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Polnisches D Visum (Gelesen: 1.699 mal)
KnausDino84
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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13.10.2015 um 13:55:22
 
Hallo an Alle Info4Alien User,
Ich begrüße jeden hier.

Vor ab , ich bin hier um etwas aufzuklären und nicht zu wissen wie man eine Straftat zu begehen.
Eher eine Straftat zu vermeiden.

Folgendes mein Bekannter kommt aus Moldawien.
Er kam letztes Jahr in Juli mit dem 3 monatigen Visum.
Er ist diese 3 Monate in Deutschland geblieben.
In Sept. ist er wieder zurück nach Moldawien.

Da er wieder zurück nach Deutschland wollte,hat man Ihm nachgelegt ein polnisches Visium zu beantragen.
Er bekam ein Visium Typ D mit einem M für Mutli.

Er kam kurz vor Dezember wieder nach Deutschland ohne am Flughafen Probleme bekommen zu haben.
Bald ist sein Visium zu Ende und will von Deutschland nach Moldawien ausreisen um wieder nach Deutschland einreisen zu können.

Ich stelle mir halt folgende Frage :

Er hat sich die ganze Zeit in Deutschland aufgehalten und will von DE aus nach MD fliegen.
Wird er keine Probleme bekommen beim ausreisen?Es ist doch ein polnisches D Visium.

Hat er die Möglichkeit wieder nach DE einzureisen oder würde es Probleme geben?
Seit Aug 2013,glaube ich, dürfen sich Moldawien im Schengenraum aufhalten.

Ich blicke nicht mehr da durch....ich gehe davon aus das die Ausreise nach Moldawien aus Deutschland aus Probleme machen wird und das die (wieder)Einreise mit Problemen mit auf sich haben wird.

Wie gesagt ich will nur durchblicken.

Danke im
voraus

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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 13.10.2015 um 15:58:00
 
Normal hätte er mit dem Schengenvisum nur 90 Tage am Stück im Schengenraum bleiben dürfen (Multi heißt nicht, dass er das ganze Jahr in Schnegen bleiben darf, nur das er innerhalb der Gültigkeit des Visums mehrfach einreisen darf)...diese 90 Tage sind seit Dezember schon mehrfach überzogen! Außerdem müsste er nachweisen, dass er einen Großteil seiner Zeit in Polen vebracht hat.... Zwinkernd  Damit dürfte er sich mehrfach strafbar gemacht haben! Es könnte ihm eine Einreisesperre auferlegt werden.
Hier hilft nur zur ABH gehen, dort Ticket vorweisen und eine GÜB bekommen....und hoffen, dass es keine Sperre gibt, was aber unwarscheinlich ist!
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Petersburger
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Antwort #2 - 14.10.2015 um 00:26:04
 
@deerhunter
Hast Du überlesen, daß das polnische Visum Typ D ist?

@TS
Die vorige Antwort ist daher ... ungenau.
Wenn er vor Ablauf des polnischen D-Visums ausreist, gibt es von den bloßen Aufenthaltszeiten her (!) kein Problem, keine Strafbarkeit und keine Einreisesperre.

Das Thema Falschangaben im Visumantrag und alles was danach kommt (Aufenthalt in Deutschland statt Polen) ist eine andere Schiene, da ist alles falsch gemacht worden, was einem dazu so auf Anhieb einfällt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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deerhunter
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Antwort #3 - 14.10.2015 um 08:22:09
 
Petersburger schrieb am 14.10.2015 um 00:26:04:
@deerhunter
Hast Du überlesen, daß das polnische Visum Typ D ist?


Ja,habe ich....sorry
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KnausDino84
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Antwort #4 - 14.10.2015 um 12:18:08
 
Vielen Dank für die Antworten.
Würde er sich Ärger ersparen , wenn er über Deutschland nach Moldawien fliegt oder würde es ratsam sein das er über Polen fliegt?

Hätte nur noch eine Frage :
Die wieder Einreise nach DE mit seinem moldawischen Visium wann kann die wieder erfolgen?!

Bin da bisschen durcheinander .

moldawischen Visium war er in Juni 2014 hier,er ist dann August wieder zurück.

Er kam kurz im Nov wieder an und sein polnisches D Visium geht bis Nov 2015.

Er will halt wieder über Deutschland nach Moldawien einreisen , aber ob die ratsam ist?!
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Aras
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Antwort #5 - 14.10.2015 um 13:20:33
 
Offen gesagt... man muss sich nicht selber belasten. Den Rest kannst du dir doch selber denken? Reisende soll man nicht aufhalten. Und für die Zukunft beschafft er sich das richtige Visum.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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