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Daueraufenthalt Familienangehörige EU (Gelesen: 1.339 mal)
fornox
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: MD, (RO)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalt Familienangehörige EU
29.10.2015 um 23:06:28
 
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich bin EU-Bürger und habe seit kurzem den Daueraufenthaltsrecht erworben und die Daueraufenthaltsbescheinigung von der zuständigen ABH erhalten.

Nehmen wir an ich würde eine EU-Bürgerin in Deutschland heiraten und wir würden zusammenziehen, könnte sie auch den Daueraufenthaltsrecht erwerben? Als Familienangehörige und von mir abgeleitet? Laut Wikipedia schon, aber stimmt das so? Ich zitiere:
Familienangehörige von EWR-Bürgern erwerben das Daueraufenthaltsrecht und erhalten die gleiche Bescheinigung, wenn sie selbst EWR-Bürger sind.


Ich bedanke mich im Voraus.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.777

Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt Familienangehörige EU
Antwort #1 - 30.10.2015 um 01:09:51
 
Hallo,

das stimmt grundsätzlich so.
Sie kann es auch als EU-Bürgerin eigenständig erwerben - so wie Du es erworben hast.

Hier kannst Du es selbst einsehen, in der von Dir bevorzugten Sprache. Einfach das gewünschte Format (HTML / PDF) der gewünschten Sprache anklicken.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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fornox
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: MD, (RO)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt Familienangehörige EU
Antwort #2 - 30.10.2015 um 07:45:23
 
Danke für die Antwort.
Ich habe schon Stundenlang diverse Gesetze und Verwaltungsvorschriften gelesen und bin nicht wirklich vorangekommen.

Ich habe den Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren rechtm. Aufenthalt als Medizinstudent in De erworben. Meine "theoretische" Ehefrau ist auch EU Bürgerin, hat aber noch nie in De gewohnt und erfüllt die Voraussetzungen des Aufenthaltdauers natürlich nicht. Wenn wir jetzt in Deutschland heiraten würden, darf sie am nächsten Tag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen? Also nicht nach 5 Jahren sondern quasi sofort? Im Gesetzt sind explizit die Vergünstigungen und Pflichten von Drittstaatangehörigen angegeben und nicht die der Familienangehörigen die selbst Unionsbürger sind.


"(4) Die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, der das Daueraufenthaltsrecht nach Absatz 2 erworben hat, haben ebenfalls das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie bei dem Unionsbürger ihren ständigen Aufenthalt haben"
Ich habe aber als Otto NormalEUbürger dieses Recht nach Absatz 1 bekommen...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt Familienangehörige EU
Antwort #3 - 30.10.2015 um 09:08:30
 
Ein Daueraufenthaltsrecht erwirbt ein EU-Bürger erst nach fünf Jahren rechtmäßigen (rechtmäßig = freizügigkeitsberechtigt) Aufenthaltes im Aufnahmemitgliedsstaat. Deine Frau kann die Daueraufenthaltsbescheinigung also nicht sofort bekommen, weil das entsprechende Recht noch nicht erworben wurde. Sie wäre aber bei Erfüllen der Voraussetzungen erstmal freizügigkeitsberechtigt.

Du zitiert hier auch die falsche Regelung, einschlägig für Familienangehörige, die selbst Unionsbürger sind, ist § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG: Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht). § 5 Abs. 2 und 4 FreizüG sind spezielle Regelungen, die den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts vor Ablauf von fünf Jahren regeln, sofern das nicht bei euch der Fall ist, braucht dich das nicht zu interessieren.
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« Zuletzt geändert: 30.10.2015 um 09:21:10 von N/V »  
 
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