trixie schrieb am 26.09.2015 um 23:17:13:Einfach der
TS zu sagen, dass sie mit dem Kind - auch wenn sie die notwendigen Unterlagen dabei hat - die Urlaubsreise antreten kann, halte ich für riskant. Wenn der Kindsvater das im nachhinein erfährt, kann er der Kindsmutter schöne Probleme bereiten. Er könnte dies auch zum Anlass nehmen, dass ihm das alleinige Sorgerecht übertragen wird.
Ich glaube kaum, dass der Vater, der sich offenbar nicht um das Kind kümmert und Unterhaltszahlungen nicht leistet, das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt - nur weil die Mutter einer Urlaubsreise zustimmt. Außer vielleicht in der Realität einer Villa Kunterbunt.
@Tessie
Wie Du siehst, bist Du nicht die einzige Person, die keine Ahnung hat, was möglich ist und was nicht.
Generell kann man sagen, wie bereits erwähnt, dass das Kindeswohl und die grundsätzliche Ermöglichung des Umgangs für den Kindsvater (der daran offensichtlich kein gesteigertes Interesse hat) die entscheidenden Punkte sind.
Sollte eine solche Angelegenheit, was hier nach der geschilderten Sachlage wohl eher nicht zu erwarten wäre, gerichtlich aufgearbeitet werden, gibt es immer einen gewissen Unsicherheitsfaktor. Die Rechtsansichten verschiedener Gerichte sind offensichtlich uneinheitlich.
Du wirst, wenn Du 100% sicher gehen willst, auf die Reise verzichten müssen, falls der Vater nicht zustimmt.
Du (und die Kindsmutter) kannst auch ein geringes Restrisiko in Kauf nehmen und wie von mir vorgeschlagen verfahren - oder eben auch nicht.