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Visum für schulische Ausbildung - welche Krankenversicherung? (Gelesen: 3.642 mal)
Julley
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13.09.2015 um 13:29:02
 
Liebes Forum,

nachdem mein Freund aus Indien in diesem Jahr für 3 Monate zu Besuch hier war, planen wir nun einen längeren Aufenthalt, währenddessen er eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer machen wird. Es ist eine einjährige Ausbildung und er hat schon eine Zusage der Schule, vorbehaltlich der Anerkennung seiner Schul-Zeugnisse, was wir aber erst machen können, wenn er hier gemeldet ist.
Nun wollen wir das Visum für die Einreise beantragen und haben hoffentlich alle Unterlagen beisammen.

Unklar ist uns allerdings noch folgendes:
→ welche Art von Krankenversicherung braucht er, privat, gesetzlich??
Welche Vorgaben, Regelungen gibt es dazu?

Ich vermute, es reicht nicht aus, eine Art Reiseversicherung (wie zuletzt für das Schengen Visum) abzuschließen?
Oder kann er damit zumindest einreisen und dann hier etwas anderes abschließen?
Gibt es Spezialversicherungen für Ausländer für diesen Fall?

Da es eine schulische (staatlich anerkannte) Ausbildung ist, hat er hier kein Einkommen und keinen Arbeitgeber, über den er versichert würde. Sein Unterhalt wird komplett durch mich getragen (Verpflichtungserklärung).

Über eure Tipps oder weitere Infoquellen wäre ich sehr dankbar.

Danke und viele Grüße  Smiley
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trixie
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Antwort #1 - 13.09.2015 um 13:35:37
 
In diesem Thread ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1442051516/0#0
... wird u.a. darüber diskutiert, ob bei einem geplanten Daueraufenthalt überhaupt eine sog. Incoming Versicherung greift, vorallem wenn man die AGBs beachtet, unter welchen Voraussetzungen eine solche Versicherung abgeschlossen werden kann.
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Aras
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Antwort #2 - 13.09.2015 um 13:57:16
 
Eine Incoming wird nicht ausreichen. Aber es gibt speziell für ausländische Studenten private Krankenversicherungsangebote die möglich sein sollten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #3 - 13.09.2015 um 14:55:17
 
@Julley
Habt ihr schon einmal bei der Schule nachgefragt, welche KV infrage käme? Dein Freund ist sicherlich nicht der erste ausländische Ausbildungsteilnehmer und somit müßten Erfahrungswerte vorhanden sein.
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Aras
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Antwort #4 - 13.09.2015 um 15:35:57
 
Was interessiert bitteschön eine Berufsfachschule welche Krankenversicherung der Schüler hat? im Gegensatz zu Hochschulen müssen Berufsfachschulen nix melden oder überprüfen. Darum gibt es auch keine international offices oder ähnliches  bei Berufsfachschulen.

Kann mir als nicht vorstellen, dass die Berufsfachschule auch nur ansatzweise helfen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 13.09.2015 um 15:45:31
 
Zitat:
Kann mir als nicht vorstellen, dass die Berufsfachschule auch nur ansatzweise helfen kann.

Ob und was du dir vorstellen kannst, ist nicht relevant.
Ein Versuch ist es wert, vorallem wenn sich andere ausländische Schüler in der Schule befinden, kann durchaus ein Informationskontakt vermittelt werden.

Vielleicht akzeptierst du auch einmal Gedanken und Meinungen anderer!!!
Du bist hier nicht der Gott der Weisheiten!!!

Dein Beitrag hilft der TS in keinster Weise und bläht den Thread bloß auf!!!
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Julley
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Antwort #6 - 13.09.2015 um 16:15:16
 
bei der Schule haben wir gefragt, sie sagten nur, dass er eben nicht gesetzlich pflichtversichert würde und wir uns selber um eine Versicherung kümmern müssten

aber welche?

mir ist vor allem nicht klar, ob das nur von den Bedingungen des jeweiligen  Versicherungsanbieters abhängt oder gibt es da irgendwelche Gesetze o.ä., die diese Versicherungspflicht für ihn als Ausländer festlegen
meine eigene GKV bietet laut Internet z.B. auch einen Tarif für Fachschüler an, ginge das auch?
er ist ja kein Student
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trixie
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Antwort #7 - 13.09.2015 um 16:19:24
 
Am besten schreibst du deine GKV oder auch eine andere Versicherung deines Vertrauens an, schildest den Sachverhalt exakt wie du ihn hier geschildert hast und du wirst sicherlich eine Antwort erhalten.

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Tippi
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Antwort #8 - 13.09.2015 um 23:57:34
 
trixie schrieb am 13.09.2015 um 15:45:31:
Du bist hier nicht der Gott der Weisheiten!!!


DU vielleicht?

trixie schrieb am 13.09.2015 um 15:45:31:
Dein Beitrag hilft der TS in keinster Weise und bläht den Thread bloß auf!!! 


DEINE etwa nicht?

Irgendwie war die Trixie-freie Zeit entspannter und dieses
sinnfreie PingPong mit gewissen Usern hat KEINER vermisst.

Schalte einfach einen Gang runter und hör auf, Alles und Jedes
tot zu diskutieren ..... es nervt.

Kommentar hierzu ist völlig überflüssig und unerwünscht.
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tapir
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Antwort #9 - 14.09.2015 um 07:26:32
 
Mit der ABH sollte geklärt werden, ob denen eine Incoming-Versicherung reicht. Schulausbildung 1 Jahr ist kein Daueraufenthalt. Dann würde ich das machen, einfach incoming krankenversicherung googlen. Dass die Zeugnisanerkennung erst möglich ist, wenn der Schüler gemeldet ist, glaube ich nicht. Bundesland?
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Antwort #10 - 14.09.2015 um 08:11:23
 
NRW
Das sagten allerdings eine Migrationsberatungsstelle, die Schule und die Bezirksregierung selbst, welche die Anerkennung durchführt.
Ist dann ein Kreis aus Bedingungen:
für das Visum braucht er eine Schulzusage
für die Schulzusage braucht er eine Zeugnisanerkennung
für die Zeugnisanerkennung braucht er einen Aufenthaltstitel
für den Aufenthaltstitel braucht er erst mal ein Visum ...
Ein Mitarbeiter der Botschaft Delhi sagte dann, dass eine bedingte Zusage der Schule für das Visum ausreicht, um den Kreislauf zu durchbrechen

Die ABH sagte zur KV, Einreise mit Reise KV sei okay, danach würde er ja dann gesetzlich versichert, aber ich denke das stimmt nicht weil es eine schulische Ausbildung ist

Wer entscheidet denn, welche KV für Einreise ausreicht, die Botschaft oder die ABH hier?
Und was sind die Anforderungen an eine KV um dann hier einen AT zur bekommen?

Danke für eure Hilfe, diese Themen sind für mich alle neu.

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Antwort #11 - 14.09.2015 um 08:34:56
 
Die für die Einreise wesentlichen Auskünfte hast Du doch schon:
- Bedingte Schulzusage reicht der Botschaft (und vermutlich auch der ABH, kannst Du ja noch mal fragen)
- Incoming-KV reicht der ABH (und vermutlich auch der Botschaft)

Ob für den weiteren Aufenthalt eine GKV möglich und/oder erforderlich ist, könnte man dann in Ruhe sehen, wenn er hier ist.

Wegen der Frage, ob wirklich Wohnsitz für Zeugnisanerkennung erforderlich ist, müsste man wissen:
- Welche Schulart?
- Welcher Schulträger?
- Was hat er für Zeugnisse und/oder was für einen Abschluss?
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Antwort #12 - 14.09.2015 um 08:56:16
 
tapir schrieb am 14.09.2015 um 08:34:56:
Ob für den weiteren Aufenthalt eine GKV möglich und/oder erforderlich ist, könnte man dann in Ruhe sehen, wenn er hier ist. 

Bei dieser Entscheidung sollte die TS die entsprechenden Tarife vergleichen, denn eine Incomingversicherung für 12 Monate kann u. U. günstiger sein, als die GKV mit Schüler/Studententarif. Vorallem kann man manche Incomingversicherungen nach dem Abschluß nicht mehr auf 12 Monate aufstocken.
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Antwort #13 - 14.09.2015 um 09:04:20
 
Im Post oben wollte ich das Wort "Einreise" nicht durchstreichen, sondern unterstreichen. Leider ist das misslungen, jetzt kann ich auch den Post nicht mehr ändern.
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Antwort #14 - 15.09.2015 um 03:15:54
 
trixie schrieb am 14.09.2015 um 08:56:16:
Bei dieser Entscheidung sollte die TS die entsprechenden Tarife vergleichen, denn eine Incomingversicherung für 12 Monate kann u. U. günstiger sein, als die GKV mit Schüler/Studententarif. Vorallem kann man manche Incomingversicherungen nach dem Abschluß nicht mehr auf 12 Monate aufstocken.


Hallo,

ebenfalls bedenken sollte man m.E. aber auch, dass eine Incoming-Versicherung i.d.R. keine Krankenvollversicherung ist, sondern mehr in Richtung "Unfall", "akute Krankheit", "medizinisch gebotene Erstversorgung" u.s.w. in diesem Sinne, abzielt.
Man sollte nicht wegen relativ kleiner pekunärer Unterschiede am falschen Ende sparen.

Gruß
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