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Ehegattennachzug bzw. gemeinsam nach Deutschland (Gelesen: 2.684 mal)
Themen Beschreibung: Ehegattennachzug
flaschenwunder
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.10.2015 um 00:06:47
 
Guten Abend,
Folgendes quält mich: Ich deutsche Staatangehörigket lebe mit meinem türkischen Mann in Istanbul.Wir haben im Februar geheiratet und seitdem habe ich eine Aufhenthaltsgenehmigung für 2Jahre. Allerdings habe ich auch noch eine Mietwohnung in Deutschland. Mein Mann ist hier Berufssoldat und seit Monaten ist er im Einsatz. Die gesamte Situation in der Türkei ist kritisch.
Ich sehe für mich hier mittlerweile keine Zukunft mehr.
Ich spiele mit dem Gedanken zurück nach Deutschland zu gehen. Das heißt erstmal Unterstützung vom Amt bzw Zuschüsse um den Lebensunterhalt komplett zu bestreiten. Ich werde dann auch mit internationalen Heiratsurkunde die Ehe in Deutschland eintragen lassen (war seit der Hochzeit noch nicht wieder in DE).
Nun die Fragen: Gibt es eine Möglichkeit, wenn ich innerhalb der Türkei bin ein Ehegattennachzug zu beantragen? Das heißt dann gemeinsam nach Deutschland gehen oder muss ich in DE sein bis er kommen kann? Kann es überhaupt gehen das es bewilligt wird, wenn ich Hilfe vom Amt beziehen werde? Das reicht erstmal für den Anfang Smiley
Vielen dank für eure Mühe
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Antwort #1 - 11.10.2015 um 01:44:53
 
Natürlich ist auch eine gemeinsame Einreise nach Deutschland möglich.

Es muß also ganz klar noch kein Wohnsitz des deutschen Partners in Deutschland existieren. Jedoch ist eine erste Aufenthaltsadresse erforderlich, damit die zuständige Behörde bestimmt werden kann.

Das sind meist Eltern, Freunde oder gute Bekannte, die einen für die erste Zeit aufnehmen.
In Deinem Fall wird das sicher die Mietwohnung sein.

Da Du Deutsche bist, ist der Lebensunterhalt für die Entscheidung unwichtig. Das gilt auch dann, wenn Du mit Standardlisten bzw. -schreiben danach gefragt wirst: Du antwortest einfach wahrheitsgemäß. Einfluß auf die Entscheidung darf das nicht haben.
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Antwort #2 - 11.10.2015 um 01:49:30
 
flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:
Das heißt erstmal Unterstützung vom Amt bzw Zuschüsse um den Lebensunterhalt komplett zu bestreiten. 


Wie kommst du auf die Idee? Grundsätzlich ist erstmal dein Mann zum Unterhalt verpflichtet. Wenn der Ehmann nicht in der Lage ist, oder nicht willens, dann springt das Amt ein.

flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:
Ich werde dann auch mit internationalen Heiratsurkunde die Ehe in Deutschland eintragen lassen (war seit der Hochzeit noch nicht wieder in DE). 


Die Ehe ist  grundsätzlich in Deutschland gültig. Eine Nachregistrierung ist möglich erfordert aber meist mehr als nur die Eheurkunde. Am besten deswegen mal mit dem örtlichen Standesamt in Verbindung setzen.

flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:
Gibt es eine Möglichkeit, wenn ich innerhalb der Türkei bin ein Ehegattennachzug zu beantragen?


Nein, nur er kann einen beantragen und nicht du. Wo du zu dem Zeitpunkt bist ist unerheblich. Du solltest nur ein Begleitschreiben mitliefern, das der Nachzug gewünscht ist und wo ihr euren Wohnsitz nehmen wollt. Daraus ergibt sich die örtliche  Zuständigkeit der ABH. Was die AV sonst noch will, steht in deren Merkblättern auf der Webseite.

flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:
Das heißt dann gemeinsam nach Deutschland gehen oder muss ich in DE sein bis er kommen kann?

Ihr könnt gemeinsam gehen. Nur der ABH mitteilen, dass du noch beim Mann lebst, damit sie dort mit dir Rücksprache halten kann und nicht bei der Mietwohnung.

flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 00:06:47:
ann es überhaupt gehen das es bewilligt wird, wenn ich Hilfe vom Amt beziehen werde?


Sicherung LU spielt keine Rolle. Aber er braucht deutschen Sprachnachweis A1 zum Visaantrag, da er IMHO nicht unter die ARB 1/80 fällt.
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flaschenwunder
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Antwort #3 - 11.10.2015 um 01:50:04
 
Danke für deine Antwort Smiley

Ich bin ja noch in Deutschland gemeldet und habe eine Mietwohnung, das heißt Adresse gibt es. Wenn wir ein Visum zur FZF beantragen muss er doch auch Unterlagen von mir vorlegen oder?  Wird die Ausländerbehörde in DE keine Unterlagen fordern?  Wäre ja schlecht weil ich mich ja im Ausland befinde.
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flaschenwunder
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Antwort #4 - 11.10.2015 um 02:01:05
 
Ich dachte mein Mann bekommt in Deutschland erstmal keine Unterstützung Griesgrämig So war mein Stand.
Ich meine damit wenn wir nach Deutschland kommen, können wir ja nicht beide zum Amt gehen weil er doch erst später Anspruch auf Leistungen hätte. Das heißt ich versorge ihn mit.
Mit dem Begleitschreiben (davon hab ich gehört) dachte ich, muss ich zur Ausländerbehörde und nicht zu seinem Visaantrag in der Türkei beilegen. Bin verwirrt.
Ausländerbehörde informieren das ich mich nicht im wohnort aufhalte? Also dort anrufen oder wie soll das aussehen?
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grisu1000
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Antwort #5 - 11.10.2015 um 02:17:09
 
flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 01:50:04:
Wird die Ausländerbehörde in DE keine Unterlagen fordern?Wäre ja schlecht weil ich mich ja im Ausland befinde. 


Dann soll sie halt an deine Auslandsadresse schreiben. Es ist ja nicht ungewöhnlich, dass die Ehegatten gemeinsam einreisen. Die ABH muss nur wissen, das du dich nicht an deiner Wohnung in DEU aufhälst.

flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 02:01:05:
Ich dachte mein Mann bekommt in Deutschland erstmal keine Unterstützung Griesgrämig So war mein Stand.
Ich meine damit wenn wir nach Deutschland kommen, können wir ja nicht beide zum Amt gehen weil er doch erst später Anspruch auf Leistungen hätte. Das heißt ich versorge ihn mit. 


Seit ihr bedürftig könnt ihr ab dem Tag der Antragstellung soziale Leistungen erhalten.

flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 02:01:05:
Mit dem Begleitschreiben (davon hab ich gehört) dachte ich, muss ich zur Ausländerbehörde und nicht zu seinem Visaantrag in der Türkei beilegen. Bin verwirrt. 

Ist das Begleitschreiben beim Visaantrag dabei, bekommt es auch  die ABH.

flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 02:01:05:
Ausländerbehörde informieren das ich mich nicht im wohnort aufhalte? Also dort anrufen oder wie soll das aussehen? 


Im Begleitschreiben. Die ABH ist eingehtlich nur im Innenverhältnis beteiligt. Die Ansprechstelle deines Mannes ist die AV.
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flaschenwunder
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Antwort #6 - 11.10.2015 um 02:46:26
 
Die ABH kann ja dann an diese Adresse schreiben, aber Unterlagen über die Wohnung etc.  kann ich ja nicht geben, weil ich ja im Ausland bin. Das meinte ich damit ; -)
Ist es richtig das die AV eine Aufhenthaltsbescheinigung von mir fordert? In dem Fall weil ich ja in Deutschland kein Ausländer bin also sowas wie eine Meldebescheinigung.  Wenn ja kann ich die ja auch nicht erbringen.

Entschuldige das sind so meine Hauptprobleme das ich keine Unterlagen erbringen kann bzw nicht von hier aus. Deshalb muss ich halt wissen ob es geht, das wir bis zur Einreise irgendwann in DE hier zusammen leben können oder ich wegen Unterlagen extra vorher schon nach DE muss.
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Antwort #7 - 11.10.2015 um 05:14:58
 
Wenn du doch eine Mietwohnung hast, wieso kannst du dann keine Bescheinigung darüber vorlegen? Zwingend ist das eh nicht, da ihr ja vorhabt gemeinsam einzureisen.
Das müssen av und ABH halt nur wissen.

Mal ne frage am Rande, du schreibst, ihr werdet Unterstützung benötigen, aber du hast trotzdem eine Mietwohnung quasi als Zweitwohnung?? Dann scheint es finanziell doch ganz gut auszusehen.
Wie schon geschrieben, macht es aber eh keinen Unterschied, ob ihr Leistungen in Anspruch nehmen müsst oder nicht, da du deutsch bist.
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Petersburger
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Antwort #8 - 11.10.2015 um 07:39:08
 
flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 02:46:26:
Ist es richtig das die AV eine Aufhenthaltsbescheinigung von mir fordert?

Nein.
Nicht, wenn im Begleitschreiben steht, daß es um eine gemeinsame Einreise nach DEU geht, Du also dort bist.
Kopie Deiner Aufenthaltsgenehmigung schadet nicht.

flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 02:46:26:
Deshalb muss ich halt wissen ob es geht, das wir bis zur Einreise irgendwann in DE hier zusammen leben können oder ich wegen Unterlagen extra vorher schon nach DE muss. 

Es geht.
Wie soll es auch anders sein, wenn auf die gleiche Weise eine Mutter zum deutschen Kleinkind ziehen soll - sie schickt es vor, um die Behördengänge zu erledigen?
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flaschenwunder
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Antwort #9 - 11.10.2015 um 08:00:16
 
Guten Morgen Smiley
Jojo2015 ich kann sie deshalb nicht vorlegen, weil Mietvertrag etc sich in Deutschland befindet.  Cool

Ja momentan geht es finanziell gut.Er ist ja auch Angestellter des Landes. Berufssoldat.Aber das ändert sich doch sobald wir das Land verlassen.
Wenn ich das so schreibe mit der Unterstützung wird das auch wohl so sein.

Petersburger Danke. Langsam verstehe ich dieses Begleitschreiben. Ich werde dort dann alles aber auch wirklich alles reinschreiben.  Zwinkernd
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Antwort #10 - 11.10.2015 um 11:22:04
 
Hallo Flaschenwunder,
die gemeinsame Einreise geht eigentlich problemlos, nur irgendei Nachweis über den Wohnort in Deutschland sollte dabei sein. Also eine Kopie vom Mietvertrag, oder, wenn du noch in Deutschland gemeldet bist, eine Meldebescheinigung. Kann man evtl. über Bekannte in Deutschland besorgen lassen. Und wenn man im Begleitschreiben deutlich macht, dass man mit im Ausland lebt, läuft der Kontakt dann insegsamt übers Ausland. Dabei kann die Angabe eine Telefonnummer nicht schaden, falls noch irgendwas unklar ist.
Gruß, E-Punkt
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Antwort #11 - 11.10.2015 um 14:38:59
 
Gibt auch Hotels und so....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 11.10.2015 um 14:42:23
 
flaschenwunder schrieb am 11.10.2015 um 08:00:16:
Ich werde dort dann alles aber auch wirklich alles reinschreiben. 


Was ist "alles"?

Für mich:
"Ich lebe derzeit mit meinem Mann in der Türkei, bin für Rückfragen also nur dort erreichbar. Eventuelle Fragen bitte ich, per Mail an ...  oder über die AV an mich zu richten.
Vor der gemeinsamen Übersiedlung nach Deutschland in meine Wohnung unter der im Antrag angegebenen Adresse sind weitere Deutschlandreisen von mir nicht gepant."
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Antwort #13 - 11.10.2015 um 15:14:40
 
Petersburger 👍

E-Punkt: Evtl nur den Mietvertrag könnte ich auftreiben, aber der beweist ja nich meinen aktuellen Wohnsitz. Also ich meine das ich dort in DE in dieser Wohnung gemeldet bin.

Aras:  Vielleicht antwortest du im ganzen Satz, damit man auch versteht was du mir begreiflich machen willst.

Danke für euren Einsatz hier  Cool
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Petersburger
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Antwort #14 - 11.10.2015 um 23:33:40
 
Und der Mietvertrag ist auch egal: Es reicht zunächst, die Adresse anzugeben.
Niemand hat verlangt, daß die auch durch Verträge zu belegen ist.

Und anstelle von Aras  Laut lachend
Es ist für den Antrag egal, wo ihr gleich nach der Einreise wohnen wollt. Das kann auch ein Hotel sein.

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