Du kannst das Urteil heranziehen:
Zitat:•Das hanseatische Oberlandesgericht hat 2011 beschlossen, dass der Verwandtenbesuch in der kasachischen Heimat der Mutter eine nicht alltägliche Entscheidung und deswegen von erheblicher Bedeutung ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Juli 2011, Az: 12 UF 80/11). Die Entscheidung wurde dennoch der Mutter übertragen, weil die Richter es als wichtig für die Entwicklung des Kindes erachteten, dass es den Kulturkreis seiner Verwandtschaft kennenlernt.
Auch wenn das Gericht dann doch zugestimmt hat, wegen des Kennenlernens der Verwandtschaft, scheidet das im Falle der
TS aus. Ergo sehe ich zuerst ausgesprochene Ablehnung.
Du kannst auch dieses Urteil nehmen, welches sich eindeutig gegen die alleinige Reiseentscheidung der Mutter stellt:
Zitat:•Das Oberlandesgericht Köln meinte hingegen, dass eine Reise zur Großmutter nach Russland sehr wohl eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung sei. Die Mutter beantragte die alleinige Entscheidungsbefugnis, was jedoch im Hinblick auf das Alter des Kindes und die strapaziöse Reise abgelehnt wurde (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 22. November 2011, Az: II-4 UF 232/11).
Da es sich bei beiden Urteilen um das Kennenlernen und Besuchen von Familienangehörigen handelt, dürfte eine reine Urlaubsreise einen wohl wenigen gewichtigen Charakter haben. Da das Kind erst drei Jahre als, dürfte das auch noch eine entscheidende Rolle spielen.
Zitat:, kann nicht jede Grundsatzdiskussion mit gleicher Intensität führen wie du.
Soviel Zeit sollte sein, statt ständig und unentwegt zu kritisieren, nur weil eine Anwaltsaussage zitiert wurde, die aber nicht mehr als eine unbedeutende Meinung ist, vorallem wenn Gerichtsurteile das ganz anders sehen.
Wenn Gerichte schon eine Auslandsreise kritisch sehen, glaubst du dann - so wie der zitierte Anwalt der Meinung war - diese einem Auslandsumzug so einfach zustimmen?
Um die Sache auf den Punkt zu bringen:
Einfach der
TS zu sagen, dass sie mit dem Kind - auch wenn sie die notwendigen Unterlagen dabei hat - die Urlaubsreise antreten kann, halte ich für riskant. Wenn der Kindsvater das im nachhinein erfährt, kann er der Kindsmutter schöne Probleme bereiten. Er könnte dies auch zum Anlass nehmen, dass ihm das alleinige Sorgerecht übertragen wird.