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Einreise mit abgelaufenem Personalausweis (Gelesen: 2.058 mal)
Themen Beschreibung: Darf man im Schengen-Gebiet mit abgelaufenem PA reisen.
Mike65
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17.10.2015 um 23:50:21
 
Ich und meine Frau fuhren von einem Ausflug nach Österreich zurück nach D. Kurz hiter der Grenze wurden unsere Ausweise von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei fiel auf, dass der PA meiner Frau seit August abgelaufen war. Auf meinen Einwand, dass A die Einreise mit einem bis zu 1 Jahr abgelaufenen PA erlaubt (s. hier), wurde uns entgegnet, dies sei Sache der Österreicher. Heisst das, dass man mit abgelaufenem PA zwar von D nach A ausreisen, aber nicht mehr einreisen darf?
Gibt es dazu einen §§? Ich konnte in den Schengen-Regularien nichts finden.
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blubb


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Antwort #1 - 18.10.2015 um 01:26:18
 
Mike65 schrieb am 17.10.2015 um 23:50:21:
Heisst das, dass man mit abgelaufenem PA zwar von D nach A ausreisen, aber nicht mehr einreisen darf?


Hallo,

sie dufte doch wieder nach DEU einreisen...

Abgesehen davon gilt für Deutsche in / nach DEU nicht Schengen- oder österreichisches Recht, sondern nationale deutsche Gesetzgebung.
Hier PaßG (->§1, Abs. 1, Satz 1).
PA, der dem grundsätzlich genügt hätte, war abgelaufen und damit ungültig (§28, Abs. 1 Nr. 3 PAuswG).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mike65
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Antwort #2 - 18.10.2015 um 13:55:18
 
Zitat:
sie dufte doch wieder nach DEU einreisen...


Ja natürlich, wir konnten beide weiterfahren und mussten auch nichts bezahlen...

die Frage ist eher, ob es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt und eventuell ein Bussgeld kassiert werden könnte.

Wie sieht es formell aus? In Deutschland muß man meines Wissens zwar  einen gültigen Ausweis besitzen, ist aber nicht verpflichtet, diesen mitzuführen. Wir beide besitzen gültige Reisepässe, hatten diese aber zu Hause gelassen. Für die Überquerung der Schengen-Binnengrenze besteht zwar Mitführungspflicht, dieser ist aber auch mit einem maximal 1 Jahr abgelaufenen PA Genüge getan.
Also alles in Ordnung oder doch nicht?

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Antwort #3 - 18.10.2015 um 14:25:02
 
Mike65 schrieb am 18.10.2015 um 13:55:18:
die Frage ist eher, ob es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt und eventuell ein Bussgeld kassiert werden könnte.


Nein, der Ausweis reicht für die Wiedereinreise nach Deutschland. Entsprechend §§ 2 Abs. 1 Nr. 2 PaßG,  7 Abs. 1 Nr. 4 der Passverordnung i.V.m. dem Anhang des  Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates.

Wäre ja sonst unsinnig, wenn man mit einem abgelaufenen Personalauweis nach Österreich einreisen kann,  aber für die Wiedereinreise in die BRD einen gültigen PA braucht.

Man sollte allerdings beachten, dass dieses Abkommen nicht in allen Schengen- bzw. EU-Staaten gilt. Es gibt also durchaus Länder, die einen gültigen PA oder Reisepass für die Einreise in ihr Staatsgebiet fordern dürfen.
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Antwort #4 - 18.10.2015 um 16:12:50
 
Mike65 schrieb am 18.10.2015 um 13:55:18:
Also alles in Ordnung oder doch nicht?


Solange ihr einen gültigen Pass oder Personalausweis besitzt habt ihr der Personalausweispflicht genüge getan. Bei Grenzübertritt (auch innherhalb EU oder Schengenraum), gelten die einzelstaatlichen Regelungen, die im Detail (gerade was abgelaufene Dokumente angeht) unterschiedlich sind.
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