Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Übersetzungskosten (Gelesen: 3.913 mal)
NicoTse
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 162
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Übersetzungskosten
15.10.2015 um 20:28:38
 
Hello again.

Es geht darum offizielle Dokumente (Personenstandsbescheinigung/Geburtsurkunde, etc.)
vom Indonesischen ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Es müssen keine vom Gericht bestellten Übersetzer sein, Hauptsache ist, die Papiere wurden von einem (Diplom/zugelassenen) Dolmetscher
übersetzt. Beglaubigungen sind nicht erforderlich.

Hat einer nen Plan diesbezüglich ?

MFG

Nico
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #1 - 15.10.2015 um 20:59:20
 
Jain.

Du kannst auch selber die Übersetzungen anfertigen. Die Behörde kann in begründeten Fällen die Übersetzung durch speziell ermächtigte Übersetzer fordern um die Qualität der Übersetzung zu gewährleisten. Da wahrscheinlich keiner der Beamten indonesisch spricht, wird man sich wahrscheinlich darauf berufen, dass die sprachliche Kompetenz zur Überprüfung der Übersetzung fehlt und somit eine Bestätigung durch einen ermächtigten Übersetzer benötigt wird.

Falls du aber bereits eine Übersetzung der indonesischen Unterlagen hast, braucht es nicht einer komplett neuen Übersetzung. Sofern die Übersetzung korrekt ist, kann der durch die Gerichte ermächtigte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen (Mindestkosten 15 €)

Siehe VwVfG (Bund) § 23 http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html oder die nahezu identischen Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
NicoTse
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 162
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #2 - 16.10.2015 um 19:43:10
 
Laut hiesigem Standesbeamten müssen zur formlosen Prüfung die Dokumente nicht zwingend von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer übersetzt werden.

O-Ton : " Das muß in diesem Fall nicht unbedingt jemand vom Gericht zugelassenes sein. Das kann irgendein Übersetzer machen, der der Indonesischen Sprache mächtig ist, ich bitte sie aber , die Übersetzungen nicht selbst vorzunehmen" Smiley

Das würde ich ja mit der Geburtsurkunde oder Personenstandsbescheinigung noch hinbekommen, daher danke für den Tipp, daß die Richtigkeit einer vorliegenden Übersetzung auch für kleines Geld von einer zugelassenen Person bestätigt werden kann.

Aber wenn ich da an das zu übersetzende Scheidungsurteil denke, dazu reichen meine Indokenntnisse definitiv nicht aus.

Zudem würden sich die Kosten einer Übersetzung durch den gerichtlich vereidigten Übersetzer im Falle des Urteils auf einige 100 Euro summieren.
Diese Kosten versuche ich grade zu minimieren, indem ich Alternativen zu gerichtlich vereidigten Übersetzern suche.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #3 - 16.10.2015 um 19:49:18
 
Ein deutsches Urteil hat ja Tenor und Begründung. Kurzfassung = Tenor, Langfassung = Tenor und Begründung. Vielleicht reicht ja die Übersetzung der Kurzfassung aus, falls das indonesische Recht sowas kennt.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
NicoTse
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 162
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #4 - 19.10.2015 um 19:46:34
 
Aras schrieb am 15.10.2015 um 20:59:20:
Falls du aber bereits eine Übersetzung der indonesischen Unterlagen hast, braucht es nicht einer komplett neuen Übersetzung. Sofern die Übersetzung korrekt ist, kann der durch die Gerichte ermächtigte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen (Mindestkosten 15 €)


Zur Nachfrage : Woher genau kommt die Info bezüglich der  Mindestkosten von 15 Euro ? Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #5 - 19.10.2015 um 20:06:24
 
Sollte § 11 Abs. 2  JVEG sein. Am besten liest du den gesamt §11
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
NicoTse
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 162
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #6 - 19.10.2015 um 20:15:24
 
Nix für ungut.

Aras schrieb am 19.10.2015 um 20:06:24:
Sollte § 11 Abs. 2  JVEG sein. Am besten liest du den gesamt §11


Ja , habe ich gelesen.
Dort heißt es u.A.:

(2) Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 15 Euro.

Das bezieht sich doch eher auf ne jeweilige Kopie , der bereits erstellten Übersetzung ? Von Prüfung einer bereits bestehenden Übersetzung von anderer Stelle lese ich zumindest nichts.
Oder ? Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #7 - 19.10.2015 um 20:28:21
 
Tja. Du kannst natürlich auch Abs. 3 nehmen und argumentieren, dass der Übersetzer einen Zeitaufwand hat. Sann greifen sie Kosten wie beim Dolmetschen an.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #8 - 20.10.2015 um 09:17:27
 
Aber da nicht das Gericht der Auftraggeber für die Übersetzungen ist, sondern der TS, gilt das JVEG hier nicht, sondern der Übersetzer kann seine eigenen Preise machen.
Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #9 - 20.10.2015 um 09:34:30
 
Wenn eine Behörde eine Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers verlangt, dann greift wieder das JVEG.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übersetzungskosten
Antwort #10 - 20.10.2015 um 11:29:04
 
Aras schrieb am 20.10.2015 um 09:34:30:
Wenn eine Behörde eine Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers verlangt, dann greift wieder das JVEG.


Leider nicht, die Bezahlung ist immer noch privat.

Das JVEG gilt ausdrücklich nur für Gericht und Staatsanwaltschaft, wenn diese den Auftrag geben. Aber für Übersetzerinnen und Übersetzer ist es sinnvoll, die Sätze zu verlangen, weil sie sonst leicht pleite gehen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema