrieb am 04.11.2015 um 16:46:01:
ein wertloses dokument(nicht falsch verstehen)

Es mag sein, dass der PASS an sich nicht viel wert ist. Aber die Staatsangehörigkeit hat einen hohen immateriellen Wert.

Kral schrieb am 04.11.2015 um 16:46:01:
Jetzt nochmal zu der frage ohne trickserei oder ähnlichen sachen ,was denkst du wie lange es im schlimmsten/besten fall dauert,natürlich wenn du dich mit berlinern ämtern auskennst..Meine angaben zu meiner person,vorgeschichte hast du ja schon gelesen..

Das kann halt keiner sagen. Selbst wenn Odysseus dein Sachbearbeiter sein sollte und deine Akte vor sich liegen hätte.

Nach § 10 ist der tatsächliche Bezug von ALG 2 schädlich, außer es wäre nicht deine Schuld. Aber natürlich soll der LU gesichert sein. Wenn du jetzt dein Geschäft veräußerst und am Folgetag ins Casino gehst und alles auf den Kopf haust, dann wärst du hilfebedürftig. Folglich müsstest du ja ALG 2 beziehen. Du wärst sogar schuldhaft ALG 2 Bezieher.

Also würde man bei der Meldung, dass du dein Geschäft veräußert hast, einfach abwarten wie du dich verhältst.

Man kann also definitiv keine Prognose geben.

Außer du würdest bspw. eine Sofortrente in Höhe von deinem maximalen ALG 2 Bezug beziehen. Also 1.000.000 € an die Sofortrentenversicherung und dann hättest du ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende.  Laut lachend
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Antwort #12 - 04.11.2015 um 18:09:31
 
Aras schrieb am 04.11.2015 um 17:01:01:
Es mag sein, dass der PASS an sich nicht viel wert ist. Aber die Staatsangehörigkeit hat einen hohen immateriellen Wert.

Das kann halt keiner sagen. Selbst wenn Odysseus dein Sachbearbeiter sein sollte und deine Akte vor sich liegen hätte.

Nach § 10 ist der tatsächliche Bezug von ALG 2 schädlich, außer es wäre nicht deine Schuld. Aber natürlich soll der LU gesichert sein. Wenn du jetzt dein Geschäft veräußerst und am Folgetag ins Casino gehst und alles auf den Kopf haust, dann wärst du hilfebedürftig. Folglich müsstest du ja ALG 2 beziehen. Du wärst sogar schuldhaft ALG 2 Bezieher.

Also würde man bei der Meldung, dass du dein Geschäft veräußert hast, einfach abwarten wie du dich verhältst.

Man kann also definitiv keine Prognose geben.

Außer du würdest bspw. eine Sofortrente in Höhe von deinem maximalen ALG 2 Bezug beziehen. Also 1.000.000 € an die Sofortrentenversicherung und dann hättest du ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende.  ;D





Na ja du weisst schon wie ich es meine sonst würde ich nicht bitte nicht falsch verstehen schreiben..Das ich den kriterien entspreche und mein umfeld zeit langem druck macht warum ich nicht endlich den De pass beantrage ist der wahre grund..sonst als person und geschäftlich habe ich keinen nachteil als Tr bürger..


1 million hätte ich echt gerne,dann wäre ich aber nicht mehr in  De sondern auf kuba.. :)

Zuletzt zu der frage wie lange es dauert ,ich habe extra erwähnt das die frage an  leute gerichtet war die sich mit berlinern ämtern auskennen oder die gleiche Erfahrung hinter sich haben..es gibt bestimmt bundesweit von bundesland zu bundesland unterschiede..

Ps gibt es bessere möglichkeit im forum zuschreiben für smartphones,wie zb tapatalk ..Ist schon bisschen schwer..
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Antwort #13 - 18.12.2015 um 22:12:57
 
Muss man einen Autokauf angeben,oder interessieren sone sachen   die Behörde nicht?
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Ralf
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Antwort #14 - 19.12.2015 um 00:34:26
 
interessiert nicht mehr als ein Brötchenkauf.
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