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Nachbeurkundungs Antrag beim Standesamt in Pakistan geschlossene Ehe (Gelesen: 3.094 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.10.2015 um 22:47:07
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage, ich habe vor 2 Monaten einen Nachbeurkundungs Antrag beim Standesamt gestellt, ( in Pakistan geschlossene Ehe) bis heute habe ich leider keine Antwort erhalten. Laut dem Standesamt ist es noch in Bearbeitung.

Obwohl alle Unterlagen schon von der Ausländerbehörde geprüft worden sind, verstehe ich es nicht, warum es so lange dauert.

Was kann ich machen ?

Wie lange soll ich denn nun noch warten.

Bitte um Rat.

Gruß
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.10.2015 um 01:31:21
 
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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i4a rocks!


Beiträge: 4

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.10.2015 um 13:52:18
 
Ja hab ich gemacht,aber es heißt immer wieder,sie müssen Geduld haben und es ist nicht einfach.

Ich benötige sehr dringend die Urkunde,damit mein Ehemann sein Visum bekommt und er zu mir kommen kann.


Viele meinten auch zu mir ein Anwalt macht kein Sinn,was denkt ihr?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.10.2015 um 14:40:54
 
Standesbeamte unterliegen in der Rolle des Urkundsbeamten keinem Weisungsrecht.  Ein Anwalt kann nicht durch Zureden die Standesbeamten zum Arbeiten zwingen. Es macht also keinen Sinn.

Darum kann nur tägliches nerven und ständiges freundliches Zureden den Standesbeamten dazu bewegen es schneller zu beurkunden. Oder auch nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.10.2015 um 20:07:59
 
Ja ich weiß.

Ich habe am Freitag mit der Vertretung gesprochen, da hieß es ja wir haben es an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet und das entscheiden die.

Im Juli habe ich die Unterlagen abgegeben und mittlerweile haben wir Ende Oktober.

Hat jemand Erfahrung oder wie man es beschleunigen kann.
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