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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Früheren Aufenthalt anrechnen
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Beitrag begonnen von lachmalwieder am 12.10.2015 um 23:39:10

Titel: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von lachmalwieder am 12.10.2015 um 23:39:10
Hallöchen,

also ich habe 1978-2004 in Deutschland gelebt. Schule, Ausbildung, etc. Danach kam aufgrund einer Straftat die Ausweisung. Haben ja einige hier schon mitbekommen.

Jetzt gehe ich wieder zurück (FZF dt.Kind). Bekomme ich da irgendwas angerechnet? Wann könnte ich die dt. Stb beantragen?

MfG

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Odysseus am 13.10.2015 um 07:25:35
Frühere Aufenthaltszeiten können i.d.R. angerechnet werden, wenn man dieser Zeit "integrationsfördernde Wirkung" unterstellen kann.

Mal ehrlich: Glaubst Du, Du warst ein Musterbeispiel für Integration, wenn Du wegen Straftaten ausgewiesen worden bist?!?


lachmalwieder schrieb am 12.10.2015 um 23:39:10:
Wann könnte ich die dt. Stb beantragen?


Acht Jahre nach der ersten AE nach Wiedereinreise - sofern Dein BZR dann sauber ist.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von lachmalwieder am 13.10.2015 um 15:04:56

Odysseus schrieb am 13.10.2015 um 07:25:35:
Du warst ein Musterbeispiel für Integration


Habe ich nie behauptet. Natürlich habe ich Fehler gemacht.

Ich wollte nur wissen ob ich das Anrecht darauf habe meinen vorherigen Aufenthalt angerechnet zu bekommen.

10 Jahre Schule und 3,5 Jahre Ausbildung sollten doch integrationsfördernde Wirkung sein oder!? Wie wird das jetzt berechnet.

MfG

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Aras am 13.10.2015 um 15:18:08
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Können wir hier nicht entscheiden. Ich hab im Gesetzeskommentar gelesen, dass Straftaten nicht die integrationsfördernden Zeiten verfallen lassen. Aber was im Falle der Ausweisung ist, stand nicht drin. Kann sein, dass dann die Integration als gescheitert angesehen wird, wie Odysseus es explizit schreibt, und dann musst du 7/8 Jahre noch nachlegen um eingebürgert zu werden

Du kannst es nur im Beratungsgespräch herausfinden. Und selbst wenn, wäre es in 2 Jahren interessant da nur maximal 5Jahre anerkannt werden können.. Da kannst du also noch bis dahin Gutes an den Tag legen und dann fragen wies es ausschaut. Kann sein, dass die dann sagen, dass die Zeiten doch integrationsfördernd  waren

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Odysseus am 13.10.2015 um 15:18:54
Die Schulbildung spricht zwar dafür, die Vorstrafe aber - IMHO - massiv dagegen.
Bei mir als Sachbearbeiter hättest Du so pauschal keine Chance - und erfahrungsgemäß bei der mir vorgesetzten Behörde, die die Ermessensentscheidung hier vor Ort trifft, ebenfalls nicht.

Mehr wollte ich damit nicht sagen.



Aras schrieb am 13.10.2015 um 15:18:08:
Und selbst wenn, wäre es in 2 Jahren interessant da nur maximal 5Jahre anerkannt werden können..

dann wäre es nach Adam Riese aber in 3 Jahren soweit, oder liegt I-Kurs vor?

Aber, wie Aras schreibt, kann ja noch was gemacht werden.
Man könnte sich z.B. massiv ehrenamtlich engagieren, Präventionsarbeit mit Jugendlichen, die Gefahr laufen, kriminell abzustürzen, dürfte sich da vielleicht ganz gut machen.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von lachmalwieder am 13.10.2015 um 16:28:53

Odysseus schrieb am 13.10.2015 um 15:18:54:
Ermessensentscheidung


Schade, dass es hier keine eindeutige Regelung gibt. Ist ja auch schon 12 Jahre her mit meiner Strafe. Da ändern sich Menschen. Habe jetzt Familie und bin nicht mehr der dumme Junge von damals. Seit dem habe ich auch keine Straftaten mehr begannen. Leider wird man ein lebenlang damit konfrontiert. Auch wenn man längst ein anständiger Bürger geworden ist. Natürlich wünschte ich mir den Fehler damals nicht begannen zu haben. Leider ist es passiert und ich kann es nicht ändern.

Ich habe bereits 2002 die dt. Stb beantragt. Nach Zusage von den Türken und Deutschen war alles OK und ich hatte nur noch 4 Wochen auf den dt. Pass warten müssen. Das war 2004. Doch leider kam das mit der Straftat kurz bevor ich eingebürgert worden wäre. In Haft habe ich dann vom LRA die Absage bekommen. Das war sehr schwer für mich, da damit auch die Ausweisung erfolgen konnte und wurde.

Als ich raus kam habe ich beim LRA angerufen und nachgefragt. Selbst die hat gemeint "haben Sie nicht noch 4 Wochen warten können". Sowas hatte sie auch noch nicht erlebt. Ausserdem hat sie gesagt ich könnte erst in 15 Jahren wieder einen beantragen. Naja, in 3 Jahren wären diese rum, dann versuche ich es auch nochmal, sofern es mir möglich ist. Ich denke die dt. Stb ist auch ein Meilenstein in die Integration, da ich mich sehr für Politik interessiere und auch gerne in D wählen würde, als fester Teil der Gesellschaft.

MfG

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Odysseus am 14.10.2015 um 07:05:10
Du hast Recht, wenn Du sagst, dass das "ja auch schon 12 Jahre her" ist. Wärst Du seinerzeit nicht ausgewiesen worden, dann hättest Du locker die erforderliche Aufenthaltszeit und nach Tilgung aus dem BZR wäre die EB möglich.

Aber so ist es eben nicht.

Deine Formulierung "leider kam das mit der Straftat" stößt mir persönlich aber etwas sauer auf.
Die Straftat kam nicht einfach so, sondern Du hast - ich vermute das mal, korrigier mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte - diese bewusst und vorsätzlich begangen. Und ich vermute weiter, dass Du nicht 'nen Schokoriegel geklaut hast, denn so schnell wird man nicht ausgewiesen, zumal wenn es - Du sprichst von "der Straftat" - die einzige Verurteilung ist. Dass das schwer für Dich war, glaube ich Dir gerne. Hast Du Dich auch mal gefragt, wie schwer es für Dein Opfer war?

An Deinem Unrechtsbewusstsein solltest Du also noch ein wenig arbeiten, bevor Du drüber nachdenkst, die Verkürzung der Aufenthaltszeit wegen Deiner guten Integration zu beantragen.

Übrigens ist aus meiner Sicht die Einbürgerung eher das Ziel der Integration, und nicht ein Teil des Weges dahin.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Tippi am 14.10.2015 um 08:59:55
Moralische Wertungen sollten hier unterbleiben, Näheres dazu
auch gerne in der NUB nachlesbar.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Odysseus am 14.10.2015 um 09:38:41
Ich sehe das nicht unbedingt als moralische Wertung. Ich hab ihm nur erklärt, wie - und aus welchen Gründen - ich seine Chancen einschätze.
So und nicht anders würde ich es ihm auch erklären, wenn er in der Beratung vor mir säße.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von reinhard am 15.10.2015 um 13:00:14
Das ist aber genau das Problem:

"lachmalwieder" hat Aufenthaltszeiten von früher. Diese können angerechnet wenden, wenn sie "integrationsfördernd" waren.

Eine Straftat mit Ausweisung bedeutet für die meisten Einbürgerungsbehörden, dass diese Aufenthaltszeiten die Integration NICHT gefördert haben, denn Integration bedeutet auch Integration in die Rechtsordnung.

Insofern kann "lachmalwieder" nur die Beratung der eigenen Einbürgerungsbehörde in Anspruch nehmen, muss aber damit rechnen, dass deren Sicht so ist wie die von "Odysseus". Denn Odysseus vertritt eben nicht irgendeine private Meinung oder Wertung, sondern gibt wider, wie die meisten Einbürgerungsbehörden die Aufenthaltszeiten mit diesen Voraussetzungen beurteilen, nämlich: Sie haben die Integration nicht gefördert.

Es hängt aber immer auch von den konkreten Einzelheiten ab, also z.B. welche Straftat, welche Strafe, wie lange her... Insofern ist es sinnvoll, die eigene Einbürgerungsbehörde zu fragen, ob sie zumindest etwas anrechnet.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von lachmalwieder am 16.10.2015 um 13:15:57

Odysseus schrieb am 14.10.2015 um 07:05:10:
Deine Formulierung "leider kam das mit der Straftat" stößt mir persönlich aber etwas sauer auf. 


Was stört dich den an dem Satz. Das "leider" bedeutet nur das ich es bereue. Du solltest nicht alles so drehen, wie du es gerne hättest.


Odysseus schrieb am 14.10.2015 um 07:05:10:
diese bewusst und vorsätzlich begangen


Wie weit man als Drogenabhängiger bewusst und vorsätzlich handeln kann lasse ich mal dahin gestellt.


Odysseus schrieb am 14.10.2015 um 07:05:10:
Hast Du Dich auch mal gefragt, wie schwer es für Dein Opfer war


Wie Tippi schon schrieb. Das ist eine "moralische Wertung". Ich hoffe nur das du diese nicht in deine Arbeit als SB mit einfliessen lässt. Ansonsten wäre das der falsche Beruf für dich.

Trotzdem will ich die Frage beantorten. JA ich habe über die Konsumenten nachgedacht. Und so bekloppt es auch klingt, denen ging es nicht besser oder schlechter ohne mich, da sie das Zeug, wenn nicht von mir dann halt von wo anders bekommen hätten.


reinhard schrieb am 15.10.2015 um 13:00:14:
welche Straftat


Wie man sich schon denken kann ging es um Handel von BTM mit einer Haftstrafe von 2,5 Jahren.


reinhard schrieb am 15.10.2015 um 13:00:14:
dass diese Aufenthaltszeiten die Integration NICHT gefördert haben


Ich habe halt gedacht, dass Schule an sich schon integrationsfördernd ist. Jetzt zu sagen "Schule hat bei dem nichts gebracht, weil er straffällig geworden ist" kommt mir etwas paradox vor. Der wichtigste Aspekt sollte die Erlernung der deutschen Sprache sein. Daher hat die Schule mich gefördert in der Integration. Das ich später kriminell geworden bin kann diese Erlernung nicht wertlos darstellen lassen.

Ich spreche Deutsch, denke Deutsch, träume Deutsch. Kenne die deutschen Werte sowie die deutsche Kultur und Mentalität nur allzu gut. Jetzt noch zu sagen mein Aufenthalt war nicht integrationsfördernd ist meiner Meinung nach absurd.

Das perplexe ist, dass wenn ein Deutscher mit der gleichen Strafe sitzt und rauskommt, er "resozialisiert" ist. Bei einem Ausländer heisst es "hat alles nichts gebracht, abschieben".

MfG

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Aras am 16.10.2015 um 14:07:57

lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Das ist eine "moralische Wertung".

Wieso soll das eine moralische Wertung sein? Schon bei der Befristung deiner Einreisesperre wurde das öffentliche Interesse - also öffentliche Sicherheit und das Interesse deiner Opfer - gegen deine Interessen - bzw. der Anspruch deines Kindes auf einen Vater - abgewogen. Zudem erfolgt die Anrechnung der Zeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Einbürgerungsbehörde. Es erfolgt aber keine "moralische" Wertung sondern eine sachliche Wertung.


lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Und so bekloppt es auch klingt, denen ging es nicht besser oder schlechter ohne mich, da sie das Zeug, wenn nicht von mir dann halt von wo anders bekommen hätten.

Das macht die Sache ja nicht besser.


lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Der wichtigste Aspekt sollte die Erlernung der deutschen Sprache sein. 

Das stimmt teilweise. In der Schule lernt man auch Gesellschaftskunde und Ethik. Du kannst also nicht behaupten, dass du nicht wusstest, dass der Handel mit Drogen falsch ist.


lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Das ich später kriminell geworden bin kann diese Erlernung nicht wertlos darstellen lassen.

Das kann stimmen. Kann auch sein, dass du während des Schulbesuches auf die schiefe Bahn kamst. Dann wären diese Zeiten ja nicht wirklich integriationsfördernd.


lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 13:15:57:
Das perplexe ist, dass wenn ein Deutscher mit der gleichen Strafe sitzt und rauskommt, er "resozialisiert" ist. Bei einem Ausländer heisst es "hat alles nichts gebracht, abschieben".

Ne. Den hochkriminellen Deutschen kann man nicht abschieben. Den hochkriminellen Ausländer schon. Resozialisierung ist nur ein Teil der Haft, der andere ist natürlich eine Bestrafung.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Petersburger am 16.10.2015 um 14:58:26
@lachmalwieder

Daß Dir die Sichtweise von Odysseus nicht gefällt, ist verständlich und nachvollziehbar.

Dir gefällt nicht, daß Deine früheren Handlungen nach bestimmten "Schablonen"  betrachtet werden, weil das alles Vergangenheit ... usw. usf.

Damit hast Du grundsätzlich Recht - auch Deine Sichtweise ist gerechtfertigt.

Allerdings kommst Du nun mit anderen Schablonen daher, die kein bißchen besser sind.


Wenn man einen solchen alten Rucksack mit sich herumträgt, dann muß man halt damit leben. Selbstmitleid bringt einen nicht voran.
In nicht allzu ferner Zukunft kann das alles getilgt werden, muß auch nicht mehr angegeben werden und der "Rucksack" ist weg.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von lachmalwieder am 16.10.2015 um 15:52:19

Petersburger schrieb am 16.10.2015 um 14:58:26:
Selbstmitleid bringt einen nicht voran


Das Selbstmitleid habe ich schon vor Jahren abgestossen, da ich es auch eingesehen habe das es mich nicht weiterbringt. Was nicht bedeutet das ich den Fehler von damals nicht bereue. Es war der klassische Absturz. Häusliche Gewalt, Trennung der Eltern, falsche Freunde, Drogensucht und zuletzt halt die Verhaftung.

Heute denke ich es war das Beste was mir damals passieren konnte. Das ist ein harter Satz aber es hätte weitaus schlimmer enden können.


Aras schrieb am 16.10.2015 um 14:07:57:
Schon bei der Befristung deiner Einreisesperre wurde das öffentliche Interesse - also öffentliche Sicherheit und das Interesse deiner Opfer - gegen deine Interessen - bzw. der Anspruch deines Kindes auf einen Vater - abgewogen


Da wurde gar nichts abgewogen. Der hat geguckt, "aha, der ist schon 10 Jahre weg" dann hat er die Sperre aufgehoben. Ein Kind hatte ich da noch gar nicht. Und das einzige was die "Opfer" interessierte waren/sind Drogen. Denen ist es sowas von Schnuppe ob ich da bin oder nicht.


Aras schrieb am 16.10.2015 um 14:07:57:
Das macht die Sache ja nicht besser. 


Das ist mir auch bewusst.


Aras schrieb am 16.10.2015 um 14:07:57:
Das stimmt teilweise.


Ich denke das mir hier alle zustimmen, wenn ich schreibe "Der wichtigste Aspekt sollte die Erlernung der deutschen Sprache sein."


Aras schrieb am 16.10.2015 um 14:07:57:
dass du während des Schulbesuches auf die schiefe Bahn kamst


Könnte sein, ist aber nicht so. Erst nach der Schule als ich die Ausbildung angefangen habe lernte ich die falschen Leute kennen.


Petersburger schrieb am 16.10.2015 um 14:58:26:
Allerdings kommst Du nun mit anderen Schablonen daher, die kein bißchen besser sind.


Welche Schablonen meinst du jetzt damit? Ich habe diese eine Schablone und da hatte ich bereits geschrieben...


Zitat:
Leider wird man ein lebenlang damit konfrontiert


Ich weiss es ist nicht leicht damit zu leben. Bei der kleinsten Polizeikontrolle/Verkehrskontrolle werde ich mit einer Durchsuchung, Drogentest, unangenehmen Fragen etc. konfrontiert werden. Soviel zu...


Petersburger schrieb am 16.10.2015 um 14:58:26:
Wenn man einen solchen alten Rucksack mit sich herumträgt, dann muß man halt damit leben.


Ich habe halt nur gedacht das 25 Jahre meines Lebens nicht ganz umsonst gewesen sein können und ich hoffentlich einige Jahre angerechnet bekomme würde. Dank euch weiss ich jetzt das es eine Ermessensentscheidung ist und ich sehr schlechte Chancen habe, die Wartezeit zu verkürzen. Zumindest bin ich jetzt schlauer wie vorher, danke schön.

MfG

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Odysseus am 18.10.2015 um 09:26:54

lachmalwieder schrieb am 16.10.2015 um 15:52:19:
Das Selbstmitleid habe ich schon vor Jahren abgestossen, da ich es auch eingesehen habe das es mich nicht weiterbringt. Was nicht bedeutet das ich den Fehler von damals nicht bereue. 

dann komme ich mal auf das zurück, was ich oben geschrieben habe, und was Du vielleicht überlesen hast:

Engagiere Dich ehrenamtlich z.B. bei einer örtlichen Drogenberatung - Adressen gibts zuhauf. Bring Deine Erfahrungen ein, um jungen Menschen Deinen Weg zu ersparen. Werde aktiv, anstatt über die Sichtweise Anderer auf Deine Vergangenheit zu lanmentieren.

DAS könnte dann positiv berücksichtigt werden.


Soviel dazu, ich mach dann weiter Urlaub. muss noch um den Gardasee wandern.
So long.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von cabrio am 18.10.2015 um 23:02:36

lachmalwieder schrieb am 13.10.2015 um 16:28:53:
Leider wird man ein lebenlang damit konfrontiert.


Ja, obwohl das nicht so sein sollte. Die Unsitte, straffällig gewordene Nicht-Staatsbürger einfach abzuschieben, hat leider eine lange Tradition. Großbritannien hat im späten 19. Jahrhundert sogar mehr als 300.000 seiner eigenen Staatsbürger nach Australien "abgeschoben" - selbst wenn die keine Straftaten begangen hatten. Es reichte schon "Bettelei". Da du "faktischer Inländer" bist, war schon deine Ausweisung höchstwahrscheinlich rechtswidrig - Verstoß gegen Art. 8 EMRK. Bedauerlicherweise finden solche Ausweisungen aber immer noch statt und werden auch nicht von allen Verwaltungsgerichten konsequent untersagt. In solchen Fällen lohnt sich ein wirklich guter Anwalt.

Jetzt, für die Anrechnung der Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung, empfiehlt sich ebenfalls die anwaltliche Begleitung, da die Ermessensausübung der Einbürgerungsbehörde eben auch gerichtlich überprüfbar ist. Da das Malheur damals auch noch kurz vor deiner Einbürgerung passiert ist, ist das nun wirklich ein klassischer Fall von "ganz besonders dumm gelaufen". Der deutsche Staat hat dir gegenüber einiges wieder gutzumachen - wovon er mit einem Anwalt überzeugt werden sollte. Es sei denn, du traust dir das durch dein Auftreten selbst zu.

Ich persönlich würde es nach einer derartigen Behandlung übrigens "vorziehen, in einem anderen europäischen Land zu leben" (wie Max von Sydow in einer Rolle als Auftragskiller für die CIA mal anmerkte).

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von T.P.2013 am 18.10.2015 um 23:49:06
Ich wäre vorsichtig damit, persönliche politische Ansichten in einen Ratschlag zur Vorgehensweise in rechtlichen Dingen derartig einfließen zu lassen.
Falls Du Dich auf dieses Urteil beziehst, sollte man mal betrachten, ob die Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall zu dem selben Ergebnis führen müssten, oder ob sie sich vielleicht signifikant unterscheiden...

Stichwörter: Verwurzelung, Entwurzelung, Aufenthaltsdauer (Urteil: über 25 Jahre), Art und Umfang des BTM-Handels...

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Petersburger am 19.10.2015 um 11:37:24

cabrio schrieb am 18.10.2015 um 23:02:36:

lachmalwieder schrieb am 13.10.2015 um 16:28:53:
Leider wird man ein lebenlang damit konfrontiert. 

Ja, obwohl das nicht so sein sollte. 

Nein, eben nicht "ein Leben lang".

Es gibt die üblichen Löschungsfristen, danach ist das vorbei.

Die sind natürlich etwas länger als z.B. eine Einreisesperre ...

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von lachmalwieder am 19.10.2015 um 15:03:50

cabrio schrieb am 18.10.2015 um 23:02:36:
Da du "faktischer Inländer" bist, war schon deine Ausweisung höchstwahrscheinlich rechtswidrig


Das war mir immer bewusst. Ich habe mein ganzes Leben in D verbracht. War nicht öfter in der Türkei als ein Deutscher im Türkeiurlaub. Nach meiner Haft war ich beim Anwalt für Ausländerrecht, der mir gesagt hat, dass ich zu 70% ausgewiesen werde. Das hat mich veranlasst, nicht weiter zu kämpfen. Das Problem bei uns Türken ist, dass wenn wir abgeschoben in die Türkei einreisen, wir den Militärdienst (damals 15 Monate) absolvieren müssen. Das Risiko war hoch und die Chancen gering. Auch wollte ich meinen Eltern nicht noch mehr auf der Tasche liegen. Alleine der Anwalt hatte für meine Verteidigung 2.500€ gekostet. Hätte ich einen Pflichtverteidiger genommen, wäre genau das selbe rausgekommen. Dumm gelaufen. Was beim türk. Militär abgeht brauche ich ja niemandem zu erzählen. So konnte ich zumindest den Wehrdienst auf einen Monat beschränken indem ich 5000€ zahlte. Das ging aber nur wenn man nicht abgeschoben wurde. Ich hatte ja einen Monat Zeit um auszureisen.


cabrio schrieb am 18.10.2015 um 23:02:36:
Jetzt, für die Anrechnung der Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung, empfiehlt sich ebenfalls die anwaltliche Begleitung, da die Ermessensausübung der Einbürgerungsbehörde eben auch gerichtlich überprüfbar ist


Das mit dem Anwalt ist immer so eine Sache. Je länger der Weg, desto teurer wird es. Man muss erstmal die finanziellen Mittel haben den Weg zu beschreiten.


cabrio schrieb am 18.10.2015 um 23:02:36:
Der deutsche Staat hat dir gegenüber einiges wieder gutzumachen


Das ich zu unrecht abgeschoben wurde wird wohl kaum einer auf sich nehmen. Wie sollte man das auch wieder gut machen? Ich hatte ALLES verloren, nicht nur meine Freiheit.


cabrio schrieb am 18.10.2015 um 23:02:36:
Es sei denn, du traust dir das durch dein Auftreten selbst zu.


Zutrauen tue ich mir es natürlich. Es geht hier mehr um die finanziellen Mittel. Da braucht man schon einiges um so einen Weg zu beschreiten. Selbst wenn ich Recht bekommen würde, ich würde die verlorenen Jahre nicht zurück bekommen.


cabrio schrieb am 18.10.2015 um 23:02:36:
Ich persönlich würde es nach einer derartigen Behandlung übrigens "vorziehen, in einem anderen europäischen Land zu leben" (wie Max von Sydow in einer Rolle als Auftragskiller für die CIA mal anmerkte). 


Darüber habe ich oft nachgedacht, da ich nichts mehr von D wissen wollte. Ich habe den Glauben an Gerechtigkeit verloren. Leider habe ich nicht die Zeit mich jetzt noch in einem anderen Land zu integrieren. Die Werte anderer, die Kultur, die Mentalität, die Ansichtsweisen, das Recht und die Ordnung einer für mich neuen Gesellschaft jetzt nochmal neu zu erlernen... dafür fühle ich mich schon zu alt. Obwohl ich so "enttäuscht" vom deutschen Staat war, habe ich mich immer Deutsch gefühlt. Das wird auch immer so bleiben.


T.P.2013 schrieb am 18.10.2015 um 23:49:06:
Falls Du Dich auf dieses Urteil beziehst


Als ich das gelesen habe, war ich echt schockiert. Es ist fast exakt mein Lebenslauf. Mit kleinen Unterschieden:

1) Ich bin mit 4 Monaten eingereist und war mein ganzes Leben in D (25 Jahre)

2) Ich habe MR und nicht Abi. Dafür aber noch eine abgeschlossene Ausbildung.

3) Ich habe ein Monat weniger Strafe bekommen  ::)

4) Das Urteil ist von 2007. Ich war 2004 schon weg.

Wenn ich kein faktischer Inländer bin, dann weiss ich auch nicht mehr. Meine innere Stimme hat mir damals schon gesagt, das die Ausweisung nicht Rechtens sein kann, aber ich habe einfach keine Kraft mehr gehabt. Ich habe mir immer gesagt "es kann doch nicht sein das ich nach 25 Jahren wegen 30 Monaten Strafe abgeschoben werde".


Petersburger schrieb am 19.10.2015 um 11:37:24:
Es gibt die üblichen Löschungsfristen, danach ist das vorbei. 


Löschen OK, aber wie will man es aus den Köpfen der Menschen löschen?

Eins vielleicht noch: Normal wird man ja erst ab 3 Jahren Strafe abgeschoben. Nur bei Drogen sind es 2. Wenn ich also Kindesmissbrauch begangen hätte und unter 3 Jahre bekommen hätte (was ja oft vorkommt) dann wäre ich nicht ausgewiesen worden. Um was geht es hier eigentlich? Um die Opfer? Um das Geld das am Staat vorbei geht? Oder einfach nur um soviel Ausländer wie möglich abzuschieben, da die meisten Fälle mit Drogen zu tun haben?

MfG

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Mick am 19.10.2015 um 15:28:38
Mangels fachlicher Fragen:

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