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Abholung des AT nach ablauft des national Visums D (Gelesen: 1.252 mal)
Garik_2908
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Abholung des AT nach ablauft des national Visums D
02.10.2015 um 12:05:37
 
schön guten tag an alle,

die situation ist wie folgt : meine ehefrau kann ab dem 25 sept ihren AT für 3 jahre abholen ; wir mussten leider am 24 sept ins ausland und verbleiben dort bis zum 18ten oktober ( innerhalb der EU )

das problem ist dass ihr national visum D exakt bis zum 20 oktober gültig ist.

könnte es bei der ausländerbehörde probeme geben? Da der AT immer nur freitags abgeholt werden kann wären wir so bis zum 23 oktober "illegal"?!? im land wären?


ps: damit es garnicht erst zu dieser situation kommt haben wir uns im vorfeld erkundigt und eine vollmacht für meinen vater zur abholung erstellt ( am telefon wurde uns gesagt perso kopie und handschriftlichte vollmacht + pin brief ist ausreichend ;  heute kriegt mein vater zu hören dass er unbedingt ein original ausweisdokument meiner ehefrau  braucht / zu hause ist nur ein alter reisepass noch mit unveränderter familie/ hoffen dass dieses ausreichen wird.

falls jmd hierzu auch etwas weiß immer her mit den infos - telefonisch die ABH zu erreichen war heute wieder ergebnislos
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Aras
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Antwort #1 - 02.10.2015 um 12:16:30
 
Die Forderung nach dem original Reiseausweis ist meines Erachtens fehlerhaft. Höchstens um zu überprüfen ob die Unterschrift stimmt könnte man eine Kopie des Reiseausweises verlangen. Aber auf der Aufenthaltserlaubnis ist eine Unterschrift drauf.

Eine Kopie des Reiseausweises ist auch nicht verkehrt um zu prüfen ob die Aufenthaltserlaubnis korrekt ausgestellt wurde.

Würde den Vater nochmal hinschicken mit dem Hinweis die Vorgesetzten sprechen und die Sache zu klären.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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Antwort #2 - 02.10.2015 um 12:57:46
 
Garik_2908 schrieb am 02.10.2015 um 12:05:37:
könnte es bei der ausländerbehörde probeme geben? Da der AT immer nur freitags abgeholt werden kann wären wir so bis zum 23 oktober "illegal"?!? im land wären?


Sie ist nicht illegal, da sie immer noch in der Fiktion lebt, und eben ggf. schon einen AT hat, nur keinen Nachweis über diesen. Der ABH einfach bescheidgeben, das sie den AT später abholt.
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