Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Früheren Aufenthalt anrechnen (Gelesen: 6.355 mal)
lachmalwieder
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


für eine bessere welt


Beiträge: 62

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Früheren Aufenthalt anrechnen
12.10.2015 um 23:39:10
 
Hallöchen,

also ich habe 1978-2004 in Deutschland gelebt. Schule, Ausbildung, etc. Danach kam aufgrund einer Straftat die Ausweisung. Haben ja einige hier schon mitbekommen.

Jetzt gehe ich wieder zurück (FZF dt.Kind). Bekomme ich da irgendwas angerechnet? Wann könnte ich die dt. Stb beantragen?

MfG
Zum Seitenanfang
  

Wenn jedes Land nur 1000 Soldaten schicken würde um den IS zu bekämpfen...
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #1 - 13.10.2015 um 07:25:35
 
Frühere Aufenthaltszeiten können i.d.R. angerechnet werden, wenn man dieser Zeit "integrationsfördernde Wirkung" unterstellen kann.

Mal ehrlich: Glaubst Du, Du warst ein Musterbeispiel für Integration, wenn Du wegen Straftaten ausgewiesen worden bist?!?

lachmalwieder schrieb am 12.10.2015 um 23:39:10:
Wann könnte ich die dt. Stb beantragen?


Acht Jahre nach der ersten AE nach Wiedereinreise - sofern Dein BZR dann sauber ist.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
lachmalwieder
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


für eine bessere welt


Beiträge: 62

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #2 - 13.10.2015 um 15:04:56
 
Odysseus schrieb am 13.10.2015 um 07:25:35:
Du warst ein Musterbeispiel für Integration


Habe ich nie behauptet. Natürlich habe ich Fehler gemacht.

Ich wollte nur wissen ob ich das Anrecht darauf habe meinen vorherigen Aufenthalt angerechnet zu bekommen.

10 Jahre Schule und 3,5 Jahre Ausbildung sollten doch integrationsfördernde Wirkung sein oder!? Wie wird das jetzt berechnet.

MfG
Zum Seitenanfang
  

Wenn jedes Land nur 1000 Soldaten schicken würde um den IS zu bekämpfen...
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #3 - 13.10.2015 um 15:18:08
 
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Können wir hier nicht entscheiden. Ich hab im Gesetzeskommentar gelesen, dass Straftaten nicht die integrationsfördernden Zeiten verfallen lassen. Aber was im Falle der Ausweisung ist, stand nicht drin. Kann sein, dass dann die Integration als gescheitert angesehen wird, wie Odysseus es explizit schreibt, und dann musst du 7/8 Jahre noch nachlegen um eingebürgert zu werden

Du kannst es nur im Beratungsgespräch herausfinden. Und selbst wenn, wäre es in 2 Jahren interessant da nur maximal 5Jahre anerkannt werden können.. Da kannst du also noch bis dahin Gutes an den Tag legen und dann fragen wies es ausschaut. Kann sein, dass die dann sagen, dass die Zeiten doch integrationsfördernd  waren
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #4 - 13.10.2015 um 15:18:54
 
Die Schulbildung spricht zwar dafür, die Vorstrafe aber - IMHO - massiv dagegen.
Bei mir als Sachbearbeiter hättest Du so pauschal keine Chance - und erfahrungsgemäß bei der mir vorgesetzten Behörde, die die Ermessensentscheidung hier vor Ort trifft, ebenfalls nicht.

Mehr wollte ich damit nicht sagen.


Aras schrieb am 13.10.2015 um 15:18:08:
Und selbst wenn, wäre es in 2 Jahren interessant da nur maximal 5Jahre anerkannt werden können..

dann wäre es nach Adam Riese aber in 3 Jahren soweit, oder liegt I-Kurs vor?

Aber, wie Aras schreibt, kann ja noch was gemacht werden.
Man könnte sich z.B. massiv ehrenamtlich engagieren, Präventionsarbeit mit Jugendlichen, die Gefahr laufen, kriminell abzustürzen, dürfte sich da vielleicht ganz gut machen.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
lachmalwieder
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


für eine bessere welt


Beiträge: 62

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #5 - 13.10.2015 um 16:28:53
 
Odysseus schrieb am 13.10.2015 um 15:18:54:
Ermessensentscheidung


Schade, dass es hier keine eindeutige Regelung gibt. Ist ja auch schon 12 Jahre her mit meiner Strafe. Da ändern sich Menschen. Habe jetzt Familie und bin nicht mehr der dumme Junge von damals. Seit dem habe ich auch keine Straftaten mehr begannen. Leider wird man ein lebenlang damit konfrontiert. Auch wenn man längst ein anständiger Bürger geworden ist. Natürlich wünschte ich mir den Fehler damals nicht begannen zu haben. Leider ist es passiert und ich kann es nicht ändern.

Ich habe bereits 2002 die dt. Stb beantragt. Nach Zusage von den Türken und Deutschen war alles OK und ich hatte nur noch 4 Wochen auf den dt. Pass warten müssen. Das war 2004. Doch leider kam das mit der Straftat kurz bevor ich eingebürgert worden wäre. In Haft habe ich dann vom LRA die Absage bekommen. Das war sehr schwer für mich, da damit auch die Ausweisung erfolgen konnte und wurde.

Als ich raus kam habe ich beim LRA angerufen und nachgefragt. Selbst die hat gemeint "haben Sie nicht noch 4 Wochen warten können". Sowas hatte sie auch noch nicht erlebt. Ausserdem hat sie gesagt ich könnte erst in 15 Jahren wieder einen beantragen. Naja, in 3 Jahren wären diese rum, dann versuche ich es auch nochmal, sofern es mir möglich ist. Ich denke die dt. Stb ist auch ein Meilenstein in die Integration, da ich mich sehr für Politik interessiere und auch gerne in D wählen würde, als fester Teil der Gesellschaft.

MfG
Zum Seitenanfang
  

Wenn jedes Land nur 1000 Soldaten schicken würde um den IS zu bekämpfen...
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #6 - 14.10.2015 um 07:05:10
 
Du hast Recht, wenn Du sagst, dass das "ja auch schon 12 Jahre her" ist. Wärst Du seinerzeit nicht ausgewiesen worden, dann hättest Du locker die erforderliche Aufenthaltszeit und nach Tilgung aus dem BZR wäre die EB möglich.

Aber so ist es eben nicht.

Deine Formulierung "leider kam das mit der Straftat" stößt mir persönlich aber etwas sauer auf.
Die Straftat kam nicht einfach so, sondern Du hast - ich vermute das mal, korrigier mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte - diese bewusst und vorsätzlich begangen. Und ich vermute weiter, dass Du nicht 'nen Schokoriegel geklaut hast, denn so schnell wird man nicht ausgewiesen, zumal wenn es - Du sprichst von "der Straftat" - die einzige Verurteilung ist. Dass das schwer für Dich war, glaube ich Dir gerne. Hast Du Dich auch mal gefragt, wie schwer es für Dein Opfer war?

An Deinem Unrechtsbewusstsein solltest Du also noch ein wenig arbeiten, bevor Du drüber nachdenkst, die Verkürzung der Aufenthaltszeit wegen Deiner guten Integration zu beantragen.

Übrigens ist aus meiner Sicht die Einbürgerung eher das Ziel der Integration, und nicht ein Teil des Weges dahin.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #7 - 14.10.2015 um 08:59:55
 
Moralische Wertungen sollten hier unterbleiben, Näheres dazu
auch gerne in der NUB nachlesbar.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #8 - 14.10.2015 um 09:38:41
 
Ich sehe das nicht unbedingt als moralische Wertung. Ich hab ihm nur erklärt, wie - und aus welchen Gründen - ich seine Chancen einschätze.
So und nicht anders würde ich es ihm auch erklären, wenn er in der Beratung vor mir säße.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.181

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #9 - 15.10.2015 um 13:00:14
 
Das ist aber genau das Problem:

"lachmalwieder" hat Aufenthaltszeiten von früher. Diese können angerechnet wenden, wenn sie "integrationsfördernd" waren.

Eine Straftat mit Ausweisung bedeutet für die meisten Einbürgerungsbehörden, dass diese Aufenthaltszeiten die Integration NICHT gefördert haben, denn Integration bedeutet auch Integration in die Rechtsordnung.

Insofern kann "lachmalwieder" nur die Beratung der eigenen Einbürgerungsbehörde in Anspruch nehmen, muss aber damit rechnen, dass deren Sicht so ist wie die von "Odysseus". Denn Odysseus vertritt eben nicht irgendeine private Meinung oder Wertung, sondern gibt wider, wie die meisten Einbürgerungsbehörden die Aufenthaltszeiten mit diesen Voraussetzungen beurteilen, nämlich: Sie haben die Integration nicht gefördert.

Es hängt aber immer auch von den konkreten Einzelheiten ab, also z.B. welche Straftat, welche Strafe, wie lange her... Insofern ist es sinnvoll, die eigene Einbürgerungsbehörde zu fragen, ob sie zumindest etwas anrechnet.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lachmalwieder
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


für eine bessere welt


Beiträge: 62

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #10 - 16.10.2015 um 13:15:57
 
Odysseus schrieb am 14.10.2015 um 07:05:10:
Deine Formulierung "leider kam das mit der Straftat" stößt mir persönlich aber etwas sauer auf. 


Was stört dich den an dem Satz. Das "leider" bedeutet nur das ich es bereue. Du solltest nicht alles so drehen, wie du es gerne hättest.

Odysseus schrieb am 14.10.2015 um 07:05:10:
diese bewusst und vorsätzlich begangen


Wie weit man als Drogenabhängiger bewusst und vorsätzlich handeln kann lasse ich mal dahin gestellt.

Odysseus schrieb am 14.10.2015 um 07:05:10:
Hast Du Dich auch mal gefragt, wie schwer es für Dein Opfer war


Wie Tippi schon schrieb. Das ist eine "moralische Wertung". Ich hoffe nur das du diese nicht in deine Arbeit als SB mit einfliessen lässt. Ansonsten wäre das der falsche Beruf für dich.

Trotzdem will ich die Frage beantorten. JA ich habe über die Konsumenten nachgedacht. Und so bekloppt es auch klingt, denen ging es nicht besser oder schlechter ohne mich, da sie das Zeug, wenn nicht von mir dann halt von wo anders bekommen hätten.

reinhard schrieb am 15.10.2015 um 13:00:14:
welche Straftat


Wie man sich schon denken kann ging es um Handel von BTM mit einer Haftstrafe von 2,5 Jahren.

reinhard schrieb am 15.10.2015 um 13:00:14:
dass diese Aufenthaltszeiten die Integration NICHT gefördert haben


Ich habe halt gedacht, dass Schule an sich schon integrationsfördernd ist. Jetzt zu sagen "Schule hat bei dem nichts gebracht, weil er straffällig geworden ist" kommt mir etwas paradox vor. Der wichtigste Aspekt sollte die Erlernung der deutschen Sprache sein. Daher hat die Schule mich gefördert in der Integration. Das ich später kriminell geworden bin kann diese Erlernung nicht wertlos darstellen lassen.

Ich spreche Deutsch, denke Deutsch, träume Deutsch. Kenne die deutschen Werte sowie die deutsche Kultur und Mentalität nur allzu gut. Jetzt noch zu sagen mein Aufenthalt war nicht integrationsfördernd ist meiner Meinung nach absurd.

Das perplexe ist, dass wenn ein Deutscher mit der gleichen Strafe sitzt und rauskommt, er "resozialisiert" ist. Bei einem Ausländer heisst es "hat alles nichts gebracht, abschieben".

MfG
Zum Seitenanfang
  

Wenn jedes Land nur 1000 Soldaten schicken würde um den IS zu bekämpfen...
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #11 - 16.10.2015 um 14:07:57
 
lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Das ist eine "moralische Wertung".

Wieso soll das eine moralische Wertung sein? Schon bei der Befristung deiner Einreisesperre wurde das öffentliche Interesse - also öffentliche Sicherheit und das Interesse deiner Opfer - gegen deine Interessen - bzw. der Anspruch deines Kindes auf einen Vater - abgewogen. Zudem erfolgt die Anrechnung der Zeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Einbürgerungsbehörde. Es erfolgt aber keine "moralische" Wertung sondern eine sachliche Wertung.

lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Und so bekloppt es auch klingt, denen ging es nicht besser oder schlechter ohne mich, da sie das Zeug, wenn nicht von mir dann halt von wo anders bekommen hätten.

Das macht die Sache ja nicht besser.

lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Der wichtigste Aspekt sollte die Erlernung der deutschen Sprache sein. 

Das stimmt teilweise. In der Schule lernt man auch Gesellschaftskunde und Ethik. Du kannst also nicht behaupten, dass du nicht wusstest, dass der Handel mit Drogen falsch ist.

lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Das ich später kriminell geworden bin kann diese Erlernung nicht wertlos darstellen lassen.

Das kann stimmen. Kann auch sein, dass du während des Schulbesuches auf die schiefe Bahn kamst. Dann wären diese Zeiten ja nicht wirklich integriationsfördernd.

lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Das perplexe ist, dass wenn ein Deutscher mit der gleichen Strafe sitzt und rauskommt, er "resozialisiert" ist. Bei einem Ausländer heisst es "hat alles nichts gebracht, abschieben".

Ne. Den hochkriminellen Deutschen kann man nicht abschieben. Den hochkriminellen Ausländer schon. Resozialisierung ist nur ein Teil der Haft, der andere ist natürlich eine Bestrafung.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #12 - 16.10.2015 um 14:58:26
 
@lachmalwieder

Daß Dir die Sichtweise von Odysseus nicht gefällt, ist verständlich und nachvollziehbar.

Dir gefällt nicht, daß Deine früheren Handlungen nach bestimmten "Schablonen"  betrachtet werden, weil das alles Vergangenheit ... usw. usf.

Damit hast Du grundsätzlich Recht - auch Deine Sichtweise ist gerechtfertigt.

Allerdings kommst Du nun mit anderen Schablonen daher, die kein bißchen besser sind.


Wenn man einen solchen alten Rucksack mit sich herumträgt, dann muß man halt damit leben. Selbstmitleid bringt einen nicht voran.
In nicht allzu ferner Zukunft kann das alles getilgt werden, muß auch nicht mehr angegeben werden und der "Rucksack" ist weg.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
lachmalwieder
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


für eine bessere welt


Beiträge: 62

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #13 - 16.10.2015 um 15:52:19
 
Petersburger schrieb am 16.10.2015 um 14:58:26:
Selbstmitleid bringt einen nicht voran


Das Selbstmitleid habe ich schon vor Jahren abgestossen, da ich es auch eingesehen habe das es mich nicht weiterbringt. Was nicht bedeutet das ich den Fehler von damals nicht bereue. Es war der klassische Absturz. Häusliche Gewalt, Trennung der Eltern, falsche Freunde, Drogensucht und zuletzt halt die Verhaftung.

Heute denke ich es war das Beste was mir damals passieren konnte. Das ist ein harter Satz aber es hätte weitaus schlimmer enden können.

Aras schrieb am 16.10.2015 um 14:07:57:
Schon bei der Befristung deiner Einreisesperre wurde das öffentliche Interesse - also öffentliche Sicherheit und das Interesse deiner Opfer - gegen deine Interessen - bzw. der Anspruch deines Kindes auf einen Vater - abgewogen


Da wurde gar nichts abgewogen. Der hat geguckt, "aha, der ist schon 10 Jahre weg" dann hat er die Sperre aufgehoben. Ein Kind hatte ich da noch gar nicht. Und das einzige was die "Opfer" interessierte waren/sind Drogen. Denen ist es sowas von Schnuppe ob ich da bin oder nicht.

Aras schrieb am 16.10.2015 um 14:07:57:
Das macht die Sache ja nicht besser. 


Das ist mir auch bewusst.

Aras schrieb am 16.10.2015 um 14:07:57:
Das stimmt teilweise.


Ich denke das mir hier alle zustimmen, wenn ich schreibe "Der wichtigste Aspekt sollte die Erlernung der deutschen Sprache sein."

Aras schrieb am 16.10.2015 um 14:07:57:
dass du während des Schulbesuches auf die schiefe Bahn kamst


Könnte sein, ist aber nicht so. Erst nach der Schule als ich die Ausbildung angefangen habe lernte ich die falschen Leute kennen.

Petersburger schrieb am 16.10.2015 um 14:58:26:
Allerdings kommst Du nun mit anderen Schablonen daher, die kein bißchen besser sind.


Welche Schablonen meinst du jetzt damit? Ich habe diese eine Schablone und da hatte ich bereits geschrieben...

Zitat:
Leider wird man ein lebenlang damit konfrontiert


Ich weiss es ist nicht leicht damit zu leben. Bei der kleinsten Polizeikontrolle/Verkehrskontrolle werde ich mit einer Durchsuchung, Drogentest, unangenehmen Fragen etc. konfrontiert werden. Soviel zu...

Petersburger schrieb am 16.10.2015 um 14:58:26:
Wenn man einen solchen alten Rucksack mit sich herumträgt, dann muß man halt damit leben.


Ich habe halt nur gedacht das 25 Jahre meines Lebens nicht ganz umsonst gewesen sein können und ich hoffentlich einige Jahre angerechnet bekomme würde. Dank euch weiss ich jetzt das es eine Ermessensentscheidung ist und ich sehr schlechte Chancen habe, die Wartezeit zu verkürzen. Zumindest bin ich jetzt schlauer wie vorher, danke schön.

MfG
Zum Seitenanfang
  

Wenn jedes Land nur 1000 Soldaten schicken würde um den IS zu bekämpfen...
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Antwort #14 - 18.10.2015 um 09:26:54
 
lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 15:52:19:
Das Selbstmitleid habe ich schon vor Jahren abgestossen, da ich es auch eingesehen habe das es mich nicht weiterbringt. Was nicht bedeutet das ich den Fehler von damals nicht bereue. 

dann komme ich mal auf das zurück, was ich oben geschrieben habe, und was Du vielleicht überlesen hast:

Engagiere Dich ehrenamtlich z.B. bei einer örtlichen Drogenberatung - Adressen gibts zuhauf. Bring Deine Erfahrungen ein, um jungen Menschen Deinen Weg zu ersparen. Werde aktiv, anstatt über die Sichtweise Anderer auf Deine Vergangenheit zu lanmentieren.

DAS könnte dann positiv berücksichtigt werden.


Soviel dazu, ich mach dann weiter Urlaub. muss noch um den Gardasee wandern.
So long.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema