Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nachbeurkundung beim Standesamt in Pakistan geschlossene Ehe (Gelesen: 1.161 mal)
Friendly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

nrw, Baden-Württemberg, Germany
nrw
Baden-Württemberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachbeurkundung beim Standesamt in Pakistan geschlossene Ehe
14.10.2015 um 21:46:44
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage, ich habe vor 2 Monaten einen Nachbeurkundungs Antrag beim Standesamt gestellt, ( in Pakistan geschlossene Ehe) bis heute habe ich leider keine Antwort erhalten. Laut dem Standesamt ist es noch in Bearbeitung.

Obwohl alle Unterlagen schon von der Ausländerbehörde geprüft worden sind, verstehe ich es nicht, warum es so lange dauert.

Was kann ich machen ?

Wie lange soll ich denn nun noch warten.

Bitte um Rat.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachbeurkundung beim Standesamt in Pakistan geschlossene Ehe
Antwort #1 - 14.10.2015 um 23:00:29
 
Hallo,

offen gesagt:

Nerven. Ganz oft hingehen und Druck aufbauen. 2 Monate sind eine Hausnummer um bereits überprüfte Urkunden zu bearbeiten.

Ich hab noch nie gesehen, dass ein Standesamt etwas schnell gemacht hätte.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema