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Familienzusammenführung oder ehegattennachzug zum deutschen Kind (Gelesen: 1.155 mal)
Mislina
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung oder ehegattennachzug zum deutschen Kind
11.10.2015 um 13:03:25
 
Hallo als erstes möchte ich mich bedanken das es so eine Plattform gibt danke danke danke. Ich bin neu habe mich durch gelesen aber nicht die passenden Antworten gefunden falls ich was übersprungen habe tut es mir leid.

Mein Problem ist ich lebe seit Jahren mit meinem Freund in der türkei haben auch ein gemeinsames Kind bekommen 13 Monate sie hat die doppelte Staatsbürgerschaft sie ist in der türkei geboren. Der Vater hat die Vaterschaft beim türkischen Amt anerkannt im türkischen Ausweis heißt sie mit Familiennamen wie der Vater aber im deutschen Pass so wie ich da das deutsche konsulat nach deutschem recht meinen Namen vergab. Wir hatten uns getrennt und ich bin mit meiner Tochter nach Deutschland gegangen haben keine Wohnung kam bei meiner Mutter unter habe keine Wohnung erhalte vom Amt Unterstützung. Wir haben uns wieder vertragen und möchten wieder zusammenleben aber dieses mal in Deutschland ich möchte nicht zurück in die türkei ich sehe keine Zukunft mehr in diesem Land. Meine Frage wäre wie mache ich das das wir zusammen als Familie in Deutschland leben soll ich ihn heiraten geht das dann schneller spielt es eine Rolle das ich kein Gehalt und Wohnraum vorweisen kann brauch er deutschkenntnisse damit er zu seiner Tochter kann. Ich habe bei der deutschen Botschaft auch nachgefragt aber leider wird man da immer abgewürgt und noch eine letzte Frage mein freund hat schulden in der türkei spielt das eine rolle beim Visaantrag. Wir leben in einer Stadt die nicht in der Nähe vom deutschen konsulat ist daher muss ich zum Termin gut vorbereitet erscheinen Hotel Flug ect. Ich entschuldige mich im vorraus für die vielen Fragen und Sage jetzt schon herzlichen Dank für die Antworten
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.218

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.10.2015 um 14:39:38
 
Mislina schrieb am 11.10.2015 um 13:03:25:
Familie in Deutschland leben soll ich ihn heiraten...keine Wohnung erhalte vom Amt Unterstützung

Das wird eher schwer! Zum heiraten in Deutschland benötigt dein "Freund" einen Deutschtest A1, du must Wohnraum nachweisen und genug Einkommen für eine VE haben.....also eher schlecht

Mislina schrieb am 11.10.2015 um 13:03:25:
haben auch ein gemeinsames Kind bekommen 13 Monate 

Das geht schon einfacher...FZF zum Deutschen Kind geht ohne VE und ohne A1...Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht machen und dann Visum beantragen

Trotzdem mal etwas OT
Wie wollt Ihr hier leben, ohne Wohnung, ohne Deutschkenntnisse und ohne Einkommen? Dazu Schulden, die durch die Ausreise nach Deutschland nicht einfach weg sind. Es gibt genug Türken hier, somit werden Schulden auch hier eingetrieben....Denk auch mal an die Zukunft deines Kindes!
Regelt erstmal die Schulden, bevor er ausreist!
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Petersburger
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Beiträge: 6.389

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.10.2015 um 14:40:05
 
Ein Visum für den Vater eines deutschen Kindes bedarf keiner Hochzeit, keiner Sprachkenntnisse und keines gesicherten Lebensunterhalts.

Seine Schulden in der Türkei sind dafür auch uninteressant - sie können höchstens Probleme bei der Ausreise aus der Türkei hervorrufen.
Aber das ist nicht die Baustelle deutscher Behörden.


Er stellt einfach einen Antrag auf FZF zum deutschen Kind. Und Du mußt beim Termin gar nicht erscheinen, sondern nur er.
Er benötigt nur den Antrag mit allem Standard-Drumherum (Fotos, Paßkopien u.dgl.) Kopien der Geburtsurkunde und des deutschen Passes des Kindes.

Der sollte nach Deiner Schilderung in der AV ausgestellt worden sein, so daß dort auch keine offenen Fragen zur Vaterschaft usf. auftauchen sollten.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Mislina
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 11.10.2015 um 15:07:47
 
Vielen Dank für die Antworten die Schulden sind leider durch Krankheit entstanden wir waren selbstständig mein freund erlitt einen schweren Herzinfarkt eine Woche vor meiner Geburt daher haben wir das Geschäft geschlossen weil weder er noch ich arbeiten konnten somit entstanden die Schulden. Weil ich ab die Zukunft meiner Tochter denke möchte ich nicht wieder zurück weil leider in der türkei nichts garantiert ist aufeinmal kann alles weg und kaputt sein. Ich hätte noch eine Frage bezüglich dem Kürzel  AV und VE  sorry ist bestimmt sehr. Simpel kenne mich aber nicht aus reicht die vaterschaftsanerkennung vom türkischen nufüs oder muss ich bei  der  deutschen Botschaft dafür  auch einen extra Termin machen ich glaube ich brauche auch einen Dolmetscher für  ihn falls jemand empfehlungen hat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 11.10.2015 um 16:41:48
 
Mislina schrieb am 11.10.2015 um 15:07:47:
KürzelAV und VEs


Auslandsvertrettung und Verpflichtungserklärung

Petersburger schrieb am 11.10.2015 um 14:40:05:
Ein Visum für den Vater eines deutschen Kindes bedarf keiner Hochzeit, keiner Sprachkenntnisse und keines gesicherten Lebensunterhalts.


Aber Sorgerecht (und dann auch für das Kind sorgen)
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