Hallo,
mein Freund- aus dem Tchad, hier im Asylverfahren- und ich wollen heiraten und haben im Juli den Antrag auf Eheschließung gestellt.
Da Tchad ja als ein Land mit unsicherem Urkundenwesen gilt, wurde vor 2 Wochen die Überprüfung der Familienstandsbescheinigun durch Vertrauensanwalt der Botschaft eingeleitet.
Prallel haben wir ein Schreiben vom Standesamt bekommen, dass für die Überprüfung auch eine Geburtsurkunde vom Sohn meines Freundes vorgelegt werden sollte bzw gut möglich ist, dass diese noch gebraucht wird.
Mein Freund hat allerdings keinen Sohn im Tchad, sondern hat es damals bei Asylantragsstellung fälschlicherweise -nicht gut, ich weiß- angegeben mit der naiven Idee, dann später den Sohn seines Bruders nach Deutschland holen zu können.
Eine Geburtsurkunde können wir also definitiv nicht vorlegen und ich bin unsicher, wie wir jetzt vorgehen sollen:
abwarten, ob die Geburtsurkunde wirklich gebraucht wird oder direkt das Standesamt/ die
ABH kontaktieren?
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit, ob das zu Problemen führen kann und aufwendign ist, dern Inhalt seiner Akte zu ändern?
Ich freue mich über jeden Tip!
Einen schönen Abend an alle!